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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2009/0330  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Siegfried Wapner
Federführend:FB 41 - Soziales Beteiligt:Büro Integrationsrat
    FB 41 - Soziales
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Entscheidung
26.05.2009 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie beschlossen   
Integrationsrat Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   31.06

Bez.: Förderung  Wohlfahrtspflege

Nr.:    31.06.02.0000

Bez.: Zuschuss an Verbände der   freien Wohlfahrtspflege

 

- 56.854,50 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt – im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2009 –, den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände  gemäß den „Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“ im Jahre 2009 aus der Kostenstelle 31.06.02 „Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege“ einen Betrag in Höhe von 50 % der beantragten Zuschüsse (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) zu gewähren.

 

Verband

Beantragter Zuschuss

Zuschuss in Höhe von 50 %

Arbeiterwohlfahrt

44.736,00 €

22.368,00 €

Caritasverband Herne

38.350,00 €

19.175,00 €

Diakonisches Werk

27.052,00 €

13.526,00 €

DRK Herne

  3.571,00 €

  1.785,50 €

Gesamt

113.709,00 €

56.854,50 €

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach den Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich können für Dienste, Angebote und Einzelmaßnahmen Zuwendungen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Träger gewährt werden.

 

Die Verwaltung hält die unter Ziffer 1 bis 4 aufgeführten Projekte weiterhin für förderungswürdig.

 

 

1.            Arbeiterwohlfahrt     - Anlage 1 -

 

 

 

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

1.1

Sozialdienst für Migranten

(Personalkostenzuschuss)

32.000,00 €

29.091,00 €

2.909,00 €

32.000,00 €

1.2

Altenbegegnungsstätten

4.555,00 €

4.141,00 €

414,00 €

4.555,00 €

 

+ Miete

8.181,00 €

8.181,00 €

 

8.181,00 €

 

Gesamt:

44.736,00 €

 

 

44.736,00 €

 

Zuschuss in Höhe

von 50 % =

 

 

 

 

22.368,00 €

 

 

Die AWO bietet seit vielen Jahren zur Verbesserung der Lebenssituation der ausländischen Mitbürger und für ein besseres Miteinander zwischen deutschen und ausländischen Bevölkerungsgruppen die verschiedensten Aktivitäten im gesamten Stadtgebiet an. Im Sinne eines wechselseitigen Verständnisses von Integration gehören insbesondere zielgerichtete Öffentlichkeits-, Antirassismus- und  Antidiskrimi- nierungsarbeit, interkultureller Austausch, wechselseitiges Lernen sowie der Abbau struktureller Ungleichheitsbedingungen zu den wesentlichen Bestandteilen und Grundannahmen der Arbeit.

 

Es entstehen erhebliche Personal- und Sachkosten. Nach Abzug der für den selben Zweck gewährten Bundes- und Landeszuschüsse verbleibt ein ungedeckter Kostenanteil von rd. 42.000,00 Euro. Zur Aufrechterhaltung der Angebote in bisherigem Umfange benötigt die AWO einen Zuschuss von 32.000,00 Euro.

 

Die Altenbegegnungsstätten der AWO im gesamten Stadtgebiet sind als Kontakt- und Kommunikationshilfen ein wichtiger Bestandteil der Altenhilfe. Die demographische Entwicklung ist eindeutig  - immer mehr Menschen werden älter. Jeder 4. Einwohner in Herne gehört dem Kreis der Senioren an.  

 

Die Verwaltung hält das Fortbestehen der Altenbegegnungsstätten für notwendig, um der Einsamkeit und Isolation der älteren Mitbürger entgegenzuwirken. Von den insgesamt 9 Altenbegegnungsstätten befinden sich 2 in angemieteten Räumen. Zur Aufrechterhaltung der Altenbegegnungsstätten, insbesondere zur Bestreitung der Mietkosten, sollte ein Zuschuss in der angegebenen Höhe gewährt werden.

 

 

2.            Caritasverband Herne     - Anlage 2 -

 

 

 

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

2.1

Straffälligenhilfe

3.720,00 €

3.382,,00 €

338,00 €

3.720,00 €

2.2

Gemeinwesenorientierte

Altenarbeit

34.630,00 €

31.482,00 €

3.148,00 €

34.630,00 €

 

Gesamt:

38.350,00 €

 

 

38.350,00 €

 

Zuschuss in Höhe

von 50 %  =

 

 

 

 

19.175,00 €

 

 

Der Sozialdienst Katholischer Männer führt seit Jahren eine Straffälligenbetreuung in der Stadt Herne durch. Die Betreuungsmaßnahme ist von großer Bedeutung, um Strafgefangenen eine entsprechende Hilfe anbieten zu können. Hauptaufgabe dabei ist die Erhaltung der Wohnung oder die Vermittlung einer neuen Wohnung bei Strafentlassung. Ein wichtiger Bestandteil ist die Beratung von Angehörigen. Der Kontakt mit ihnen soll nicht abreißen und eine mögliche Rückkehr in die Familie soll vorbereitet werden. Darüber hinaus ist das psycho-soziale Umfeld der Straffälligen langwierig aufzuarbeiten, weil es ansonsten immer wieder zu Rückfälligkeiten kommt.

 

Die Altenbegegnungsstätten in den 19 katholischen Pfarrgemeinden sind als Kontakt- und Kommunikationshilfen ein wichtiger Bestandteil der Altenhilfe. Die Verwaltung hält das Fortbestehen der Altenbegegnungsstätten für notwendig, um der Einsamkeit und  Isolation der älteren Mitbürger entgegenzuwirken. Um stadtweit über 120 unterschiedliche Aktivitäten für Senioren in den Kirchengemeinden mit monatlich weit über 1.800 Personen kontinuierlich betreuen zu können, sind rund 60 Helferinnen und Helfer ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus ist für die Umsetzung dieser Aufgabe eine Sozialarbeiterstelle eingerichtet worden, für die die Personalkosten bezuschusst wird.

 

Die Verwaltung schlägt eine Zuschussgewährung in entsprechender Höhe vor.

 

 

3.            Diakonisches Werk     - Anlage 3 -

 

 

 

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

3.1

Gemeinwesenorientierte

Altenarbeit

27.052,00 €

24.593,00 €

2.459,00 €

27.052,00 €

 

Gesamt:

27.052,00 € 

 

 

27.052,00 €

 

Zuschuss in Höhe

von 50 % =

 

 

 

 

13.526,00 €

 

 

Das Diakonische Werk praktiziert stadtweit eine gemeinwesenorientierte Altenarbeit. Ziel ist es u.a., neue Wohnformen im Rahmen der Wohnberatung mit Angeboten der ambulanten Hilfen anzubieten, um so einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

 

Weiterhin wird der Personenkreis der älteren Gehörlosen mit einer Vielzahl von Angeboten betreut bzw. versorgt. Schwerpunkte sind hierbei die Beratung, lebensunterstützende Dienste und Gruppen- und Freizeitangebote. Es entstehen Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von rund 84.500,00 €, wovon der Verband ca. 68 % = 57.448,00 € selber trägt. Zur Restfinanzierung sollte dem Verband ein Zuschuss in angegebener Höhe gewährt werden.

 

 

4.         DRK Herne     - Anlage 4 -

 

 

 

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

4.1

Betreuung und Beratung von Senioren

3.571,00 €

3.245,00 €

326,00 

3.571,00 €

 

Zuschuss in Höhe

von 50 % =

 

 

 

 

1.785,50 €

 

Für Senioren werden verschiedene Betreuungsmaßnahmen angeboten, um der Einsamkeit und Isolation entgegenzuwirken. Angesprochen werden hierbei auch Behinderte und allein lebende Personen, um diese in Seniorenkreise einzugliedern.

 

Die Verwaltung befürwortet die Anträge des DRK.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak

 

 

Anlagen