Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0748  

Betreff: Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE)/Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güterverkehrszentrum (GVZ) Emscher mbH (PEG): Restrukturierung der CTH Container Terminal Herne GmbH und der TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxx

xxx

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.                    Der Rat der Stadt stimmt

 

a)      der Stammkapitalerhöhung bei der CTH Container Terminal Herne GmbH (CTH) von 25.000,-- € um 75.000,-- € durch die Intercontainer-Interfrigo SA (ICF) auf insgesamt 100.000,-- € sowie

 

b)      der Annahme der Übertragung des Geschäftsanteils im Nennbetrag von 38.250,-- € durch die CTH von der ICF und

 

c)      der Änderung des Gesellschaftsvertrages der CTH gemäß Anlage 1

 

zu.

 

 

II.                 Der Rat der Stadt stimmt

 

a)      dem Erwerb des Geschäftsanteils der Intercontainer-Interfrigo SA (ICF) an der TIH Terminal-Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH) im Nennbetrag von  12.250,-- € durch die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güterverkehrs-zentrum (GVZ) Emscher mbH (PEG) und

 

b)      der Gesellschaftsvertragsänderung gemäß Anlage 2

 

zu.

 

 

III.         Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

Aufgrund des seit zwei Jahren überproportional anhaltenden Wachstums der Umschlagsleistung (2006: + 78%, 2007: + 35%), die insbesondere durch das Engagement von einem der Hauptkunden bewirkt wurde, ist zur Zukunftssicherung und Abfederung der jetzigen Überkapazitätskosten der Endausbau des Container Terminals dringend erforderlich. Zur Sicherung der Finanzierung der Terminal-Investition ist ein größeres Eigenkapital bei der CTH notwendig, da die Betreibergesellschaft CTH über den Miet- und Betreibervertrag mit der TIH deren Investition für den Terminal-Endausbau (re-)finanziert.

 

Eine gleichzeitige Restrukturierung der Gesellschaften CTH und TIH ist daher, wie nachfolgend näher erläutert, in diesem Kontext sinnvoll.

 

 

Zu I. des Beschlussvorschlages:

 

WHE und ICF sind alleinige Gesellschafter der CTH. Das Stammkapital der CTH beträgt


€ 25.000. Die WHE hält einen Anteil von € 12.750 (= 51 %), ICF einen Anteil von € 12.250 (= 49 %).

 

Die Kapitalausstattung der Gesellschaft CTH soll wie folgt erweitert werden:

 

Ø      das Stammkapital der CTH wird von insgesamt € 25.000 auf  € 100.000 erhöht,

Ø      WHE nimmt an der Stammkapital-Erhöhung nicht teil und hält zukünftig 12,75 % am Stammkapital (Geschäftsanteil Nr. 1 i. H. v. € 12.750 von insgesamt € 100.000),

Ø      ICF wird die Kapitalerhöhung vorerst allein durchführen: Hierzu wird ein neuer Geschäftsanteil im Nennwert von € 36.750 (Geschäftsanteil Nr. 3) gebildet, mit dem die Zahlung eines Agios in Höhe von € 700.000 verbunden ist. Somit hält ICF zusammen mit dem ursprünglichen Geschäftsanteil von 12.250 € (Geschäftsanteil


Ø      Nr. 2) weiterhin 49 % (insgesamt € 49.000) an der Gesellschaft.

Ø      Ebenso wird ein weiterer Kapitalanteil in Höhe von € 38.250 (Geschäftsanteil Nr. 4) gebildet.

 

Die Stammeinlagen auf die neuen Geschäftsanteile und die Agio-Zahlung für den Geschäftsanteil Nr. 3 sind in voller Höhe sofort bar zu leisten. Dieses Agio ist in die Kapitalrücklage der CTH einzulegen.

 

Der Geschäftsanteil Nr. 4 wird von der ICF ohne gesondertes Entgelt auf die CTH übertragen. Diese Übertragung ist aufschiebend bedingt an den Eingang der Leistung auf die Stammeinlage in Höhe von € 38.250 bei CTH und die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister. CTH nimmt diese Übertragung an. Diese eigenen Anteile besitzen jedoch kein Stimmrecht. Das Gewinnbezugsrecht wird für die Vergangenheit und die Zukunft hinsichtlich des Geschäftsanteils Nr. 4 auf die CTH übertragen.

 

Die Geschäftsführung der CTH hat diesen Geschäftsanteil einem Käufer zum käuflichen Erwerb anzubieten. Der Kaufpreis beträgt € 38.250 zuzüglich Agio in Höhe von


€ 728.662,50. Die Annahme dieses Kaufangebotes gegenüber einem Käufer ist bis zum 31.03.2009 befristet. Der gesamte Verkaufserlös in Höhe von mindestens € 766.912,50 ist in die Kapitalrücklage der CTH einzulegen.

 

Sobald ein Käufer für den Geschäftsanteil Nr. 4 gefunden wurde, müssen entsprechende Beschlüsse hierzu in den bürgerschaftlichen Gremien der Stadt Herne und den Organen der Gesellschaft gefasst werden.

 

Mit der zusätzlichen Kapitalausstattung wird CTH u. a. die Mieterhöhung aus dem Miet- und Betreibervertrag mit der TIH, die aus der (Vor-)Finanzierung der Investitionen für den Endausbau resultieren und in die Mietkalkulation einfließen, bewältigen können. WHE betreibt damit eine weitere Risikoverlagerung aus dem Betrieb des Terminals auf im Markt befindliche Unternehmen. Durch den angedachten Rückzug der WHE in der CTH wird die WHE ihr wirtschaftliches Risiko aus dem Betrieb des Terminals erheblich minimieren können.

 

Aufgrund des vorgenannten Restrukturierungsprozesses soll der Gesellschaftsvertrag der CTH entsprechend angepasst sowie um gesetzliche Anforderungen und um weitere redaktionelle Änderungen ergänzt werden.

 

Die Organe der beteiligten Gesellschaften haben bereits im Juni 2008 einen Grundsatz-beschluss zum CTH-Vorhaben gefasst.

 

Nach § 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der CTH bedürfen Verfügungen über Geschäftsanteile der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. 

Die Entscheidung über die Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen unterliegt nach § 7 Abs. 5 lit. a) des Gesellschaftsvertrages der CTH der Gesellschafterversammlung.

 

Die Sitzungstermine hierfür waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht bekannt.

 

 

Zu II. des Beschlussvorschlages:

 

Die WHE ist zu 100 % an der PEG beteiligt; das Stammkapital beträgt € 30.000,--.

 

Die PEG und die ICF sind alleinige Gesellschafter der TIH. Das Stammkapital der TIH beträgt € 25.000,--, wobei PEG derzeit einen Anteil von € 12.750,-- (= 51 %) und ICF einen Anteil von € 12.250,-- (= 49 %) hält.

 

Für den Ausbau der Endstufe des Terminals und der damit im Zusammenhang stehenden (Vor-)Finanzierung des Vorhabens streben die Gesellschafter eine Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse der TIH an: Die PEG soll die Anteile der ICF vollständig mit sofortiger dinglicher Wirkung übernehmen. Damit wird das Stammkapital in Höhe von


€ 25.000 von PEG als Alleingesellschafterin gehalten. Ein Kaufpreis wird nicht vereinbart.  Durch die geplanten Gesellschafterumstrukturierungen wird TIH zukünftig als reine Vorhaltegesellschaft für Infrastruktur agieren.

 

Aufgrund des vorgenannten Restrukturierungsprozesses soll der Gesellschaftsvertrag der TIH ebenfalls angepasst werden. 

 

Die Organe der beteiligten Gesellschaften haben bereits im Juni 2008 einen Grundsatzbeschluss zum TIH-Vorhaben gefasst.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der PEG unterliegen die Entscheidungen über den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen der Gesellschafterversammlung.

Nach § 4  Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der TIH bedürfen Verfügungen über Geschäftsanteile der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Zudem unterliegen lt.


§ 7 Abs. 5 lit. a) des TIH-Vertrages die Entscheidungen über die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung.

 

Die Sitzungstermine hierfür waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht terminiert.

Zu III. des Beschlussvorschlages:

 

Gemäß § 115 GO NRW sind die oben aufgeführten Angelegenheiten der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Anzeige ist erfolgt; die Rückäußerung steht noch aus.

 

Eine Vorberatung durch den Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe und den Haupt- und Finanzausschuss war zeitlich nicht möglich, da in langwierigen Verhandlungen erst zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung des Partners herbeigeführt werden konnte. Die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt soll noch in diesem Jahr erfolgen, da ICF als übernehmender und zugleich abgebender Gesellschafter aus unternehmensinternen Gründen bestrebt ist, die bereits erläuterten und auf die Umstrukturierung der beiden Gesellschaften abzielenden Kapitalgeschäfte noch im Jahr 2008 vorzunehmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: Langfassung des Gesellschaftsvertrages CTH

Anlage 2: Langfassung des Gesellschaftsvertrages TIH

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TIH Gesellschaftsvertrag pdf. (42 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich CTH Gesellschaftsvertrag pdf. (83 KB)