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Sachverhalt:
Der Denkmalwert des Gebäudes Bochumer Str. 35 wurde erstmalig im Jahre 1985 überprüft.
Am 11.11.1985 fand eine Ortsbesichtigung unter Beteiligung des Landschaftsverbandes statt.
Der damalige Referent im Bereich der Inventarisation lehnte eine Unterschutzstellung am 14.11.1985 ab.
Aufgrund der Nennung im Kulturgutverzeichnis fand am 05.02.2004 eine erneute Denkmalwertüberprüfung des Objektes statt. Mit Schreiben vom 01.04.2009 wurde seitens des LWL – Amt für Denkmalpflege in Westfalen – wiederum eine Eintragung in die Denkmalliste abgelehnt.
Eine wesentliche Reduzierung von architekturbestimmenden Gestaltungselementen in den vergangenen Jahrzehnten, wie z. B.
- Begradigung der Tor-Durchfahrt und Entfernung des Schnittsteinputzes,
- Entfernung von Stuckelementen im Erdgeschoss,
- Abbruch der Erker an den Risaliten, Änderung Dacherkerfensterformate,
- Entfernung der Pyramidendächer an den Dachgauben,
hat zu einer deutlichen Veränderung des historischen Erscheinungsbildes des Gebäudes geführt. Dieses hatte zur Folge, dass eine Eintragung in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne nicht hinreichend begründet werden konnte.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)