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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 56 Bez.: Umweltschutz | Nr.: 53 Bez.: Transferaufwendungen | - 72.200.00 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die weitere Unterstützung der Verbraucherberatung Herne und beauftragt die Verwaltung, mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Vertrag über die Fortsetzung der Arbeit für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 abzuschließen.
Sachverhalt:
In Herne wird seit über 30 Jahren erfolgreiche Verbraucherberatung betrieben. In dieser Zeit wurden die Leistungen der Verbraucherberatung von sehr vielen Herner Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. So wurden im Jahre 2009 über 17.000 Anfragen vor Ort beantwortet.
Die Arbeit der Verbraucherberatung, insbesondere die Beratung der Bürgerinnen und Bürger auf den Gebieten Produktberatung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung, Energieberatung, Versicherungsberatung, Mietrechtsberatung, gesunde Ernährung, wird ausdrücklich begrüßt.
Der Vertrag mit der Verbraucherberatung wurde zuletzt für die Zeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2010 geschlossen. Eine dreijährige Laufzeit des Vertrages hat sich bewährt, da hierdurch genügend Planungssicherheit für die Verbraucherberatung und hinreichend Dispositionsfreiheit für die Stadt besteht. Weiterhin wird der Verwaltungsaufwand für jährliche Vertragsverhandlungen vermieden. Deshalb soll die Vertragsverlängerung erneut für drei Jahre vorgenommen werden, nämlich für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013.
Die Stadt Herne beteiligt sich mit 50 % an den laufenden Kosten der Verbraucherberatung (Personal-, Sach- und Gemeinkosten). Dies entspricht nach der vorgelegten Kalkulation der Verbraucherzentrale einen Festbetrag von 75.200,00 €. Die Stadtwerke Herne werden hiervon 3.000,00 € übernehmen, so dass der städt. Haushalt mit 72.200,00 € belastet wird. Die restlichen 50 % werden aus Mitteln des Landes finanziert.
Um den Bürgerinnen und Bürgern in Herne weiterhin die vielfachen Leistungen der Verbraucherberatung anbieten zu können, wird trotzt der Sparbemühungen der Stadt der für die Erhaltung der Verbraucherberatungsstelle notwendige Zuschuss in Höhe von 72.200,00 € bereitgestellt.
Der Vertrag wird mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht geschlossen für den Fall, dass infolge einer erheblichen Verschlechterung der Haushaltslage der Stadt aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Erfüllung des Vertrages insgesamt unmöglich machen oder wenn Landesmittel nicht oder nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Anlagen: