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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt |
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Ertrag/Aufwand (-) |
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Teilfinanzplan
(investiv)
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Einzahlung/Auszahlung
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Beschlussvorschlag:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) wird die Weisung erteilt,
1. den Jahresabschluss 2008 mit einer
Bilanzsumme von 18.223.064,61 € (Vorjahr: 21.802.299,44 €) und einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.859.085,00 €
(Vorjahr: 774.979,11 €), der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage
ausgeglichen werden soll, festzustellen sowie
2. die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für
2008 zu beschließen.
Sachverhalt:
Gemäß § 14 Absatz 1 Ziffer 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages der WFG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die vorgenannten Angelegenheiten.
Der Jahresabschluss 2008 schließt mit einer Bilanzsumme von 18.223.064,61 € (Vorjahr: 21.802.299,44 €) und einem Jahresfehlbetrag von 2.859.085,00 € (Vorjahr: 774.979,11 €), der nach dem Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, ab.
Die Rücklage ist aus Zahlungen der Stadt zum Verlustausgleich gebildet worden. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2007 ist dieser „Deckel“ für die Jahre 2008 bis einschl. 2012 auf 900 T€ festgesetzt worden.
Die Ursache für die erhebliche Ergebnisverschlechterung liegt allein in den Auswirkungen, die sich aus den geplanten Veräußerungen von Immobilien (Gewerbehof, Anwenderzentrum) im Jahr 2010 ergeben.
Der Jahresabschluss ist von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungs-vermerk wurde demnach erteilt.
Zu Punkt 2 – Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für 2008
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 erteilt werden.
Der Aufsichtsrat der WFG wird die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 10.06.2009 gemäß § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 01.07.2009 terminiert.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.