Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0321  

Betreff: Vertragsverlängerung Verbraucherberatung Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Nobert, 2325
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
06.07.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 56

Bez.: Umweltschutz

Nr.: 53

Bez.: Transferaufwendungen

- 72.200.00 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die weitere Unterstützung der Verbraucherberatung Herne und beauftragt die Verwaltung, mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Vertrag über die Fortsetzung der Arbeit für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 abzuschließen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In Herne wird seit über 30 Jahren erfolgreiche Verbraucherberatung betrieben. In dieser Zeit wurden die Leistungen der Verbraucherberatung von sehr vielen Herner Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. So wurden im Jahre 2009 über 17.000 Anfragen vor Ort beantwortet.

 

Die Arbeit der Verbraucherberatung, insbesondere die Beratung der Bürgerinnen und Bürger auf den Gebieten Produktberatung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung, Energieberatung, Versicherungsberatung, Mietrechtsberatung, gesunde Ernährung, wird ausdrücklich begrüßt.

 

Der Vertrag mit der Verbraucherberatung wurde zuletzt für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2010 geschlossen. Eine dreijährige Laufzeit des Vertrages hat sich bewährt, da hierdurch genügend Planungssicherheit für die Verbraucherberatung und hinreichend Dispositionsfreiheit für die Stadt besteht. Weiterhin wird der Verwaltungsaufwand für jährliche Vertragsverhandlungen vermieden. Deshalb soll die Vertragsverlängerung erneut für drei Jahre vorgenommen werden, nämlich für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013.

 

Die Stadt Herne beteiligt sich mit 50 % an den laufenden Kosten der Verbraucherberatung (Personal-, Sach- und Gemeinkosten). Dies entspricht nach der vorgelegten Kalkulation der Verbraucherzentrale einen Festbetrag von 75.200,00 €. Die Stadtwerke Herne werden hiervon 3.000,00 € übernehmen, so dass der städt. Haushalt mit 72.200,00 € belastet wird. Die restlichen 50 % werden aus Mitteln des Landes finanziert.

 

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Herne weiterhin die vielfachen Leistungen der Verbraucherberatung anbieten zu können, wird trotzt der Sparbemühungen der Stadt der für die Erhaltung der Verbraucherberatungsstelle notwendige Zuschuss in Höhe von 72.200,00 € bereitgestellt.

 

Der Vertrag wird mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht geschlossen für den Fall, dass infolge einer erheblichen Verschlechterung der Haushaltslage der Stadt aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Erfüllung des Vertrages insgesamt unmöglich machen oder wenn Landesmittel nicht oder nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

 


Anlagen: