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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0289  

Betreff: Neuberufung von Mitgliedern des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Bochum
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Gresch, Tel. 3410Aktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
04.05.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, als ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Bochum für die am

01. April 2010 beginnende Amtsperiode folgende Personen vorzuschlagen:

 

Ordentliches Mitglied:                                                  Stellvertretendes Mitglied:

 

_________________________                                   ___________________________

 

 

zusätzliche Benennung gem. § 4 Abs. 1 BGremBG:

 

_________________________                                   ___________________________

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21. April 2010 teilt die Bezirksregierung mit, dass die Amtsdauer der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Bochum am 31. März 2010 endet.

 

Gem. § 20 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes ist der Ausschuss paritätisch besetzt mit je zwei Arbeitnehmervertretern, zwei Arbeitgebervertretern und zwei Vertretern der öffentlichen Hand. Den Vorsitz führt das vorsitzende Mitglied der Geschäftsführung bei der Agentur für Arbeit Bochum, Udo Glantschnig.

 

Neben den zwei ordentlichen Mitgliedern einer jeden Gruppe sind jeweils vier Stellvertreter erforderlich. Die Benennung der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bochum. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre.

 

Zum Bezirk der Agentur für Arbeit Bochum gehören die Städte Bochum und Herne. Mit der Stadt Bochum wurde vereinbart, dass der Bezirksregierung, wie auch in den Vorjahren, von der Stadt Bochum ein ordentliches Mitglied und drei stellvertretende Mitglieder und von der Stadt Herne ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss vorgeschlagen werden. Bei dieser Aufteilung ist das Verhältnis der Einwohnerzahl der einzelnen Stadt zur Gesamteinwohnerzahl zu Grunde gelegt worden.

 

Nach § 4 Abs. 1 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) hat die vorschlagsberechtigte Stelle, soweit ihr Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation zur Verfügung stehen, für jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann zu benennen oder vorzuschlagen (Doppelbenennung). Wenn der vorschlagsberechtigten Stelle keine gleichermaßen geeigneten Männer und Frauen zur Verfügung stehen, sondern nur eine Person oder Personen eines Geschlechts, so ist eine Doppelbenennung entbehrlich. In diesem Fall ist mit der Einreichung der Vorschläge die Erklärung erforderlich, dass das Bundesgremienbesetzungsgesetz beachtet wurde.

 

Für die abgelaufene Amtsperiode waren von der Stadt Herne Herr Stadtverordneter Erich Leichner als ordentliches Mitglied sowie Herr Stadtverordneter Volker Bleck als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Bochum benannt worden.

 

Wegen der sehr kurzfristigen Anfrage der Bezirksregierung ist eine Vorberatung dieser Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss nicht mehr möglich.