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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt legt die Zusammensetzung des Sportausschusses wie folgt neu fest:
Zahl der stimmberechtigten Mitglieder: 20
davon
- Stadtverordnete: 12
- sachkundige Bürger: 8
Zahl der sachkundigen
Einwohner: 1
ohne Stimmrecht (§ 58 (4) GO NRW)
2. Der Rat der Stadt wählt
anstelle der sachkundigen Bürgerin Marion Wozniak
den/die Stadtverordnete/n _____________________________ als ordentliches Mitglied in den Sportausschuss.
Sachverhalt:
Die sachkundige Bürgerin Marion Wozniak hat ihr Mandat als ordentliches Mitglied des Sportausschusses zum 30. März 2010 niedergelegt. Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 19. April 2010 um die Umbesetzung des Ausschusses gebeten. Damit wird gleichzeitig eine Änderung der Zusammensetzung erforderlich.
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Ein einstimmiger Beschluss ist nicht mehr erforderlich.