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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2009/0361  

Betreff: Bericht über die Tätigkeit des Ombudsrates der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Bittokleit, Ralf
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Entscheidung
26.05.2009 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2005 die Verwaltung beauftragt, darauf hinzuwirken, dass im Zusammenhang mit der Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b SGB II eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet wird.

 

In Analogie zur bewährten Beteiligung sozial erfahrener Personen nach § 116 SGB XII soll sich die Beschwerdestelle aus drei Vertretern/innen sozial erfahrener Personen zusammensetzen, die auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Herner Wohlfahrtsverbände vom Oberbürgermeister für die Dauer der Wahlperiode des Rates bestellt werden.

 

Nach entsprechenden Gesprächen und Vorbereitungen zur Umsetzung dieses Beschlusses nahm der so gegründete Ombudsrat der Stadt Herne mit seiner konstituierenden Sitzung am 2.September 2005 seine Arbeit auf.

 

Ein erster Zwischenbericht für den Zeitraum September 2005 bis Februar 2006 wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie von der Verwaltung am 01.03.2006 vorgestellt. Bereits in diesem Bericht wurde auf die geringfügige Inanspruchnahme des Ombudsrates hingewiesen.

 

Im Laufe des Jahres 2007 hat diese Inanspruchnahme immer mehr abgenommen. Im Jahr 2008 wurden in der Geschäftsstelle des Ombudsrates keine Beschwerden vorgetragen. Für das Jahr 2009 ist bis zum Mai lediglich 1 Beschwerde eingegangen.

 

Die geschilderte Inanspruchnahme der Geschäftsstelle des Ombudsrates korrespondiert dabei nahezu 1 : 1 mit dem Beschwerdeaufkommen bei den 3 Mitgliedern des Ombudsrates.

 

Die geringe Frequentierung sowohl der einzelnen Mitglieder als auch der Geschäftsstelle des Ombudsrates lässt erkennen, dass die Empfänger von ALG II-Leistungen mittlerweile eigenständig die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen und daher von einer Inanspruchnahme des Ombudsrates absehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

Meinolf Nowak