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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: ---- | Nr.: Bez.: ---- |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: ---- | Nr.: Bez.: ---- |
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss
1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf der Satzung vom 17.05.2010 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101, Buschmannshof einschließlich Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Begleitplan zustimmend zur Kenntnis.
2. beschließt, den Entwurf der Satzung vom 17.05.2010 einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
3. nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltung umweltbezogene Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 nicht vorliegen und dass auf diesen Sachverhalt in der öffentlichen Bekanntmachung über den Beschluss zur öffentlichen Auslegung ausdrücklich hingewiesen wird.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 101 ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die nördliche Begrenzung der Amtmann-Winter Straße und die Hauptstraße in Höhe der Gebäude Hauptstraße Nr. 237 und 224, im Osten durch die westliche Begrenzung der Wibbeltstraße, im Süden durch die südliche Begrenzung der Straße Am Buschmannshof und im Westen durch die westliche Begrenzung der Hauptsstraße .
Neben dem Fußgängerzonenbereich der Hauptstraße in Herne-Wanne liegt insbesondere der Bereich „Am Buschmannshof“ im Focus des Projektes „Stadtumbau Wanne“.
Die im Rahmen dieses Projektes geplante Erneuerung des Buschmannshofs wird eine deutliche Aufwertung für das nähere und weitere Umfeld nach sich ziehen und so auch Auslöser für eine weitere positive Entwicklung des Stadtbezirks Wanne sein.
Das im aufzuhebenden, rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 101 -„Buschmannshof“ - dokumentierte Planungsrecht steht insbesondere durch die Festsetzungen Kerngebiet (Ausweisung überbaubarer Flächen) und öffentliche Grünflächen den zukünftig beabsichtigten Nutzungen entgegen. Die Beibehaltung des geltenden Planungsrechtes würde sich auch förderschädlich hinsichtlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel auswirken. Das nach rechtsverbindlicher Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 geltende Planersatzrecht gemäß § 34 Baugesetzbuch bildet die ausreichende Grundlage für die vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne erarbeitete Planung zur Umgestaltung des Haltestellenbereiches und Neugliederung/Neugestaltung der Platzfläche „Am Buschmannshof“.
C.1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Das Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 22. März 2010 eingeleitet. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 15. April 2010 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen wären, sind aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB nicht hervorgegangen.
C.2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung kann gemäß § 3 Abs. 1 Pkt. 1 und 2 BauGB abgesehen werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt oder die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
Die vorgenannten Voraussetzungen liegen hier kumulativ vor. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 erzeugt keine Auswirkungen auf das Plangebiet und die Nachbargebiete und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Umgestaltung des Buschmannshof ist bereits mehrfach in verschiedenen, nachfolgend angeführten Foren erfolgt:
§ Vorstellung der Planung im Rahmen der Aktion "Ab in die Mitte" am 07.07.2008
§ Bewohnerversammlung zur Diskussion der Planung am 24.03.2009
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Nowak
(Stadtrat)
Anlagen:
1. Übersichtsplan M. 1:10000: Ungefährer Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 101
2. Satzung (Entwurf / Stand17.05.2010) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101
-Buschmannshof- Stadtbezirk Wanne, einschließlich Landschaftspflegerischem Begleitplan
3. Begründung zur Aufhebungsatzung mit Umweltbericht i.d.F. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
4. Bebauungsplan Nr. 101 (ohne Maßstab) in der rechtskräftigen Fassung vom 06.06.1977
(1 Exemplar je Fraktion) mit Begründung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 zur Aufhebung BP 101_Übersicht (803 KB) | |||
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2 | öffentlich | Aufhebung des Bebauungsplanes Nr101-Berechnung FB 55-Gilles (50 KB) | |||
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3 | öffentlich | Begründung BP 101 Seite 1 (157 KB) | |||
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4 | öffentlich | Begründung BP 101 Seite 2 (158 KB) | |||
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5 | öffentlich | Begründung BP 101 Seite 3 (123 KB) | |||
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6 | öffentlich | Nr. 101 Begründung mit Umweltbericht-Fasung zum O.-Beschluss-18.05.2010 (716 KB) | ![]() |
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7 | öffentlich | Satzung zur Aufhebung BP 101-Entwurf-17.05.2010 (23 KB) | ![]() |
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8 | öffentlich | Baumscheiben_Wanne (17 KB) | ![]() |