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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2009/0162  

Betreff: Zuschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Leckscheid, Markus
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Schenkel, Simone
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss Entscheidung
11.03.2009 
des Kultur- und Bildungsausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:25.03

Bez. Allg. Kulturmanagement

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

 

max. 13.900,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Bildungsausschuss beschließt die Leistung von Transferaufwendungen wie im Sachverhalt geschildert.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wie in den Vorjahren sind Zuschusszahlungen an kulturelle Einrichtungen oder kulturtreibende Vereinigungen vorgesehen. Zur Information ist die Vorlagen-Nr. des Vorjahres, Ausschusssitzung vom 16.04.08, in Klammern angegeben:

 

- Herner Symphoniker e. V., 2.800,00 € (2008/0208)

- „kleines theater herne“ e. V., 2.375,00 € (2008/0210)

- „Tigerpalast“ e. V., 1.425,00 € (2008/0210)

- „Fidele Horst“, 1.900,00 € (2008/0210)

- Künstlergemeinschaft Zeche „Unser Fritz 2/3“, 580,00 € (2008/0212)

- Kunstfreundekreis Herne, 580,00 € (2008/0212)

- Verein Schollbrockhaus e. V., 580,00 € (2008/0212)

- Projektgruppe „Teutoburgia“, 580,00 € (2008/0212)

- Herner Künstlerbund e. V., 580,00 € (2008/0212)

- 1. Herner Karnevalsgesellschaft, 1.000,00 € (2008/0247)

- Schollbrockhaus e. V., Zuschuss von 30,00 €

  pro ehrenamtliche getragene Nutzung durch Nutzer mit keinen

  oder geringen Eigenmitteln, max. 1.500,00 € (2008/0390, Sitzung vom 18.06.)

 

Vorerst sollen die Zahlungen in Höhe der derzeit 50 %igen Freigabe geleistet werden. Bei weiteren Mittelfreigaben erfolgen korrespondierend zusätzliche Zahlungen. Grundsätzlich sind Zuschüsse in voller Höhe nach den Planungen der Vorjahre beabsichtigt. Eine Aussage darüber, inwieweit diese Leistung möglich ist, kann allerdings erst nach Haushaltsplanbeschluss und Abschluss des Haushaltsplangenehmigungsverfahrens gemacht werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

Thierhoff