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Vorlage - 2009/0481  

Betreff: Neubau einer Dreifachgarage und einer Lagerhalle auf dem Südfriedhof Wiescherstr. 123, 44625 Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bruns, 3035
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
09.09.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
10.11.2009 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:              ./.                    

Bez.:

Nr.:               ./.

Bez.:

                   ./.

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:             ./.

Bez.:

Nr.:             ./.

Bez.:

                 ./.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt, dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung folgenden Beschluss zu fassen.

 

Das o. g. Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für das Gebäude des Südfriedhofes Wiescherstraße 123 liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Dreifachgarage, sowie einer kleineren Halle vor (Lageplan siehe Anlage).

 

Die Garagen sollen als Unterstellmöglichkeit für Gräberbagger, die Halle zur Lagerung von Werkzeugen, fahrbaren Minigeräten, Material und Arbeitskleidung dienen.

 

Das Antragsgrundstück befindet sich im bauplanungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilenden Außenbereich.

 

Durch das geplante Bauvorhaben als ein sonstiges Vorhaben gem. § 35 (2) BauGB, werden keine öffentlichen Belange gem. § 35 (3) BauGB beeinträchtigt.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche „Friedhof“ dar, der Landschaftsplan trifft für diesen Bereich keine Festsetzung.

 

Bei dem o. g. Vorhaben handelt es sich gem. § 4 (1) Landschaftsgesetz um einen Eingriff in Natur und Landschaft. Deshalb sind Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gelände des Südfriedhofes Wiescherstraße in Größenordnung der Grundfläche des geplanten Vorhabens (rd. 144 m2) erforderlich. Es ist eine Wildwiese bzw. Buntbrache anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Sofern die angrenzende Hainbuchenhecke durch das Vorhaben entfernt werden muss, ist diese in 1,5facher Größenordnung zu ersetzen.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen sind bis zum 31.03.2010 umzusetzen und der Unteren Landschaftsbehörde anzuzeigen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

Anlagen:

Anlagen: