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Sachverhalt:
Eine Gaststätte im Denkmalbereich in Sodingen bietet zahlreiche interessante Musikveranstaltungen an. Leider sind nicht alle Nachbarn begeistert, da sie sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlen. Mittlerweile fanden in diesem Jahr min. vier Veranstaltungen dieser Art statt und auf den letzten Werbeplakaten wurde der Denkmalbereich gar als Festplatz bezeichnet. Alle Anwohner freuen sich, dass sich die Geschäfte und Gaststätten gerade im Sodinger Bereich noch etablieren können. Deshalb ist es für sie eine schwierige Situation, dem eigenen Ruhebedürfnis und dem allgemeinen Nachtleben gleichermaßen Rechnung zu tragen. Das Informationsbedürfnis nach den Planungen des kommenden Sommers ist daher groß.
Wir bitten Sie deshalb u. a. auf folgende Punkte einzugehen:
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Wie
viele Veranstaltungen werden in diesem Jahr noch stattfinden?
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Wann
wurden die Genehmigungen erteilt?
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Wie
ist die Nachtruhe begrenzt?
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Liegen
der Verwaltung Beschwerden über Ruhestörung vor?
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Ist
der Denkmalbereich ein offizieller Festplatz?