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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) beschreibt im § 24 die Rechtsansprüche auf Tagesbetreuung von Kindern bis zum Schuleintritt.
Diese Rechtsansprüche wurden und werden durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) sowie das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) spürbar verändert.
Mit der beigefügten Zusammenfassung soll den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ein konzentrierter Überblick über die bis zum 01.08.2013 gestaffelt erfolgenden Veränderungen ermöglicht werden.
Ergänzt wird dieser Überblick durch gestraffte Aussagen zur quantitativen Ausgestaltung der örtlich erforderlichen Platzangebote.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlage:
Zusammenfassende Darstellung der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung
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1 | öffentlich | Zusammenfassende Darstellung der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung (49 KB) | ![]() |