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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2009/0546  

Betreff: Revierpark Gysenberg Herne GmbH: Jahresabschluss 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
18.08.2009 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: xxx

Bez.: xxx

Nr.: xxx

Bez.: xxx

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: xxx

Bez.: xxx

Nr.: xxx

Bez.: xxx

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/-innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wird in der nächsten Gesellschafterversammlung die Weisung erteilt,

 

  1. den Lagebericht der Geschäftsführer zu billigen und den Jahresabschluss 2008 mit einer Bilanzsumme von € 11.401.197,13 (Vorjahr: €  11.445.857,54) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.203.383,54 (Vorjahr: € 1.260.947,00) festzustellen.

 

Der Jahresfehlbetrag wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, da die Kapitalrücklage aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen in den Vorjahren ausdrücklich auch zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben zu verwenden ist, soweit sie nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist.

 

Demzufolge genehmigt die Gesellschafterversammlung die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigte Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 € 1.203.383,54 zum Ausgleich des Fehlbetrages.

 

Die Kapitalrücklage (und somit die Zuzahlungen der Gesellschafter) ist wie in den Vorjahren auch zukünftig zum Ausgleich von handelsrechtlichen Jahresfehlbeträgen zu verwenden, ist also auch weiterhin ausdrücklich zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben gebunden, soweit sie nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist.

 

  1. den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten,

 

  1. die Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zu Punkt 1:

 

Der Jahresabschluss 2008 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.401.197,13 € (Vorjahr: 11.445.857,54 €) und einem Jahresfehlbetrag von 1.203.383,54 € (Vorjahr: 1.260.947,00 €) ab.

 

Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg GmbH beteiligen sich die Gesellschafter im Verhältnis ihres Anteils am Stammkapital, d. h. je 50 v. H. Stadt Herne und Regionalverband Ruhr (RVR), am jährlichen Geschäfts- und Betriebsaufwand einschließlich der linearen Abschreibungen. Laut Wirtschaftsplan 2008 haben die Stadt Herne und der RVR jeweils Betriebskostenbeiträge (ohne Erstattung der Abschreibungen) in Höhe von 207.900,00 € (= insgesamt 415.800,00 €) und eine Erstattung der Abschreibungen aus 2006 in Höhe von 383.100,00 € (= insgesamt 766.200,00 €) zu leisten. Insgesamt hat die Stadt Herne für 2008 einen Betriebskostenzuschuss incl. Abschreibungen in Höhe von 591.000,00 € gezahlt.

Nach der vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung beträgt der Zuschussbedarf für die Betriebskosten in 2008 578.459,58 € und übersteigt somit die durch die Gesellschafter geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt 415.800,00 €. Der übersteigende Betrag von 162.659,58 € soll der Kapitalrücklage entnommen werden.

 

 

Zu Punkt 2:

 

Der Jahresabschluss ist von der Märkischen Revision GmbH geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde demnach erteilt.

Aufgrund dessen kann sowohl den Mitgliedern des Verwaltungsrates als auch der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt werden.

Seit 1994 wird aufgrund entsprechender Beschlüsse des Verwaltungsrates in Abstimmung mit den Gesellschaftern das Prinzip der Budgetierung praktiziert. Geschäftsführung und Verwaltungsrat verpflichten sich demnach, bei ungünstigem Geschäftsverlauf - abweichend vom Planansatz - alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung sowie Einnahmeerhöhung zu nutzen. Andererseits besteht Einvernehmen darüber, dass bei günstigerem Geschäftsverlauf, der eine Reduzierung des Zuschusses prinzipiell ermöglichen würde, auf eine solche verzichtet wird und die für betriebliche Zwecke zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen der Gesellschaft genutzt werden sollte.

 

Zu Punkt 3:

 

Seitens der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, auch für das Geschäftsjahr 2009 die Märkische Revision GmbH mit der Abschlussprüfung zu beauftragen.

 

 

Gem. § 10 Abs. 1 lit. d, e und f obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.

 

Die Verwaltungsratssitzung, zur Vorberatung der genannten Angelegenheiten gem. § 17 Absatz 2 lit. i des Gesellschaftervertrages, soll am 28.08.2009 stattfinden.

Der Termin für die entsprechende Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung findet im Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsrates statt.

 

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Keine.