Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0137  

Betreff: Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule ab 01.08.2010 - Neufestsetzung der Entgelte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Bockelmann, Horst
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Schenkel, Simone
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss Entscheidung
11.03.2010 
des Kultur- und Bildungsausschusses beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
27.04.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.05.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die neue Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Herne am 01.08.2010 in Kraft zu setzen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gem. § 41 Abs. 1 i) der Gemeindeordnung NRW hat der Rat der Stadt allgemein geltende öffentliche Abgaben und privatrechtliche Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung schlägt ab 01.08.2010 eine neue Entgeltordnung der Volkshochschule mit einer Anhebung der Entgelte vor. Die neue Entgeltordnung soll die jetzt gültige aus dem Jahr 2004 ersetzen.

 

Die Änderungen der Entgeltordnung betreffen im Wesentlichen die Anhebung der Entgelte mit der Einführung von Entgeltspannen (Entgelttarif) und die Änderung der Befreiungsregelung (§ 2 Ziff 2).

 

 

Erläuterungen der Änderungen im Einzelnen

 

1. Änderung der Entgeltordnung

Die wesentlichen Änderungen betreffen den § 2 (Entgeltermäßigung und –erlass).

Es wurden zum einen die Begrifflichkeiten den neuen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) angepasst und folgende Punkte verändert:

 

§ 2 Ziff. 2

Wichtig ist der Volkshochschule, dass auch weiterhin niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen ausgeschlossen wird. Die Entgeltbefreiungsregelung (§ 2 Ziff. 2) soll dahingehend verändert werden, dass die vom Entgelt befreiten Personengruppen grundsätzlich für jeden Kurs eine Kostenpauschale in Höhe von 3,00 € zahlen und die Zahl der befreiten Kurse in der Regel auf 3 Kurse pro Semester beschränkt wird (über Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung).

Durch die Erhebung einer Kostenpauschale wird einerseits eine größere Verbindlichkeit bei der Anmeldung erreicht, andererseits erscheint eine Kostenbeteiligung von 3,00 € pro Kurs sowie die Begrenzung auf 3 Kurse pro Semester angesichts der finanziellen Lage der Stadt angemessen.

 

§ 2 Ziff. 2 (h)

Entfallen ist der Passus, nach dem auf schriftlichen Antrag bei Unterschreitung der Einkommensgrenze nach § 79 Bundessozialhilfegesetzes von der Erhebung abgesehen werden kann. Dies setzte aufwändige Überprüfungen und Berechnungen durch die VHS voraus, weil derartige Berechnungen durch den Sozialbereich nicht vorgenommen werden. Den Mitarbeiter/innen der VHS fehlen aber die erforderlich Rechtskenntnisse für derartige Berechnungen. Es handelt sich um ca. 20 Fälle im Semester.

 

Als Ersatz dafür ist in § 2 der Absatz 6 eingefügt worden, wonach die VHS-Leitung aus sozialen Gründen bzw. in begründeten Einzelfällen eine Entgeltermäßigung oder -befreiung aussprechen kann.

 

Neu aufgenommen wurde, dass die Inhaber einer Ehrenamtskarte 1/3 Entgeltermäßigung erhalten. Hiermit soll das bürgerschaftliche Engagement gewürdigt werden.

 

Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

2. Änderungen im Entgelttarif

2.1 Vorbemerkungen

Die wesentliche Änderung betrifft das Regelentgelt, das um 0,20 € erhöht werden soll. Diese  Erhöhung erscheint angesichts der 6 Jahre zurückliegenden letzten Änderung im Jahr 2004 für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar, ohne dass größere Teilnehmerrückgänge zu erwarten sind.

In Anlehnung an fast alle Nachbarstädte sollen Entgeltspannen eingeführt werden, die eine flexiblere Festsetzung der Entgelte für Kleingruppen oder kostenintensive Kurse ermöglicht. Diesen Handlungsspielraum gibt es zwar auch bereits im zurzeit gültigen Entgelttarif durch die Ziffer 2.10, angewendet wurde er insbesondere in den Bereichen Fremdsprachen und Berufliche Bildung/EDV, doch mit der Einführung der Entgeltspannen soll ein verbindlicher Rahmen festgelegt werden, in dem sich die Volkshochschule bewegen kann.

Um willkürliche Festsetzungen zu vermeiden, gibt die VHS-Leitung ein Entgeltraster vor.

Die vorgenommene Erhöhung entspricht einem Prozentsatz von 12,5%.

 

2.2 Die wesentlichen Änderungen des Entgelttarifs im Einzelnen

 

Ziff. 1

Regelentgelt                                                             alt: 1,60 €        neu: 1,80 – 3,60 €

 

Ziff. 2.2. neu 2.1

Gesellschaft und Politik                              alt: 1,00 €        neu: 1,00 – 2,00 €

Diese Änderung betrifft nur die Kurse in diesem Bereich, der größte Teil der Angebote im Bereich Gesellschaft und Politik sind allerdings Einzelveranstaltungen, die weiterhin im Regelfall entgeltfrei angeboten werden.

 

Ziff. 2.3 neu 2.2

Deutsch als Fremdsprache                         alt: 1,00 €        neu: 1,00 – 2,00 €

Diese Änderung findet nur Anwendung auf diejenigen Deutschkurse, die nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Für die vom BAMF geförderten Kurse beträgt das Entgelt weiterhin 1,00 €, es sei denn, das Bundesamt übernimmt die gesamte Förderung (was bei ca. 80% der Teilnehmer/innen der Fall ist).

 

Ziff. 2.5 neu 2.11

Veranstaltungen zur Lebenshilfe

Hier wird nur der Begriff „Schwerbehinderte“ durch „Behinderte“ ersetzt.

Nach diesem Passus werden die Alphabetisierungskurse der VHS (zurzeit 4 Kurse) entgeltfrei angeboten. Kurse für Behinderte haben wir momentan nicht im Programm, es soll jedoch die Möglichkeit erhalten bleiben, im Einzelfall entgeltfreie Kurse für diese Personengruppe anzubieten.

 

Ziff. 2.7

Dieser Punkt entfällt, da er sich auf die Förderung von Deutschkursen durch den Sprachverband bezog. Derartig geförderte Kurse gibt es nicht mehr.

 

Ziff. 2.9

Bürgerfunksendungen

Nach Änderung des Landesmediengesetzes fördert die Landesanstalt für Medien im Regelfall nur noch Projekte mit Schulen. Die in der Radiowerkstatt produzierten Bürgerfunksendungen (zurzeit 2 Sendungen im Monat) sollen zukünftig nach kostendeckenden Gesichtspunkten kalkuliert werden.

 

Der Passus über Multiplikatorenschulungen entfällt. Dozentenfortbildungen werden im Regelfall in Kooperation mit den Nachbarvolkshochschulen mit einem einheitlichen Entgelt durchgeführt, das zwischen den beteiligten Volkshochschulen festgelegt wird (nach Ziff. 2.8).

 

Ziff. 2.10 neu 2.7

Veranstaltungen mit erhöhtem Sach- und Personalaufwand

Diese Regelung soll zukünftig nur noch in besonderen Einzelfällen über die Entgeltspanne hinaus angewandt werden. Bei Anwendung dieser Ziffer gelten keine Ermäßigungs- und Befreiungsregelungen. Die VHS möchte sich die Möglichkeit eröffnen, besondere berufsbezogene Kurse oder Kurse mit Kleingruppen nach besonderer Kalkulation anzubieten.

 

Ziff. 2.11 neu 2.6

Einzelveranstaltungen                                alt: 3,00 €        neu: 4,00 €

Die Erhöhung der Entgelte für Einzelveranstaltungen von 3,00 € auf 4,00 € erscheint angesichts der 6 Jahre zurückliegenden letzten Änderung angemessen. Die detaillierte Auflistung der Bereiche entfällt und wird durch die Ausnahmen von der Entgeltpflicht ersetzt. Substantiell gibt es keine Änderungen.

 

Ziff. 3 neu 2.3

Besonders förderungswürdige Seminare

Dieser Passus fand in der Vergangenheit kaum Anwendung. Die Neuformulierung mit der Spanne von 0,00 – 20,00 € wurde gewählt, um ganz unterschiedliche Veranstaltungsformen, vom Schnupperangebot mit geringer Stundenzahl bis zu aufwändigen Tagesveranstaltungen abzudecken.

 

Zusätzl. eingefügt Ziff. 2.4

Dieser Passus wurde eingefügt, um zwischen Entgelten und Umlagekosten zu differenzieren. Bei den Entgelten wird im Unterschied zu den Umlagekosten die Ermäßigungs- und Befreiungsregelung (§2) angewendet. Mit der Spanne sollen wiederum ganz unterschiedliche Veranstaltungstypen, von der ökologischen Wanderung bis hin zu Tagesfahrten, abgedeckt werden.

 

Ziff. 4.2 neu 3.3

Bei Exkursionen anfallende Kosten

Neu eingefügt wurde hier ausdrücklich, dass §2 (Ermäßigung und Befreiung) bei Kosten für Bus, Bahn, Eintritt u. ä. keine Anwendung findet.

 

Ziff. 5.1 und 5.2 neu 4.1

Teilnahmebescheinigungen

Die Unterscheidung zwischen einfacher ( bisher 2,50 €) und qualifizierter Bescheinigung (bisher 3,50 €) soll zukünftig entfallen. Es soll ein einheitliches Entgelt von 3,00 € erhoben werden. Die neue Regelung führt zu keiner Einnahmereduzierung.

 

Der als Anlage beigefügte Vergleich mit anderen Volkshochschulen macht deutlich, dass zwar fast alle Volkshochschulen mit Entgeltspannen arbeiten, diese sich allerdings nur schwer vergleichen lassen. Mit der Neufestsetzung der Entgelte liegt die Herner Volkshochschule in etwa auf dem Niveau vergleichbarer Volkshochschulen.

 

Ziel ist es, durch Mehreinnahmen bei den Entgelten den Kostendeckungsgrad der Volkshochschule zu verbessern. Mit der neuen Entgeltordnung sollen Mehreinnahmen von jährlich ca. 30.000,00 € erzielt werden (im Jahr 2010 ca. 15.000,00 €).

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Thierhoff

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 ENTGELTORDNUNG alt - neu (75 KB) PDF-Dokument (42 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Entgeltvergleich (40 KB) PDF-Dokument (16 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 ENTGELTORDNUNG ab 01-08-2010 (52 KB) PDF-Dokument (26 KB)