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Familienförderung und eine ganzheitliche kommunale Bildungsstruktur sind die wesentlichen Grundpfeiler für die zukünftige Entwicklung der Stadt Herne. Politik und Verwaltung unternehmen gemeinsame Anstrengungen, diese Aufgaben bedarfsgerecht und zukunftsorientiert zu bewältigen.
Hierzu gehört insbesondere der Ausbau der primären Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Im Rahmen der örtlichen Kinder- und Jugendhilfeplanung wird das Ziel verfolgt, gemeinsam mit den Trägern von Tageseinrichtungen und Tagespflege eine breite und vielfältige, dem Bedarf entsprechende Angebotsstruktur im Bereich der Kindertagesbetreuung zu schaffen. So ist es durch gemeinsame Anstrengungen in den vergangenen Jahren gelungen, eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren auf aktuell 12,3 zu erreichen.
Trotz der bestehenden finanziellen Schwierigkeiten und Risiken beabsichtigt die Stadt Herne diese Ausbauanstrengungen fortzusetzen und bis zum Jahr 2010 für 20 % der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen und bis zum Jahr 2013 möglichst eine 35%ige Versorgung der Unter-Dreijährigen Kinder zu gewährleisten.
Damit soll zum einen den gesetzlichen Vorgaben und Zielen des Tagesbetreuungs-ausbaugesetzes (TAG) und dem erst kürzlich beschlossenen Kinderförderungsgesetz (KiFöG) Rechnung getragen werden.
Zum anderen ist diese familien- und bildungspolitische Maßnahme in einer Stadt mit einer schwierigen sozialen Infrastruktur, mit einem Bevölkerungsanteil von über 20 % Zuwanderern sowie einem niedrigen Bildungsniveau unverzichtbar und notwendig für die zukünftige Entwicklung vor Ort.
Hierzu gehört, dass die Planungshoheit und –verantwortlichkeit der Kommune für den lokalen Ausbau mit Betreuungsplätzen ernst genommen und unterstützt wird so wie es das Kinderbildungsgesetz vorsieht.
Der Rat der Stadt Herne fordert daher die Landesregierung auf,
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alle Plätze –
ohne Alterseinschränkung - mitzufinanzieren, die Ergebnis der örtlichen
Jugendhilfeplanungen sind.