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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0168  

Betreff: Mittelverteilung zur Förderung Freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Popp-Heimken, Tel.: 3497Aktenzeichen:42/3
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kurrek, Sabine
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
17.03.2004 
des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beschließt, den nachstehend aufgeführten Verbänden und Freien Trägern für das Jahr 2004 im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Herne und der Genehmigung des Haushaltsplans 2004 durch den Regierungspräsidenten Arnsberg sowie vorbehaltlich möglicher Änderungen im Landesjugendplan und daraus sich ergebender Änderungen in der kommunalen Struktur, folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

 

 

1. Gesamtzuschuss (Budget) Ev. Jugend                                 253.624,12 Euro

Davon entfallen auf folgende Einrichtungen

 

-           Ev. Kirchengemeinde Baukau,

              Bismarckstraße 98, 44629 Herne                                   5.000,00 Euro

 

-           Café 26,

            Mont-Cenis-Str. 26, 44623 Herne                                 30.000,00 Euro

 

-           Ev. Kirchengemeinde Dreifaltigkeit

            Regenkamp 80, 44625 Herne                                              5.000,00 Euro

 

-          Ev. Kirchengemeinde

            Ludwig-Steil-Str. 25                                                         14.500,00 Euro

 

-           Ev. Kirchengemeinde,

            Sennestr.                                                                           10.000,00 Euro

 

-           Ev. Kirchengemeinde Wanne-Süd

            Zeppelinstr. 1, 44651 Herne                                            20.000,00 Euro

 

-           Ev. Kirchengemeinde Röhlinghausen,

            Göddenhoff 8, 44651 Herne                                              5.000,00 Euro

 

-           Ev. Kirchengemeinde Crange,

            Kindertreff Arche, Sternstr. 30

            und

            Jugendcafé, Dorstener Str. 490,

            44653 Herne                                                                      5.000,00 Euro

 

-                     Ev. Kirche, CVJM-Heim,

Sodinger Str. 3, 44623 Herne                                            37.500,00 Euro


 

-           Ev. Kirchengemeinde Börnig

            Schadeburgstraße                                                               1.700,00 Euro

 

-                     Wanner Citytreff

Hauptstr.245 b                                                                  74.737,50 Euro

 

Davon entfallen auf die:

-          Verbandsarbeit der Ev. Jugend                               57.136,62 Euro

 

 

 

2. Gesamtzuschuss (Budget)  BDKJ                                          96.541,13 Euro

davon entfallen auf folgende Einrichtungen

 

-           Kath. Kirchengemeinde Hl. Familie,

            Rottbruchstr. 13, 44625 Herne                                   5.000,00 Euro

 

-           Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth

            Haldenstr. 12, 44649 Herne                                              2.500,00 Euro

 

-           Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius,

            Glockenstr. 7, 44623 Herne                                              5.000,00 Euro

 

-           Kath. Kirchengemeinde St. Peter u. Paul,

            Widumer Str. 4, 44627 Herne                                               5.000,00 Euro

 

-           Kath. Kirchengemeinde St. Barbara,

            Hofstr. 1, 44651 Herne                                              5.000,00 Euro

 

-           Kath. Kirchengemeinde St. Marien,

            Herzogstr. 23, 44651 Herne                                              2.500,00 Euro

 

-           Kath. Kirchengemeinde Dreifaltigkeit,

            Helmholtzstr. 7, 44649 Herne                                              5.000,00 Euro

 

-           Kath. Kirchengemeinde St. Michael                 

            Bickernstr. 25                                                                     2.500,00 Euro

 

-                     Kath. Kirchengemeinde St. Pius

Werftstr. 25                                                                        2.500,00 Euro

 

Davon entfallen auf die

-          Verbandsarbeit des BDKJ                                                 61.541,13 Euro

 


 

3. Gesamtzuschuss (Budget)  Die Falken                               121.354,72 Euro

davon entfallen auf folgende Einrichtungen

 

-                     Jugendtreff Gleis 7                                                           12.500,00 Euro

Poststr. 67, 44629 Herne

 

-                     Heinz-Westphal-Haus                                                         5.800,00 Euro

Dorstener Str. 262, 44653 Herne

 

 

-                     Kindertreff Am Pütt                                                           8.000,00 Euro

Barbarastr. 34, 44651 Herne

 

-                     Jugendtreff in der Laurentiusschule                                   5.000,00 Euro

Gahlenstr.5, 44653 Herne

 

Davon entfallen auf die

-          die Verbandsarbeit der Falken                                          37.854,72 Euro

 

 

 

4. Gesamtzuschuss (Budget) Sportjugend                              132.585,51 Euro

davon entfallen auf die Einrichtung                                            80.000,00 Euro

 und auf die Verbandsarbeit                                                         52.585,51 Euro

 

 

5. Förderung von Einzeleinrichtungen:

Freizeit und Jugenderholungs GmbH:                                           5.571,42 Euro

Heinrich-Imig-Heim

Hammmerschmidtstr. 68, 44649 Herne

 

Gysenberg GmbH:

Kinderspielhaus Gysenberg

Am Revierpark 40, 44627 Herne                                                 44.712,24 Euro

 

 

6. Verbandsförderung kleine Verbände

 

- Stadtjugendring/AGOT                                                                   8.200,00 Euro

- Tierschutzjugend                                                                             2.600,00 Euro

- GfS                                                                                               2.400,00 Euro

- Emscherland Orchester                                                                1.800,00 Euro

- Gewerkschaftsjugend                                                          2.100,00 Euro

- Arbeiter-Samariter-Bund                                                                      550,00 Euro

- Naturfreunde Jugend                                                                        550,00 Euro

- Jugendrotkreuz Herne                                                             550,00 Euro

- Jugendrotkreuz Wanne                                                           550,00 Euro

- Mädchenaktionstage                                                                       1.100,00 Euro

- Projekte                                                                                        3.700,00 Euro

  Kleine Verbände insgesamt:                                                  24.100,00 Euro

 

Die erforderlichen  Finanzmittel stehen in den Haushaltsstellen

 

1.451.718.300/9 – Zuschüsse an Jugendverbände

1.460.718.000/9 – Zuschüsse an Jugendheime

1.460.718.100/5 – Zuschüsse an den Träger des Wanner Jugendtreffs

1.460.171.300/5 – Zuweisungen des Landes-offene Jugendheime-

1.460.718.300/8 – Zuschüsse an Jugendeinrichtungen

 

zu Verfügung.

 

 


 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.01.04 getroffenen Grundsatzentscheidungen zur zukünftigen Gestaltung der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger. Mit dieser Vorlage unterbreitet die Verwaltung nun den Verteilungsvorschlag zur Mittelvergabe im Haushaltsjahr 2004.

 

Der Entwicklung des diesjährigen Verteilungsvorschlages gingen zahlreiche Beratungen zwischen Verwaltung und Freien Trägern voraus, aber auch intensive trägerinterne Abstimmungsprozesse.

 

Die im vergangenen Jahr bereits erfolgte  Kürzung im Landeshaushalt von 9,09 %, die für 2004 beschlossene Kürzung von weiteren 25 % und die angekündigte  Kürzung für 2005 in Höhe von ca. 17 %, stellen dabei die Träger vor existentielle Probleme. Trotzdem ist es gelungen mit den Trägern weitgehend im Konsens über die Umsetzung der Landeskürzungen auf kommunaler Ebene zu verhandeln. Einzelplanungen der Träger und der Verteilungsvorschlag des Stadtjugendrings sind dieser Vorlage zur Erläuterung beigefügt. Dabei ergriffen Freie Träger und Verwaltung auch die Chance,  den aus der Kürzung der Landesmittel entstandenen Zwang zur Umstrukturierung der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger zu nutzen, um die Einrichtungsstruktur vor dem Hintergrund sich verändernder Anforderungen und Entwicklungen neu zu gestalten.

 

So wurde zur Finanzierung von Einrichtungen für 2004 und die Folgejahre zwischen Verwaltung und Freien Trägern eine Prioritätensetzung abgestimmt, vor deren Hintergrund die trägerinternen Beratungen erfolgten (siehe hierzu Anlage 1). Außerdem wurden die längst überfälligen Förderkategorien und  Einrichtungstypen neu gegliedert und damit den realen Erfordernissen besser angepasst (siehe hierzu Anlage 2). Die Verwaltung möchte diese Überlegungen verstanden wissen als einen Einstieg in die Konzeptionsdiskussion kommunaler Kinder- und Jugendarbeit, die in weiteren Schritten vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Vorrausetzungen und finanzieller Spielräume zu einer fachlichen Diskussion um zukünftige inhaltliche Schwerpunktsetzungen der Herner Kinder- und Jugendarbeit führen wird. Mit Blick auf die Freien Träger stellt sich dabei auch die Frage der Überarbeitung überalterter Richtlinien bzw. die Gestaltung einer modernen Steuerung.

 

Das Haushaltsjahr 2004 ist durch Umstrukturierungen gekennzeichnet. Damit die Arbeit einzelner Einrichtungen dadurch nicht zum Erliegen kommt, ist den Trägern nach Auffassung der Verwaltung für 2004 ein größtmöglicher Handlungsspielraum einzuräumen. So sollen beispielsweise auch die neuen Prioritätensetzungen und Förderkategorien den Trägern zunächst als Orientierung gelten und erst für 2005, nach Auswertung der in 2004 gemachten Erfahrungen und nach Beratung und Beschlussfassung im JHA, bindenden Charakter erhalten.

Mit dem Ziel einer Erneuerung der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit wird die Verwaltung dabei auch Konzepte und Strategien für ihre eigenen Einrichtungen und Aufgabengebiete innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorlegen.

 

Die Ausgangssituation ist durch die Landeskürzung geprägt. Diese umfasst für die Verbände im HHJ insgesamt 43.191,43 €.

 

Die in der letzten JHA - Sitzung beschlossene Budgetbildung und das ebenfalls beschlossene Verfahren zur Umlage der Kürzungen führt für die Träger zu dem in Anlage 3 dargestellten Finanzrahmen. Dabei müssen mögliche Veränderungen einkalkuliert werden, weil der Verwaltung noch kein Förderbescheid des Landes über die genaue Mittelhöhe vorliegt und möglicherweise noch Kürzungen im Rahmen der Haushaltsberatungen der Rates erfolgen können. Da die Träger aber zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeit auf erste Abschlagszahlungen angewiesen sind, sollen die Grundsatzentscheidungen, soweit wie möglich, trotz entsprechender Haushaltsvorbehalte, schon jetzt getroffen werden.

 

Auf Grund der Erkrankung des zuständigen Ansprechpartners der Verwaltung bei der AWO und notwendiger Abstimmungsgespräche zwischen den beiden betroffenen derzeitigen Träger, AWO und Falken, müssen jedoch die Entscheidungen über die Fortführung und Trägerschaft der Begegnungsstätte Horsthausen und die daraus für die Träger resultierenden Konsequenzen auf Wunsch der Träger zurückgestellt werden.

 

Für die bisher in der Begegnungsstätte gebundenen Zuschüsse an die Falken und für die ggf. in die Begegnungsstätte in Frage kommenden Zuschüsse an die AWO, werden deshalb auch die Mittelbewilligungen zurückgestellt. 

 

 

 

 

 

Für die Freien Träger sollen in 2004 als erste Schritte folgende Veränderungen zum Tragen kommen:

 

 

1. Förderung der Kinder und Jugendarbeit der Ev. Kirchen / Ev. Jugend

 

 

Nr.

Einrichtung

HHJ

2003

HHJ

2004

 

14

Ev. Kirchen-

gemeinde

Baukau

Bismarkstr. 98

5.945,95

5.000

Gut besuchte Einrichtung, die in der Förderung bleiben sollte. Schwerpunkt in der Arbeit mit Jugendlichen (13-17 J.). Pfarrer und 10-15 ehrenamtliche Kräfte stelle Öffnung auch an zwei Abenden sicher. Hoher Eigenanteil des Trägers.


 

13

Café 26, Mont-Cenis-Str. 26

11.891,90

30.000

Die Einrichtung soll finanziell so ausgestattet werde, dass sie eine sichere Perspektive hat. Sie liegt zur Fußgängerzone dezentral, ist aber Anlaufpunkt für eine wichtige Zielgruppe. Sie erreicht vormittags arbeitslose Jugendliche, Jugendliche benachbarter Schulen und Studenten, nachmittags Jugendliche aus dem Wohnumfeld. Die Einrichtung wird zur Zeit mit einem Zivi und Honorarkräften geführt. Von der Altersstruktur stellt das Cafe eine sinnvolle Ergänzung zum nahegelegenen CVJM-Haus dar, dass mit Kindern bis 14 Jahren arbeitet.

 

Die durch die Einrichtung erreichte Zielgruppe arbeitsloser Jugendlicher wird zunehmend Bedeutung haben. Eine zentralere Lage in der Fußgängerzone ist nicht zu finanzieren, wünschenswert ist jedoch für die Zukunft mindestens eine halbe päd. Stelle. Diese wird mit der erhöhten Förderung finanzierbar.

17

Ev. Kirchen-

gemeinde Dreifaltigkeit, Regenkamp 78

5.945,95

5.000

Die Kirchengemeinde verfügt über geeignete eigene Räume (ganze Kelleretage) für die offene Arbeit. Stundenweise steht eine Kinderpflegerin zur Verfügung  und ein Team ehrenamtlicher Kräfte. Der offene Charakter findet seinen Ausdruck in der gelungenen Kooperation mit der Hauptschule Flottmannstr.. Die Kernzielgruppe liegt zwischen 13-17 Jahren. Die bisherige Förderung sollte weitgehend erhalten bleiben, da die Gemeinde sich ansonsten von der hauptamtlichen Kraft trennen müsste und damit auch die notwendige Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte wegbrechen würde.

19

Ev. Kirchen-

gemeinde, Ludwig-Steil-

Str. 25

28.839,99

14.500

Die Einrichtung erhält Kot-Zuschüsse, ist aber von den Räumlichkeiten eher eine ToT und sollte auf dieses Niveau zurückgefahren werden; beispielsweise zu Gunsten des Citybereiches. 2005ist  ein Ansenken auf 5.000 € vorgesehen.


 

18

Ev. Kirchen-

gemeinde, Sennestr.

5.945,95

10.000

Aktive offene Kinder- und Jugendarbeit, die in geeigneten Räumen durch den Pfarrer der Gemeinde und ca. 20 ehrenamtliche Kräfte getragen wird. Die Gemeinde plant eine bauliche Erweiterung. Das Einzugsgebiet in einer alten Arbeitersiedlung spricht ebenfalls für den Standort. Die Verwaltung hat dem Träger empfohlen, die Förderung mindestens auf bisherigem Niveau zu sichern. Erfreulicherweise sieht sich der Träger jedoch durch Umschichtungen in seinem Budget in der Lage die Förderung auszubauen bis auf 15.000 € in 2005.

 

21

 

Ev. Kirchen-

gemeinde Wanne-Süd, Zeppelinstr. 1

29.520,57

20.000

Angesichts der Bedarfslage im Umfeld wird die Verlagerung von Mitteln  zu Gunsten der Einrichtungen des Trägers in der Herner City vorgenommen. Bis 2005 ist eine Absenkung auf 5.000 € vorgesehen.

 

20

Ev. Kirchen-

gemeinde

Röhlinghausen, Göddenhoff 8

5.945,95

5.000

Eigene, gut ausgestattete Jugendräume. Gemeindepäd. mit 6 Std. im offnen Bereich. Team von 8-9 ehrenamtlichen Kräften. Förderung soll erhalten bleiben.

 

16

 

 

 

 

 

15

 

Ev. Kirchen-

gemeinde Crange:

 Kindertreff Arche,

 Sternstr. 30 und Jugendcafe, Dorstener

str. 490

5.945,95

5.000

Die Kirchengemeinde erhielt die Förderung für zwei getrennte Standorte. Der Kindertreff liegt im Stadtteil Bickern/Unser Fritz mit einer bevorzugten Bedarfslage.

Zu seinen Gunsten soll die Förderung  im Dannekamp zusammengelegt werden, ohne dass die Arbeit im Jugendtreff aufgegeben wird. 


 

12

Ev. Kirche

CVJM-Heim, Sodingerstr. 3

29.520,57

37.500

Aufgrund der zentralen Lage in der City kommt der Einrichtung Priorität vor anderen in Herne Mitte gelegenen Einrichtungen zu. Das Cafe 26 ist mit der Zielgruppe älterer Jugendlicher zu dieser Einrichtung eine sinnvolle Ergänzung.

Der CVJM hat vor Jahren seine Arbeit auf jüngeres Publikum, unter 14 Jahre, abgestellt. Es wäre zu begrüßen, wenn der Träger durch die angehobene Förderung in die Lage versetzt würde auch wieder Angebote für  ältere Besucher zu machen. Dies entspreche dem erhöhten Bedarf in der City.

 

Der CVJM beabsichtigt eine Kooperation mit der OGGS ohne Ressourcenverluste für seine offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

Mit Einstieg in die Kooperation der OGGS (Träger für 1 Gruppe GS-Berlinerplatz) wird der CVJM für die offene Jugendarbeit zusätzliche Räume und eine Außenfläche am Standort Ludwig- Steil-Haus (200m Luftlinie) erschließen. Außerdem wird für die OGGS eigenes Personal zur Verfügung stehen.

Neu

 

 

 

 

 

 

Neu 

Ev. Kirchen-

gemeinde Börnig, Schadeburgstr.

 

 

 

Ev.Kirchen-

gemeinde Horsthausen,

Roonstr.

 

1.700

 

 

 

 

 

 

Förderung

ab 2005

Sodingen verfügt über einen geringen geförderten Einrichtungsbestand. Eine Ausweitung der offenen Arbeit in bisher unversorgten Wohngebieten entspricht der Bedarfssituation.

In den Gemeinden an der Schadeburgstr. und an der Ronnstr. findet eine engagierte Kinder- und Jugendarbeit statt. Zur Kräftigung der offnen Arbeit soll eine Mittelverlagerung zu Gunsten dieser beiden Gemeinden vorgenommen werden. Ziel ist die Förderung mit je 5.000 € ab 2005.

 

 

 

insges.:

 

133.700

ohne Wanner Citytreff

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ev. Jugend,

Wanner-Citytreff, Hauptstr.245 b

 

anteilige Förderung erstmalig in 2004

 

74.737,50

Der Nutzungsvertrag soll mit Wirkung zum 1.4. 04 abgeschlossen werden. Zu diesem Termin wird der zukünftige Träger auch das Personal einstellen. Die Eröffnung findet auf jeden Fall vor den Sommerferien 2004 statt. Der Betriebskostenzuschuss soll bereits ab dem 1.4. 04 gezahlt werden. Es wird dabei der erhöhte Bedarf im ersten Betriebsjahr, beispielsweise für kleinere Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die nicht vermögenswirksam sind und auch nicht durch die Landesförderung für Umbau und Einrichtung finanziert werden können, berücksichtigt. Ab 2005 beträgt der zur Verfügung stehende Betriebskostenzuschuss 99.650 € inklusive Mietkosten.

 

 

Damit die neue Einrichtungsstruktur der Ev. Kirche im Übergangsjahr 2004 finanziert werden kann, stellt der Träger einmalig erhöhte Eigenmittel aus Kirchensteuern in Höhe von 11.950 € zur Verfügung. Ab 2005 ist die Einrichtungsförderung so kalkuliert, dass diese wieder entfallen.

 

Bis auf den anteiligen Betriebskostenzuschuss für den Wanner-Citytreff und Abweichungen durch Rundungsbeträge decken sich die Berechnungen der Verwaltung mit denen der Ev. Kirchengemeinde wie sie in der Anlage 4 beigefügt sind.

 

Das Budget der Ev. Jugend beträgt für 2004 insgesamt 178.886.62 € (ohne Citytreff)

Einmalige Kirchensteuermittel                                          11.950,00 €

                                                                                         190.836,62 €

 

Davon entfallen auf die Einrichtungsförderung              133.700,00 €

und auf die Verbandsarbeit                                               57.136,62 €

                                                                                         190.836,62 €

 

Ab 2004 erhöht sich das Gesamtbudget des Trägers

durch die Zuschüsse für den neuen Wanner Citytreff.

Für 2004 beträgt das Budget (ohne Kirchensteuermittel)

dann  insgesamt                                                                253,624,12 €                        

 

 


 

 

2. Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der kath. Kirchen / BDKJ

 

 

Nr.

Einrichtung

HHJ 2003

HHJ 2004

 

25

Kath. Kirchengem.

Hl. Familie, Rottbruchstr. 13

5945,95

5.000

Kinder und Jugendliche kommen auch aus Baukau, wo es keine alternativen, geförderten Treffmöglichkeiten gibt. Es wird empfohlen die offene Arbeit weiterzuführen.

26

Kath. Kirchengem. St.Elisabeth, Haldenstr.12

5.945,95

2.500

Der Schwerpunkt liegt doch eher auf der gemeindlichen Arbeit. Die Arbeit wird jedoch z.Z. als TOT gefördert. Die trägerinternen Beratungen haben ergeben, dass die Förderung in 2004 zugunsten der Kirchengemeinde St. Pius in Herne Pantringshof verlagert wird. Dies geschieht in 2004 zunächst mit 50 % der Mittel.

22

Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Glockenstr7

5,945,95

5.000

Die Kirchengemeinde verfügt über eine aktive offene Kinder- und Jugendarbeit, die ausbaufähig ist und führt erfolgreiche Ferienfreizeiten durch. Nach der jetzt begonnen Renovierung des Jugendbereichs soll für 2005 geprüft werden wie die Arbeit im Stadtteil, möglicherweise  erweitert werden kann.

27

Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Widumer

 Str. 4

5.945,95

5.000

Die engagierte offene Kinder- und Jugendarbeit in gut geeigneten Räumlichkeiten sollte erhalten bleiben


 

23

Kath. Kirchengemeinde St. Barbarastr. Hofstr

5.945,95

.5.000

Die Gemeinde verfügt über neue Jugendräume. Es gibt eine gute Zusammenarbeit mit der benachbarten Ev. Kirchengemeinde. Kinder- und Jugendliche im Umfeld werden zunehmend erreicht

24

Kath. Kirchengemeinde St. Marien, Herzogstr.23

5.945,95

2.500

Gute räumliche Vorraussetzungen sind gegeben. Auf Grund höherer Bedarfe sollte die Förderung jedoch nach Wanne zur kath. Kirchenngemeinde St. Michael in den Stadtteil Bickern verlagert werden. Dies geschieht mit 50% der Mittel in 2004

28

Kath. Kirchen-gemeinde Dreifaltigkeit, Helmholtzstr.7

5945,95

5.000

Gute offene Kinder- und Jugendarbeit, in Unterstützung von Erwachsenen Gemeindemitgliedern. Einrichtung sollte erhalten bleiben.

neu

Kath. Kirchen-

Gemeinde St. Michael,

Bickernstr. 25

 

2.500

Die Kirchengemeinde liegt im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf. Ein ausreichendes Raumangebot ist vorhanden und ebenso engagierte ehrenamtliche Kräfte. Die Kirchengemeinde St. Marien hat sich bereit erklärt, zu Gunsten dieser neuen Finanzierung auf Mittel zu verzichten.


 

neu

Kath. Kirchen-gemeinde St. Pius,

Werfstr. 25

 

2.500

Sodingen verfügt über einen geringen geförderten Einrichtungsbestand. Eine Ausweitung der Förderung in bisher unversorgten Wohngebieten durch Mittelverlagerung würde der Bedarfssituation entsprechen.

Die Kirchengemeinde am Emsring möchte ihr bisheriges offenes Angebot ( Förderung derzeit über Verbandsmittel) fortsetzen, stabilisieren und gezielt über Honorarkräfte ausbauen. Dies möchte sie in 2004 ausprobieren und bei Erfolg 2005 als offenen Treffpunkt mit einer Fachkraft etablieren. Dies geschiet durch Kürzung bei der kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth.

 

 

 

Einrich-

tungsför-

derung

insges.:

 

35.000

 

 

 

 

 

 

Das Budget der kath. Kirchengemeinden / BDKJ

beträgt für 2004 insgesamt                                                 96.541,13 €.

 

Davon entfallen auf die Einrichtungsförderung                 35.000,00 €

und auf die Verbandsarbeit                                                 61.541,13 €

                                                                                            96.541,13 €

 

Die Berechnungen der Verwaltung decken sich mit denen des BDKJ, wie sie in Anlage 5 beigefügt sind.

 

Im Rahmen der Verhandlungen hat sich der Träger dafür eingesetzt eine Einrichtungsförderung unterhalb von 5.000 € jährlich festzuschreiben. Die Verwaltung hat dem Träger deutlich gemacht, dass die von ihm ausgewiesenen Beträge ausschließlich im Umstrukturierungsjahr 2004 gelten können und dann entgültige Festlegungen auf die vorgesehenen Fördersätze vorzunehmen sind. Die Verwaltung hält es angesichts des Wunsches des Trägers, kleinere Angebote für bestimmte  Zielgruppen in Betreuung von Honorarkräften zu finanzieren eher für  sinnvoll, dies im Rahmen des Verbandsmittel abzuwickeln. Die Richtlinien sollen in diesem Punkt angepasst werden.

 

 

3. Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportjugend

 

Nr.

Einrichtung

HHJ

2003

HHJ

2004

 

8

Sportjugend-haus, Westring 263

80.089,12

80.000

Es ist die einzige Jugendeinrichtung eines großen Jugendverbandes, sie sollte auch unter dem Gesichtspunkt der Trägervielfalt erhalten bleiben. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt eindeutig auf der Kinderarbeit. Hier hat die Einrichtung auch eine wichtige Versorgungsfunktion für das Wohnumfeld.

Die Verwaltung hat dem Träger empfohlen, die Kürzungen durch Umschichtungen aus den Verbandsmitteln aufzufangen. Dieser Empfehlung konnte der Träger weitgehend folgen, wird  jedoch auch Kürzungen im Personal der Einrichtung vornehmen müssen (bei Reinigung und Honoraren). Wunsch des Trägers ist es, im Rahmen der veränderten Nutzungsvereinbarungen (Verträge), förderschädigende Vertragszusätze, die vom Träger als einengend empfunden werden, fallen zulassen, um damit den Träger in die Lage zu versetzen, die Einrichtung auch  zu Verbandszwecken zu nutzen oder Einnahmen durch Vermietungen zu erzielen. Die Verwaltung hält dies für machbar da der Träger zugesagt hat, dass dies weder die Öffnungszeiten noch den Einsatz der päd. Leiterin in der offenen Arbeit tangieren wird.

 

 


Das Budget der Sportjugend beträgt für 2004 insgesamt   132.585,51 €

 

Davon entfallen auf die Einrichtungsförderung                     80.000,00 €

und auf die Verbandsarbeit                                                    52.585,51 €                                                                                                                                

                                                                                             132.585,51 €

 

Die Verteilung entspricht den Vorstellungen der Sportjugend, wie sie in Anlage 6 dargestellt sind.

 

 

 

 

4. Förderung von Einzeleinrichtungen

 

Nr.

Einrichtung/

Träger

HHJ

2003

HHJ

2004

 

10

Freizeit und Jugend Erholungs

GmbH:

Heinrich-Imig-Heim,

Hammer-schmidtstr.

 

5.945,04

5.571,42

Die Einrichtung ist mit einem Hausmeister besetzt. Es handelt sich um eine Traditionseinrichtung des Bergbaus, deren Zielgruppe auf Grund der Zechenstilllegung heute im Umfeld der Einrichtung nicht mehr vertreten ist.

 

Perspektivisch entfällt die Verwaltung den Ausstieg aus der Förderung zu Gunsten anderer Einrichtungen oder zum Auffangen weitere Landeskürzungen.

 

9

Gysenberg

GmbH:

Kinderspiel-haus Gysenberg

47.710,69

44.712,24

Die Angebote des Kinderspielhauses stellen keine originäre offene Kinder- und Jugendarbeit dar. Sie hat eher den Charakter von Kursangeboten, ähnlich der JKS. Eine besondere Versorgungsfunktion für das Wohnumfeld ist nicht erkennbar.

 

Für 2005 empfiehlt die Verwaltung mit dem Träger in Verhandlungen zu treten über eine Förderung von Projekten für Jugendliche bei reduziertem Zuschuss. Die Reduzierung könnte zu Gunsten anderer Einrichtungen erfolgen oder zum Auffangen weiterer Landeskürzungen dienen.

 

                                   

 

 

 

 

5. Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Spielraum e.V / SJD Die Falken

 

NR

Einrichtung

HHJ

2003

HHJ

2004

 

30

Begegnungs-stätte “Haltestelle” Horsthausen, Greisenau

str. 6

29.52,57

30.000

Die Begegnungsstätte wird von AWO und Falken geführt. Die Falken wollen auf jeden Fall in der Trägerschaft bleiben. Abstimmungsgespräche und damit eine Entscheidung für die Zukunft standen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch aus.

31

Jugendtreff

Gleis 7,

Poststr. 67

5945,95

plus Verbands-

mittel

 

12.500

Die Einrichtung verfügt über zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Verbandliche und offene Arbeit halten sich vom Umfang her die Waage. Im Kinderbereich liegt der Schwerpunkt bei 8-11 jährigen.

Zum Einzugsbereich zählt u.a. die Grundschule Schulstr.. Jugendliche kommen aus Herne Mitte / Bahnhofstr. und damit aus einem wichtigen Bedarfsbereich.

Angesichts hoher Miet- und Heizkosten ist die Einrichtung unterfinanziert. Die Mittelaufstockung ist deshalb zu empfehlen.

Da aus dem Bereich von Stadtentwicklung eine mögliche Neuplanung des Gebietes angezeigt wurde und ggf. perspektivisch ein Abriss wollen die Falken den Standort nicht nur erhalten, sondern werden sich auf Suche nach neuen Räumlichkeiten im Bereich der unteren Bahnhofstr. begeben.


 

Nr. 32

Heinz-Westphal-

Haus, Dors-

tenerstr. 262

59.189,60

58.00,00

Zunächst wird der Träger die Einrichtung weiterführen. Angesichts der Kürzungen, der Prioritätsetzung auf die übrigen Einrichtungen der Falken und die vergleichsweise hohen Unterhaltungskosten/bzw. Energiekosten des Gebäudes, empfiehlt es sich perspektivisch über die Aufgabe des Hauses zu Gunsten anderer Planungen nachzudenken.

Die Überlegungen des Trägers beziehen aber auch Möglichkeiten einer veränderten Saalnutzung im Haus ein, z. B. Abtretung an Dritte. Die Falken haben auch die Bereitschaft erklärt ihre Arbeit an andere Bedarfstandorte wie z. B. Bickern/ Unser Fritz zu verlegen, soweit geeignete Räumlichkeiten gefunden werden können.

29

Kindertreff Am Pütt

5.463,95

plus zusätzliche

Verbands-

mittel

8.000.00

Gut besuchter Kindertreff in geeigneten  Räumen (kleines Haus) mit starker ehrenamtlicher Unterstützung. Die bessere finanzielle Unterstützung  ist zu empfehlen.

Neu

Jugendtreff in der  Laurentius- schule

 

5.000,00

In Bicker/Unser Fritz  unterhalten die Falken eine Kleinsteinrichtung in der Laurentiunsschule. Dieser Treff wird ehrenamtlich geführt und erhält lediglich Zuschüsse über Verbandmittel. Die Verwaltung würde den Ausbau der  Räume und eine Förderung als Offene Jugendeinrichtung  befürworten. Im Zusammenhang mit einem differenzierten Entwicklungskonzept für die Laurentiusschule, unter besonderer Berücksichtigung von Angeboten für erwachsene Bürger, Kinder und Jugendliche, sollten  Überlegungen für diesen Standort weiterentwickelt werden.

 


 

Das Budget der Falken beträgt für 2004 insgesamt                  151.354,72 €

(ohne Begnungsstätte Horsthausen 121.354,72 €)

 

Davon entfallen auf die Einrichtungsförderung                        113.500,00 €

und auf die Verbandsarbeit                                                         37.854.72 €

                                                                                                  151.354,72 €

 

 

Bis auf die Planungen für die Begegnungsstätte Horsthausen entsprechen die Verteilungen den Vorstellungen der Falken, wie sie in Anlage 7 dargelegt sind.

 

 

 

 

 

Bis auf Unterschiede durch Rundungsbeträge stimmen die Berechnungen der Verbände, die in den Anlagen beigefügt sind, mit denen der Verwaltung überein. Auch ist festzustellen, dass die Verbände in ihren Überlegungen weitgehend den Empfehlungen der Verwaltung zur Förderstruktur von Einrichtungen gefolgt sind.

 

In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf den diesjährigen Verteilungsvorschlag des SJR, der als Anlage 8 beigefügt ist. Neben den in dieser Vorlage dargestellten Förderstrukturen für Einrichtungen und Verbandmittel größerer Verbände, beinhaltet er auch einen Verteilungsvorschlag für die kleinen Verbände, auf die gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.01.04 die Kürzungen nicht umgelegt worden sind. Änderungen im Vergleich zu dieser Vorlage sind in dem nachträglich eingereichten Änderungswunsch der Sportjugend begründet sowie in der Tatsache, dass die Verwaltung das Budget der Falken zum jetzigen Zeitpunkt, wegen der ausstehenden Beratungen zur Fortführung der Begegnungsstätte Horsthausen, ohne den bisherigen Förderbetrag für diese Einrichtung ausgewiesen hat.

 

Zur Verdeutlichung der weiteren Entwicklung der Trägerbudgets hat die Verwaltung in Anlage 9 , ausgehend von der Förderstruktur in 2003, Budgetberechnungen für unterschiedliche derzeit diskutierte Kürzungsszenarien dargestellt.

 

Als Anlage 10 ist ein Plan beigefügt, der die Verteilung der Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit  nach Trägerschaft auf Stadtebene darstellt. Er bildet die bisherige räumliche Einrichtungsstruktur ab.

 

 

In Vertretung

 

 

Meinolf Nowak

 

Anlagen