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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0253  

Betreff: Herner Sparkasse: Neufassung der Satzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.04.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.05.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt erlässt die als Anlage beigefügte neue Satzung für die Herner Sparkasse. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung vom 12. Juni 1995 nebst Änderungssatzung vom 17. Juni 2002 und Änderungssatzung vom 19. Dezember 2002 außer Kraft.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage-Nr. 2009/0337 hat der Rat der Stadt am 30.06.2009 über die Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Herner Sparkasse entschieden.

Nach Prüfung durch den Fachbereich Recht haben sich zu diesem Vorgehen formale Bedenken ergeben. Dieser hat empfohlen, die Satzungsänderungen durch Neufassung der Satzung in Gänze zu beschließen. Diese Neufassung ist als Anlage beigefügt. Im Vergleich zu dem Ratsbeschluss vom 30.06.2009 ergeben sich inhaltlich in der Satzung keine Änderungen.

 

Über den Erlass und die Änderung der Sparkassensatzung beschließt gemäß § 8 Abs. 2


lit. d) SpKG NW die Vertretung des Trägers. Gemäß § 15 Abs. 5 lit. c) SpKG NW wird der Verwaltungsrat der Sparkasse bei Änderungen der Satzung vor Beschlussfassung durch die Vertretung des Trägers angehört. Der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse hat bereits in seiner Sitzung am 07. Mai 2009 beschlossen, dem Rat der Stadt Herne die Änderungen der Satzung der Stadt Herne vorzuschlagen.

 

Der Erlass einer neuen Satzung muss nach § 6 Abs. 2 SpkG NW durch das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung wird nach Beschluss des Rates eingeholt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung der Herner Sparkasse

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Langfassung neue Satzung Mai 2010 (25 KB) PDF-Dokument (15 KB)