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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0747  

Betreff: Resolution "Ausbau U3"
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Grünen Fraktion vom 02.12.2008 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:SPD-/Grüne Fraktion
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Büro Dezernat III
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Sachverhalt

Familienförderung und eine ganzheitliche kommunale Bildungsstruktur sind die wesentlichen Grundpfeiler für die zukünftige Entw

Familienförderung und eine ganzheitliche kommunale Bildungsstruktur sind die wesentlichen Grundpfeiler für die zukünftige Entwicklung der Stadt Herne. Politik und Verwaltung unternehmen gemeinsame Anstrengungen, diese Aufgaben bedarfsgerecht  und zukunftsorientiert zu bewältigen.

 

Hierzu gehört insbesondere der Ausbau der primären Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Im Rahmen der örtlichen Kinder- und Jugendhilfeplanung wird das Ziel verfolgt, gemeinsam mit den Trägern von Tageseinrichtungen und Tagespflege eine breite und vielfältige, dem Bedarf entsprechende Angebotsstruktur im Bereich der Kindertagesbetreuung zu schaffen. So ist es durch gemeinsame Anstrengungen in den vergangenen Jahren gelungen, eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren auf aktuell 12,3 zu erreichen.

 

Trotz der bestehenden finanziellen Schwierigkeiten und Risiken beabsichtigt die Stadt Herne diese Ausbauanstrengungen fortzusetzen und bis zum Jahr 2010 für 20 % der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen und bis zum Jahr 2013 möglichst eine 35%ige Versorgung der Unter-Dreijährigen Kinder zu gewährleisten.

 

Damit soll zum einen den gesetzlichen Vorgaben und Zielen des Tagesbetreuungs-ausbaugesetzes (TAG) und dem erst kürzlich beschlossenen Kinderförderungsgesetz (KiFöG) Rechnung getragen werden.

 

Zum anderen ist diese familien- und bildungspolitische Maßnahme in einer Stadt mit einer schwierigen sozialen Infrastruktur, mit einem Bevölkerungsanteil von über 20 % Zuwanderern sowie einem niedrigen Bildungsniveau unverzichtbar und notwendig für die zukünftige Entwicklung vor Ort.

 

Allerdings kann die Stadt Herne diese Zukunftsaufgabe nur bewältigen, wenn die durch Land und Bund  zugesagten Förderungen und Mittel bereitgestellt werden.

 

Hierzu gehört, dass die Planungshoheit und –verantwortlichkeit der Kommune für den lokalen Ausbau mit Betreuungsplätzen ernst genommen und unterstützt wird so wie es das Kinderbildungsgesetz vorsieht.

 

Der Entwurf des Landeshaushalts 2009 sieht jedoch vor, höchstens 11.000 Betreuungsplätze für Kinder ab zwei Jahren in Kindertageseinrichtungen landesweit neu zu schaffen. Für Herne ist in diesem Kontingent eine Förderung von insgesamt 123 Betreuungsplätzen im kommenden Jahr vorgesehen. Dies reicht nicht aus, die vor Ort notwendige Platzzahl zur Erreichung einer Versorgungsquote von 20% im Jahr 2010 zu schaffen. Auch entspricht die Beschränkung dieser neu zuschaffenden Plätze auf die 2jährigen Kinder in keiner Weise dem Elternwille und –bedarf vor Ort.

 

Darüber hinaus besagen die Vereinbarungen, die 2007 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren getroffen wurden (Bund-Länder-Vereinbarung vom 28.08.2007), dass die für den Ausbau an Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder bereitgestellten Bundesmittel in Höhe von 4 Mrd. Euro vollständig und zusätzlich den Kommunen zukommen sollen. Die Begründung des jüngst im Bundestag beschlossenen Kinderfördergesetzes bestätigt diese Vereinbarung ebenfalls.

 

Diese Vereinbarung bedeutet eigentlich, dass die im kommenden Jahr erstmals an das Land Nordrhein-Westfalen fließenden Bundesmittel in Höhe von 21,9 Millionen Euro für die Betriebskosten von Kindertagesstätten an die Kommunen weitergeleitet werden müssen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen plant aktuell  hingegen, die im Umsatzsteueraufkommen vereinnahmten Bundesmittel über das Gemeindefinanzierungsgesetz nur zu 23% oder 5 Millionen Euro an die Kommunen weiterzuleiten. Dieser Mechanismus hat besonders für die Zukunft gravierende Folgen: Da die Mittel 2009 von bundesweit 100 Millionen Euro bis 2014 auf 770 Millionen Euro steigen (Landesanteil NRW dann 150 Millionen Euro), werden den Kommunen dauerhaft enorme Summen vorenthalten, die ihnen fest zugesagt sind.

 

Sollte es bei den o.g. Einschränkungen in der Förderung des Kinderbetreuungsausbaus durch das Land NRW bleiben, sieht sich die Stadt Herne nicht mehr in der Lage, die bundesrechtlichen Vorschriften beim Ausbau von Krippenplätzen zu erfüllen.

 

Der Rat der Stadt Herne fordert daher die Landesregierung auf,

 

-          alle Plätze – ohne Alterseinschränkung - mitzufinanzieren, die Ergebnis der örtlichen Jugendhilfeplanungen sind.

 

-          den Haushaltsentwurf der Landesregierung so zu korrigieren, dass die Bundesmittel tatsächlich bei den Kommunen ankommen.