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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt benennt für die 35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Bochum
a) als stimmberechtigte Abgeordnete:
Oberbürgermeister Horst Schiereck ___________________________
b) als
Gäste:
Sollte eine der unter a) und b) bestellten Personen an der Teilnahme verhindert sein, so kann die Fraktion, der das Vorschlagsrecht zusteht, eine andere Person benennen.
Die 35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet
vom 12. Mai bis 14. Mai 2009 in Bochum
statt.
Der Zeitplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Stadt Herne stehen unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2008 (167.718 Einwohner) zwei stimmberechtigte Abgeordnete zu (§ 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages).
Die Hälfte der Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen.
Der Hauptausschuss des Städtetages bittet die Mitgliedsstädte und Mitgliedsverbände, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.
Zu der 34. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2007 in München wurden seinerzeit 2 stimmberechtigte Abgeordnete (Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied) und 8 Gäste (3 x SPD-Fraktion, 3 x CDU-Fraktion, 1 x Grüne Fraktion, 1 x AL-Fraktion) und einer von der Grünen Fraktion) benannt.