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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt
1. Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, siehe Anlage 4) wird zugestimmt.
2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 18.05.2010 wird zugestimmt.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1–Katharinastraße- in der Fassung vom 18.05.2010 mit der in violetter Farbe eingetragenen Änderung wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
Sachverhalt:
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst die Grundstücke Gemarkung Horsthausen, Flur 3, Flurstück 368, 369 und 1423. Er wird im Südwesten durch die Paul-Gerhard-Straße, im Südosten durch die Pöppinghauser Straße und im Norden durch die Wohngrundstücke der Katharinastraße begrenzt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan Nr. 1 – Katharinastraße – weist bisher im südlichen Planbereich Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kirche, reines Wohngebiet sowie Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zur Erweiterung der Landesstraße L645 aus.
Das Kirchengebäude der Paul-Gerhard-Kirche wird nicht mehr für kirchliche Zwecke genutzt. Da sich trotz längerer Bemühungen keine wirtschaftlich umsetzbare Folgenutzung finden ließ soll es abgerissen werden. Die im Änderungsbereich festgesetzte Wohnbebauung wurde nicht realisiert. Die Erweiterung der L645 wird nicht weiter verfolgt. Ein privater Investor beabsichtigt die nicht mehr genutzten kirchlichen Flächen, Flurstück 369 und 1423, zusammen mit dem angrenzenden Flurstück 1423 einer neuen Nutzung zuzuführen.
Auf dem Areal mit einer Gesamtfläche von ca. 5.755m² ist ein Lebensmitteldiscounter mit bis zu 1.000 m² Verkaufsfläche zuzüglich Nebenräumen und –anlagen sowie einem Backshop geplant. Die erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen soll über die Paul-Gerhard-Straße erfolgen. Über die Pöppinghauser Straße (L645) ist lediglich eine Lieferzufahrt geplant. Der Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 - Katharinastraße- weist hierfür Sondergebiet - Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb aus.
Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB:
Die Planung liefert durch die Umnutzung der Fläche einen Beitrag zur nachhaltigen städtischen Entwicklung innerhalb des vorhandenen Siedlungsbereiches. Sie dient der Sicherung und Stärkung der Nahversorgung, die in diesem Bereich derzeit nicht zufriedenstellend geregelt ist. Die Gesamtsfläche des Plangebietes beträgt lediglich ca. 5.755m², die durch die Bebauungsplanänderung zulässige Grundfläche im Sinne des §19(2) BauNVO liegt also weit unter 20.000m²:
Damit sind die Voraussetzungen des §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes erfüllt.
Die Möglichkeit zur Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hat das Baugesetzbuch mit der Änderung vom 21.12.2006 geschaffen. Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Änderungen nach der öffentlichen Auslegung:
Im Planentwurf entfällt ein Baum, der in den zeichnerischen Festsetzungen als „Anpflanzung von Bäumen mit Verweis auf textliche Festsetzungen Nr. 5“ festgesetzt ist. Eine inhaltliche Änderung des Begründungsentwurfes Stand Offenlage vom 18.12.2009 ist nicht erforderlich.
Die Begründung erhält das Datum 18.05.2010.
Eine erneute Offenlegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Nowak)
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan des Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 –Katharinastraße-
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 1–Katharinastraße- 2. Änderung vom 18.05.2010, Stand Satzungsbeschluss (1 Exemplar je Fraktion)
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1–Katharinastraße- 2. Änderung vom 18.05.2010 inklusive der Anlagen
Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt.
Anlage 4: Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren
Anlage 10: Bebauungsplan Nr. 1 Katharinastraße mit 1. Änderung, Stand 07.10.1983
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage1_GeltungsbereichPlanänderung1000 (751 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage2_Bebauungsplan_BP1 2.Änd_18.05.2010 (1835 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage3_Begründung_BP1 2.Änd_18.05.10 (379 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 4_Abwägung (134 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage5_ArtenschutzGutachtenBS_26.06.09 (9 KB) | |||
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6 | öffentlich | Anlage6_Verkehrsuntersuchung BP 1 2.Änd (2300 KB) | |||
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7 | öffentlich | Anlage7_Schallgutachten_Graner_20.01.09 (4270 KB) | |||
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8 | öffentlich | Anlage8_BBEGutachten_ 26.10.09 (4237 KB) | |||
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9 | öffentlich | Anlage9_UVPG Vorprüfung 26.10.09 (837 KB) | |||
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10 | öffentlich | Anlage10_BPlan1mit1.Änderung_ohneMaßstab (179 KB) |