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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Änderung
der Satzung der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek in vorgelegter Form (Anlage).
Sachverhalt:
Der Stiftungsrat der Stiftung
Martin-Opitz-Bibliothek hat im Juli 2003 die Änderung der Satzung gemäß der Anlage
im Umlaufverfahren beschlossen.
Nach § 9 Absatz 3 der Satzung (alte
sowie neue Fassung) bedarf die Änderung der Satzung auch der Genehmigung der
Stifter.
Die beabsichtigte Satzungsänderung
umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
1. Die Satzungsänderung wird notwendig, weil in der Satzung die Bezeichnungen der zuständigen Ministerien durch Umressortierung bzw. Umbenennungen nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Um auch zukünftig nicht bei jeder Änderung von administrativen Zuständigkeiten die Satzung ändern zu müssen, sollen in der Satzung anstelle der zuständigen Ministerien nur die jeweiligen staatlichen Ebenen genannt werden (“zuständige Ressort des Bundes bzw. des Landes”).
2. Auf
Anregung des damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der
Kultur und Medien sollen in § 7 der Satzung “Zusammensetzung des
Stiftungsrates” anstelle von natürlichen Personen Funktionsträger benannt
werden, die im Falle der Verhinderung durch ihre Vertreter im Amt vertreten
werden können.
3. Die
Vertretung der Stiftung, § 13 der Satzung “Aufgaben des/der
Direktors/Direktorin”, soll im Falle der Verhinderung des Direktors bzw. der
Direktorin neu geregelt werden. Bisher werden die einfachen Geschäfte der
laufenden Verwaltung im Falle der Verhinderung des Direktors bzw. der
Direktorin von dem/der Vorsitzenden des Vorstandes geführt, der/die eine/n
Angestellte/n der Stiftung damit beauftragen kann. Dieses Vorgehen hat sich in
der Praxis nicht bewährt. Zukünftig sollen daher die einfachen Geschäfte der
laufenden Verwaltung im Falle der Verhinderung des Direktors bzw. der
Direktorin von dem/der stellvertretenden Direktor/in geführt werden. Die
Stellenbeschreibung des/der stellvertretenden Direktors/in sieht die ständige
Vertretung bereits vor.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen Fassung der Satzung der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek mit dem Entwurf der Neufassung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Dabei sind die Änderungen im Text des Entwurfes der Neufassung durch Fettdruck gekennzeichnet.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
Satzung der Stiftung
Martin-Opitz-Bibliothek (Synopse)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Satzung Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek (Synopse) (60 KB) | ![]() |