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Vorlage - 2010/0338  

Betreff: Kompensationsmaßnahme Linie 306 – Teilentsiegelung „Am Böckenbusch“

Teilentsiegelung der Straße „Am Böckenbusch“ zwischen Kastanienallee und Landgrafenstraße aus dem Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen (Maßnahme E1) als Kompensationsflächefür den Ausbau der Straßenbahnlinie 306 in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Behrens, Stefan
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
02.06.2010 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Anhörung
09.06.2010 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
24.06.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541005.705

Bez.: Linie 306

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

                     59.000,00 €

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschließt vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt der Stadt Herne die Teilentsiegelung der Straße „Am Böckenbusch“ in o. g. Bereich gemäß den Planunterlagen der Verwaltung - Planungsstand 12.05.2010 - sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

 

Sachverhalt

Sachverhalt

1. Teilentsiegelung

 

1.1   Sachverhalt

 

Im Rahmen der Planfestellung „Beschleunigung der Straßenbahnlinie 306 und Bau eines Radweges im Zuge der Hauptstraße (L664) in Herne“ vom 22. April 2002 wurden Kompensationsmaßnahmen jenseits der Streckenführung gefordert. Hierzu fasste der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 15.01.2002 den Beschluss, aus dem Handlungskonzept zur Entsiegelung von Flächen die Maßnahme E1, „Am Böckenbusch“ als Kompensationsfläche für den Ausbau der Straßenbahnlinie 306 in Herne zu entwickeln.

Die Straße „Am Böckenbusch“ zerteilt im Abschnitt zwischen Kastanienallee und Landgrafenstraße zwei Waldstücke. Sie stellt damit eine Barriere für zahlreiche Kleintiere dar. Dieser Straßenabschnitt ist beidseitig auf der gesamten Länge mit einem hochbordgeführten Gehweg mit Betonstein im Format 30/30 ausgebaut. Der Gehweg hat zurzeit auf der westlichen Seite eine Breite von 1,20 m und auf der östlichen Seite eine Breite von 3,20 m.

Durch die Entsiegelung dieses weitgehend ungenutzten Teilstückes der Straße verbunden mit einer Aufforstung kommt es zu einer deutlichen Waldvergrößerung bzw. zu einer Vernetzung der Teilstücke. In unmittelbarer Nähe zur Industrieanlage bzw. Gleisanlage bedeutet diese Anpflanzung zusätzlicher Gehölze neben den positiven ökologischen Auswirkungen insbesondere Lärm- und Emissionsschutz.

 

 

1.2   Maßnahmenbeschreibung

 

Im Rahmen der Teilentsiegelung wird der gesamte vorhanden Straßenquerschnitt zurück gebaut. Es soll stattdessen ein 3,0 m breiter Fuß- und Radweg entstehen, der in Pflasterbauweise im Format 10/20 in der Farbe grau hergestellt wird. Die Randeinfassung erfolgt mit Rasenkantensteinen.

Geplant ist, die Fahrbahn im Bereich der Einmündung Landgrafenstraße niveaugleich an den vorhandenen Gehweg anzuschließen. Der Einmündungsbereich zur Kastanienallee wird eine separierte Ein und Ausfahrt erhalten, so dass in der entstehenden Gabelung eine großzügige Grünfläche angelegt werden kann.

Die Einmündungsbereiche Landgrafenstraße und Kastanienallee in die Straße „Am Böckenbusch“ werden durch herausnehmbare Poller abgebunden.

Die Planung des Fuß- und Radweges berücksichtigt auch, dass die Trasse der vorhandenen Fernwärmeleitung vom Betreiber kontrolliert werden kann. Hierfür muss die Fuß- und Radwegeverbindung befahrbar sein, so dass vom Betreiber der Fernwärmeleitungen notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden können.

 

Nach der Umgestaltung sollen nur Radfahrer und Fußgänger sowie Fahrzeuge, die zur Wartung der Fernwärmeleitungen zufahrtberechtigt sind, die Straße „Am Böckenbusch“ nutzen können.

 

Die geplanten Gehölzpflanzungen sind innerhalb der Verwaltung abgestimmt.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung verbleibt im Bestand.

 

 

1.3   Kosten/Finanzierung

 

Die Teilentsiegelung der Straße „Am Böckenbusch“ zwischen Kastanienallee und Landgrafenstraße ist mit ca. 59.000 Euro veranschlagt.

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2010 unter der Nummer 7.541005.705 „Linie 306“ zur Verfügung.

 

 

1.4   KAG

 

Die Kompensationsmaßnahme durch die Teilentsiegelung „Am Böckenbusch“ ist nach § 8 KAG nicht beitragspflichtig.

 

 

1.5 Maßnahmenumsetzung

 

Es ist geplant die Teilentsiegelung in der 2. Jahreshälfte 2010 umzusetzen. Der Baubeginn ist für September 2010 geplant, die Bauzeit wird ca. 4 Wochen umfassen.

Die Gehölzpflanzungen werden durch den FB 55 durchgeführt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Nowak)

 Stadtrat

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Übersichtsplan Am Böckenbusch

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan_Am Böckenbusch (1108 KB) PDF-Dokument (154 KB)