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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
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Teilfinanzplan
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Einzahlung/Auszahlung
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt
1.
in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke
Herne AG (StwH) wird die Weisung erteilt,
a) dem Aufsichtsrat und dem Vorstand für das Jahr 2008 Entlastung zu erteilen,
b) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die Gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Treuhand-Kommanditgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
2.
in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt,
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2008 in der von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 16.822.918,61 € - Vorjahr: 19.517 T€, Jahresüberschuss 0,00 €) festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2008 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die Gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner zu wählen.
3.
in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH (ABH) wird die Weisung erteilt,
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2008 in der von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 28.044.500,13 € - Vorjahr: 28.605.826,33 €, Jahresergebnis 0,00 €) festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2008 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die Gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner zu wählen.
4.
in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt,
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2008 in der von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme 614.110,02 € - Vorjahr: 549.865,75 €, Jahresergebnis 0,00 €) festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2008 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die Gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner zu wählen.
Die Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) nimmt die vorgenannten Beschlüsse 2008 der StwH, HCR, ABH sowie HBG zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.
5.
in der nächsten Gesellschafterversammlung der
Vermögensverwaltungs-gesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne
mbH (VVH) wird die Weisung erteilt,
a) den Jahresabschluss der VVH zum 31.12.2008 festzustellen sowie den Teilkonzernabschluss zum 31.12.2008 zu billigen - in der jeweils von der Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (VVH: Bilanzsumme 62.065 T€ - Vorjahr: 64.779 T€, Jahresergebnis: 0,00 €; Teilkonzern: Bilanzsumme: 178.054 T€ - Vorjahr: 169.440 T€, Konzernbilanzverlust: - 4.920 T€ - Vorjahr: - 3.583 T€),
b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2008 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die Gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner zu wählen.
d) als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 die Gesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner zu wählen.
Der Gewinn in Höhe von 3.520 T€ (Vorjahr: 4.624.961,30 €) wird an die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) abgeführt.
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Jahresabschlüsse der Holding-Gesellschaften sind von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Treuhand-Kommanditgesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) auch auf die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Es wurde in allen Fällen der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Allen Gesellschaften wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt, so dass dem Vorstand/den Geschäftsführungen und den Mitgliedern der Aufsichtsräte Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 erteilt werden kann.
Die Treuhand-Kommanditgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, soll auch für das Geschäftsjahr 2009 in den Holdinggesellschaften zum Abschlussprüfer gewählt werden.
Die Aufsichtsräte der Holding-Gesellschaften haben die Angelegenheiten am 18. bzw. 26. Juni 2009 vorberaten.
Die entsprechenden Beschlüsse der
Hauptversammlung/Gesellschafterversammlungen sollen am 26. August 2009
herbeigeführt werden.
Zu Punkt 1:
Der Jahresabschluss 2008 der StwH schließt mit einer Bilanzsumme von 152.451 T€ (Vorjahr: 128.028 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Gewinnabführung 12.068 T€ - Vorjahr: 8.567 T€) ab.
Der Jahresabschluss wird nach § 172 des Aktiengesetzes (AktG) vom Aufsichtsrat gebilligt und gilt somit als festgestellt.
Gemäß § 17 Ziffern 1 und 8 der Satzung obliegen die Entlastung des Aufsichtsrates sowie die Bestellung des Abschlussprüfers der Hauptversammlung.
Zu Punkt 2:
Der Jahresabschluss 2008 der HCR schließt mit einer Bilanzsumme von 16.822.918,61 € (Vorjahr: 19.517 T€) und einem Jahresüberschuss von 0,00 Euro (Erträge aus Verlustübernahme 5.077 T€ - Vorjahr: 2.451 T€) ab.
Gemäß § 14 Ziffern 8, 10 und 11 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Zu Punkt 3
Der Jahresabschluss 2008 der ABH schließt mit einer Bilanzsumme von 28.045 T€ (Vorjahr: 28.606 T€ und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Gewinnabführung: 6.238.821,53 € - Vorjahr: Gewinnabführung: 6.040.468,21 €) ab.
Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstaben b, c und d des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Zu Punkt 4:
Der Jahresabschluss 2008 der HBG schließt mit einer Bilanzsumme von 614.110,02 € (Vorjahr: 549.865,75 €) und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Erträge aus Verlustübernahme 1.811.718,00 € - Vorjahr: 1.762.593,80 €) ab.
Gemäß § 12 Ziffern 1, 2, 10 und 12 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Zu Punkt 5:
Der Jahresabschluss 2008 der VVH schließt mit einer Bilanzsumme von 62.065 T€ (Vorjahr: 64.779 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 € (Gewinnabführung 3.520 T€ - Vorjahr: 4.625 T€) ab.
Der Konzern schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.113 T€ ab, der nach Verrechnung mit dem Konzernbilanzverlust aus 2007 (= 3.583 T€) und der Einstellung in die Gewinnrücklage (= 2.450 T€) zu einem Konzernbilanzverlust in Höhe von 4.920 T€ führt.
Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffern 2, 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Die Gewinnabführung in Höhe von 3.520 T€ (Vorjahr: 4.625 T€) an die ewmr erfolgt aufgrund des am 12.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2001 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages.
Die Jahresabschlüsse sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
keine