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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, ergänzend zu den im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Herne beschlossenen Finanzmitteln, die Förderung für die Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger und für die Kinderanwältin - gemäß der in der Anlage dargestellten Verteilung - um insgesamt 20.040 € zu erhöhen.
Sachverhalt:
Der Stadtjugendring hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 19.03.09 einen Antrag auf Erhöhung der Zuschüsse für die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen Freier Träger gestellt. Insbesondere Hinweise der Träger, auf die in den letzten Jahren gestiegenen Personal- und Energiekosten und den dadurch entstandenen Kostendruck, sind nachvollziehbar. Die erhöhten Personalkosten treffen auch für die Kinderanwältin zu.
Darüber herrschte auch im Grundsatz Einigkeit bei der Diskussion der Anträge anlässlich der Haushaltsberatungen für 2009 im Jugendhilfeausschuss.
Um auf die Anliegen der Freien Träger möglichst zeitnah zu reagieren, macht die Verwaltung mit dieser Vorlage den Vorschlag, die kommunale Einrichtungsförderung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Zuschuss an die Kinderanwältin um 5% anzuheben und zur Finanzierung dieser Erhöhungen auf die durch die Beendigung der Förderung des Revierparks Gysenberg nicht mehr gebundenen Haushaltsmittel im Jugendetat zurückzugreifen.
Für die Behandlung weitergehender Trägeranträge ist dann zunächst die Verabschiedung des Haushaltes 2009 durch den Rat der Stadt Herne und die Genehmigung durch den Regierungspräsidenten abzuwarten.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Anlagen:
Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen Freier Träger
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1 | öffentlich | Träger liste (21 KB) | ![]() |