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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die neue Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Herne am 01.08.2010 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Gem. § 41 Abs. 1 i) der Gemeindeordnung NRW hat der Rat der
Stadt allgemein geltende öffentliche Abgaben und privatrechtliche Entgelte
festzusetzen. Die Verwaltung schlägt ab 01.08.2010 eine neue Entgeltordnung der
Volkshochschule mit einer Anhebung der Entgelte vor. Die
neue Entgeltordnung soll die jetzt gültige aus dem Jahr 2004 ersetzen.
Die Änderungen der Entgeltordnung betreffen im Wesentlichen
die Anhebung der Entgelte mit der Einführung von Entgeltspannen (Entgelttarif)
und die Änderung der Befreiungsregelung (§ 2 Ziff 2).
Erläuterungen der
Änderungen im Einzelnen
1. Änderung der
Entgeltordnung
Die wesentlichen Änderungen betreffen den § 2 (Entgeltermäßigung und –erlass).
Es wurden zum einen die Begrifflichkeiten den neuen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) angepasst und folgende Punkte verändert:
§ 2 Ziff. 2
Wichtig ist der Volkshochschule, dass auch weiterhin
niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
ausgeschlossen wird. Die Entgeltbefreiungsregelung (§ 2 Ziff. 2) soll dahingehend
verändert werden, dass die vom Entgelt befreiten Personengruppen grundsätzlich
für jeden Kurs eine Kostenpauschale in Höhe von 3,00 € zahlen und die
Zahl der befreiten Kurse in der Regel auf 3 Kurse pro Semester beschränkt wird (über
Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung).
Durch die Erhebung einer Kostenpauschale wird einerseits
eine größere Verbindlichkeit bei der Anmeldung erreicht, andererseits erscheint
eine Kostenbeteiligung von 3,00 € pro Kurs sowie die Begrenzung auf 3
Kurse pro Semester angesichts der finanziellen Lage der Stadt angemessen.
§ 2 Ziff. 2 (h)
Entfallen ist der Passus, nach dem auf schriftlichen Antrag bei Unterschreitung der Einkommensgrenze nach § 79 Bundessozialhilfegesetzes von der Erhebung abgesehen werden kann. Dies setzte aufwändige Überprüfungen und Berechnungen durch die VHS voraus, weil derartige Berechnungen durch den Sozialbereich nicht vorgenommen werden. Den Mitarbeiter/innen der VHS fehlen aber die erforderlich Rechtskenntnisse für derartige Berechnungen. Es handelt sich um ca. 20 Fälle im Semester.
Als Ersatz dafür ist in § 2 der Absatz 6 eingefügt worden, wonach die VHS-Leitung aus sozialen Gründen bzw. in begründeten Einzelfällen eine Entgeltermäßigung oder -befreiung aussprechen kann.
Neu aufgenommen wurde, dass die Inhaber einer Ehrenamtskarte 1/3 Entgeltermäßigung erhalten. Hiermit soll das bürgerschaftliche Engagement gewürdigt werden.
Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
2. Änderungen im
Entgelttarif
2.1 Vorbemerkungen
Die wesentliche Änderung betrifft das Regelentgelt, das um
0,20 € erhöht werden soll. Diese
Erhöhung erscheint angesichts der 6 Jahre zurückliegenden letzten
Änderung im Jahr 2004 für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar, ohne dass
größere Teilnehmerrückgänge zu erwarten sind.
In Anlehnung an fast alle Nachbarstädte sollen
Entgeltspannen eingeführt werden, die eine flexiblere Festsetzung der Entgelte
für Kleingruppen oder kostenintensive Kurse ermöglicht. Diesen
Handlungsspielraum gibt es zwar auch bereits im zurzeit gültigen Entgelttarif
durch die Ziffer 2.10, angewendet wurde er insbesondere in den Bereichen
Fremdsprachen und Berufliche Bildung/EDV, doch mit
der Einführung der Entgeltspannen soll ein verbindlicher Rahmen festgelegt
werden, in dem sich die Volkshochschule bewegen kann.
Um willkürliche Festsetzungen zu vermeiden, gibt die VHS-Leitung ein Entgeltraster vor.
Die vorgenommene Erhöhung entspricht einem Prozentsatz von
12,5%.
2.2 Die wesentlichen
Änderungen des Entgelttarifs im Einzelnen
Ziff. 1
Regelentgelt alt: 1,60 € neu: 1,80 – 3,60 €
Ziff. 2.2. neu 2.1
Gesellschaft und Politik alt: 1,00 € neu: 1,00 – 2,00 €
Diese Änderung betrifft nur die Kurse in diesem Bereich, der größte Teil der Angebote im Bereich Gesellschaft und Politik sind allerdings Einzelveranstaltungen, die weiterhin im Regelfall entgeltfrei angeboten werden.
Ziff. 2.3 neu 2.2
Deutsch als Fremdsprache alt: 1,00 € neu: 1,00 – 2,00 €
Diese Änderung findet nur Anwendung auf diejenigen Deutschkurse, die nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Für die vom BAMF geförderten Kurse beträgt das Entgelt weiterhin 1,00 €, es sei denn, das Bundesamt übernimmt die gesamte Förderung (was bei ca. 80% der Teilnehmer/innen der Fall ist).
Ziff. 2.5 neu 2.11
Veranstaltungen zur Lebenshilfe
Hier wird nur der Begriff „Schwerbehinderte“ durch „Behinderte“ ersetzt.
Nach diesem Passus werden die Alphabetisierungskurse der VHS (zurzeit 4 Kurse) entgeltfrei angeboten. Kurse für Behinderte haben wir momentan nicht im Programm, es soll jedoch die Möglichkeit erhalten bleiben, im Einzelfall entgeltfreie Kurse für diese Personengruppe anzubieten.
Ziff. 2.7
Dieser Punkt entfällt, da er sich auf die Förderung von Deutschkursen durch den Sprachverband bezog. Derartig geförderte Kurse gibt es nicht mehr.
Ziff. 2.9
Bürgerfunksendungen
Nach Änderung des Landesmediengesetzes fördert die Landesanstalt für Medien im Regelfall nur noch Projekte mit Schulen. Die in der Radiowerkstatt produzierten Bürgerfunksendungen (zurzeit 2 Sendungen im Monat) sollen zukünftig nach kostendeckenden Gesichtspunkten kalkuliert werden.
Der Passus über Multiplikatorenschulungen entfällt. Dozentenfortbildungen werden im Regelfall in Kooperation mit den Nachbarvolkshochschulen mit einem einheitlichen Entgelt durchgeführt, das zwischen den beteiligten Volkshochschulen festgelegt wird (nach Ziff. 2.8).
Ziff. 2.10 neu 2.7
Veranstaltungen mit
erhöhtem Sach- und Personalaufwand
Diese Regelung soll zukünftig nur noch in besonderen Einzelfällen über die Entgeltspanne hinaus angewandt werden. Bei Anwendung dieser Ziffer gelten keine Ermäßigungs- und Befreiungsregelungen. Die VHS möchte sich die Möglichkeit eröffnen, besondere berufsbezogene Kurse oder Kurse mit Kleingruppen nach besonderer Kalkulation anzubieten.
Ziff. 2.11 neu 2.6
Einzelveranstaltungen alt: 3,00 € neu: 4,00 €
Die Erhöhung der Entgelte für Einzelveranstaltungen von 3,00 € auf 4,00 € erscheint angesichts der 6 Jahre zurückliegenden letzten Änderung angemessen. Die detaillierte Auflistung der Bereiche entfällt und wird durch die Ausnahmen von der Entgeltpflicht ersetzt. Substantiell gibt es keine Änderungen.
Ziff. 3 neu 2.3
Besonders förderungswürdige
Seminare
Dieser Passus fand in der Vergangenheit kaum Anwendung. Die Neuformulierung mit der Spanne von 0,00 – 20,00 € wurde gewählt, um ganz unterschiedliche Veranstaltungsformen, vom Schnupperangebot mit geringer Stundenzahl bis zu aufwändigen Tagesveranstaltungen abzudecken.
Zusätzl. eingefügt Ziff. 2.4
Dieser Passus wurde eingefügt, um zwischen Entgelten und Umlagekosten zu differenzieren. Bei den Entgelten wird im Unterschied zu den Umlagekosten die Ermäßigungs- und Befreiungsregelung (§2) angewendet. Mit der Spanne sollen wiederum ganz unterschiedliche Veranstaltungstypen, von der ökologischen Wanderung bis hin zu Tagesfahrten, abgedeckt werden.
Ziff. 4.2 neu 3.3
Bei Exkursionen
anfallende Kosten
Neu eingefügt wurde hier ausdrücklich, dass §2 (Ermäßigung und Befreiung) bei Kosten für Bus, Bahn, Eintritt u. ä. keine Anwendung findet.
Ziff. 5.1 und 5.2 neu 4.1
Teilnahmebescheinigungen
Die Unterscheidung zwischen einfacher ( bisher 2,50 €) und qualifizierter Bescheinigung (bisher 3,50 €) soll zukünftig entfallen. Es soll ein einheitliches Entgelt von 3,00 € erhoben werden. Die neue Regelung führt zu keiner Einnahmereduzierung.
Der als Anlage beigefügte Vergleich mit anderen
Volkshochschulen macht deutlich, dass zwar fast alle Volkshochschulen mit
Entgeltspannen arbeiten, diese sich allerdings nur schwer vergleichen lassen.
Mit der Neufestsetzung der Entgelte liegt die Herner Volkshochschule in etwa
auf dem Niveau vergleichbarer Volkshochschulen.
Ziel ist es, durch Mehreinnahmen bei den Entgelten den
Kostendeckungsgrad der Volkshochschule zu verbessern. Mit der neuen
Entgeltordnung sollen Mehreinnahmen von jährlich ca. 30.000,00 € erzielt
werden (im Jahr 2010 ca. 15.000,00 €).
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 ENTGELTORDNUNG alt - neu (75 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Anlage 2 Entgeltvergleich (40 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Anlage 3 ENTGELTORDNUNG ab 01-08-2010 (52 KB) | ![]() |