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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2009/0763  

Betreff: Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Brix, Tel. 3460
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Brix, Elke
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.11.2009 
des Jugendhilfeausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt

 

Frau/Herrn ____________________________

 

zur/zum Vorsitzenden und

 

Frau/Herrn ____________________________

 

zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der/die Vorsitzende und sein/ihr Stellvertreter sind in getrennten Wahlgängen zu wählen. Gemäß § 4 Absatz 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

Die Wahl wird nach § 3 Absatz 1 AG KJHG und § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt oder niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

 

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin