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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht zum Frauenförderplan zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Personalrat die Fortschreibung für die Jahre 2010 - 2012.
Sachverhalt:
Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt die Aufstellung von Frauenförderplänen für Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten vor. Nach einer Laufzeit von 3 Jahren ist ein „Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen“ zu erarbeiten und dem Rat der Stadt vorzulegen (§ 5a VI).
Der aktuelle Frauenförderplan der Stadt Herne gilt bis Ende 2009.
Gegenstand des Frauenförderplanes sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.
Der vorliegende Bericht zum Frauenförderplan und die Fortschreibung wurden in enger Kooperation mit der Arbeitsgruppe „Frauenförderung als Querschnittsaufgabe“ verfasst, der Vertreter und Vertreterinnen des Fachbereichs 12, der Gleichstellungsstelle und je eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen der Dezernate angehören.
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bericht zum FFP 2007 - 2009 und FFP 2010 - 2012 Entwurf mit Tabellen (5238 KB) |