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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die als
Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XIV - Eickel - in der Stadt Herne vom
11.12.1990.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 28.08.1990 das Gebiet, das umgrenzt wird durch die
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südliche und nördliche Begrenzungslinie der Burgstraße
(tlw.),
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westliche Begrenzungslinie der Burgstraße (tlw.),
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westliche, nördliche und östliche Grundstücksgrenze des
Flurstückes 112, Flur 44, Gemarkung Wanne-Eickel,
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nördliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 203, Flur
44, Gemarkung Wanne-Eickel,
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westliche Grundstücksgrenze der unmittelbar an der
Königstraße liegenden Flurstücke zwischen Marienstraße und Dorneburger Straße,
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östliche Grundstücksgrenze der unmittelbar an der
Königstraße liegenden Flurstücke zwischen Marienstraße und Dorneburger Straße,
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östliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 211,
Flur 45, Gemarkung Wanne-Eickel
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nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 314 und 315,
Flur 45,
Gemarkung
Wanne-Eickel
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östliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 314 und 315,
Flur 45,
Gemarkung
Wanne-Eickel,
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südliche Begrenzungslinie der Herzogstraße (tlw.),
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östliche Begrenzungslinie der Eickeler Straße (tlw.),
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nördliche und südliche Grundstücksgrenze des Flurstückes
869, Flur 42,
Gemarkung
Wanne-Eickel,
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östliche Begrenzungslinie der Eickeler Straße (tlw.),
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südliche Begrenzungslinie der Hannibalstraße,
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westliche Begrenzungslinie der Hochstraße (tlw.),
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westliche Begrenzungslinie der Richard-Wagner-Straße
(tlw.),
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südliche Begrenzungslinie der Hordeler Straße (tlw.),
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südliche Begrenzungslinie der Edmund-Weber-Straße
(tlw.),
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westliche und östliche Begrenzungslinie der Reichsstraße
(tlw.).
durch Satzung förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt (s. beiliegende Planübersicht). Diese Satzung trat am 21.12.1990 in Kraft.
Im Laufe der Sanierung sind u.a.
folgende Maßnahmen durchgeführt worden:
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Umgestaltung der Straße Auf der Wenge,
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Errichtung des Rosengartens im Volksgarten Eickel,
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Schaffung der Wegeverbindung zwischen der Straße
Schultenhof und der Hauptstraße,
-
Umgestaltung des Eickeler Marktes,
-
Umgestaltung der Königstraße.
Das Gesamtausgabevolumen belief sich auf ca. 1,13 Mio Euro.
Da die Maßnahmen weitest gehend
abgeschlossen sind, ist das Fortbestehen der Satzung nicht mehr erforderlich –
das Aufhebungsverfahren ist durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen:
Übersichtsplan
Satzungsentwurf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan SanGebXIV (354 KB) | ||||
2 | öffentlich | Satzungsentwurf SanGebiet XIV (21 KB) | (7 KB) |