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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.06.2009, im Zuge der Beratung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 1-Katharinastraße- 2. Änderung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 1 – Katharinastraße – weist im südlichen Planbereich
Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kirche, Reines Wohngebiet sowie Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zur Erweiterung der Landesstraße L645 aus.
Das Kirchengebäude der Paul-Gerhard-Kirche wird nicht mehr für kirchliche Zwecke genutzt. Da sich trotz längerer Bemühungen keine wirtschaftlich umsetzbare Folgenutzung finden ließ soll es abgerissen werden. Die im Änderungsbereich ausgewiesene Wohnbebauung wurde nicht realisiert. Die Erweiterung der L645 wird nicht weiter verfolgt.
Ein privater Investor beabsichtigt die nicht mehr genutzten kirchlichen Flächen, Flurstück 369 und 1423, zusammen mit dem angrenzenden Flurstück 1423, das sich bisher im Eigentum des Bundes befindet, einer neuen Nutzung zuzuführen. Er plant auf dem Areal mit einer Gesamtfläche mit ca. 5.755m² einen Lebensmitteldiscounter zu errichten.
Nach aktuellem Planungsstand ist ein Discounter mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche zuzüglich Nebenräumen und –anlagen sowie einem Backshop mit ca. 55m² vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen soll über die Paul-Gerhard-Straße erfolgen. Über die Pöppinghauser Straße (L645) ist lediglich eine Lieferzufahrt geplant.
Die Planung soll einen Beitrag zur nachhaltigen städtischen Entwicklung innerhalb des vorhandenen Siedlungsbereiches leisten. Sie soll der Sicherung und Stärkung der Nahversorgung dienen, die in diesem Bereich derzeit nicht zufriedenstellend geregelt ist.
Im zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP), dessen Entwurf Planreife erlangt hat, ist das Plangebiet Teil einer Wohnbaufläche/Allgemeiner Siedlungsbereich. Im weiteren Planverfahren sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem zukünftigen RFNP abzuleiten.
Das Nahversorgungskonzept der Stadt Herne stellt dar, dass im Bereich Emsring keine ausreichende Grundversorgung gegeben ist. Das Konzept weist am Emsring bisher noch das Nahversorgungszentrum Pantringshof aus. Das Zentrenkonzept Einzelhandel, das derzeit erarbeitet wird, sieht den Nahversorgungsbereich Pantringshof nicht mehr vor, um auch außerhalb des ursprünglich ausgewiesenen Zentrums Einzelhandelsentwicklung zu ermöglichen. Dies ermöglicht den nun geplanten Lebensmitteldiscounter.
Vor
Weiterführung des Planverfahrens sind in einer Sitzung der Bezirksvertretung
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes öffentlich
darzulegen. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
· Anlage 1: Übersichtsplan M 1:10.000 mit Geltungsbereich der 2. Änderung
· Anlage 2: Plangrundlage M 1:1.000 mit Geltungsbereich der 2. Änderung, jeweils ein Exemplar für die Fraktionen
· Anlage 3: Rechtskräftiger Bebauungsplan 1 –Katharinastraße-, ohne Maßstab
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage1_Übersichtsplan10000 (321 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage2_PLangrundlage1000mitGeltungsbereich (751 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage3_BPlan1ohneMaßstab (2606 KB) |