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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie folgt dem Beschluss des Beirates für Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Herne vom 11.12.2008 und bittet die Verwaltung, dass die Kreuzungs- und Haltestellenbereiche der Hauptstraße normgerecht mit Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet werden.
Sachverhalt:
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) NRW schreibt Barrierefreiheit auch für Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Straßenverkehr bei Neu- und Umbauten vor. Dies wird erreicht durch Orientierungs-/Richtungssignale an den Ampelanlagen und durch die normgerechte Verlegung von Bodenindikatoren in Form von Rippen- und Noppenplatten.
Auf der ‚neuen’ Hauptstraße wird nur bedingt danach verfahren. Deshalb ist dieser Antrag notwendig.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Meinolf Nowak