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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0744  

Betreff: Sachstandsbericht zum "Projekt zur Prüfung einer Fusion der Stadtwerke Witten GmbH und der Stadtwerke Herne AG"
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Hunke - 23 03
Federführend:Büro Dezernat II Beteiligt:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Bearbeiter/-in: Lasar, Petra  FB 21 - Finanzsteuerung
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2008 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Vorbemerkung:

 

Dem Rat der Stadt wurde in seiner Sitzung am 18.11.2008 (Vorlage Nr. 2008/0667) ein Sachstandsbericht zum „Projekt zur Prüfung einer Fusion der Stadtwerke Witten GmbH und der Stadt Herne AG“ mit folgenden wesentlichen Kernelementen zur Kenntnis gegeben:

 

 

Einvernehmen / Konsens konnte in folgenden Punkten erzielt werden:

 

·   Die Fusion wird Fusionsgewinne ermöglichen.

 

·   Ein Anteilsverhältnis von 40 % für die Stadt Witten zu 60 % für die Stadt Herne für einen gemeinsam definierten Bereich ist realistisch. Gewinne aus ewmr-Projekten, die den Stadtwerken heute direkt zufließen, werden auch weiterhin nach den bisherigen Anteilsverhältnissen zugerechnet. Gewinne und Verluste außerhalb des gemeinsamen Bereiches (z. B. Bäder- und Schifffahrtsbetriebe Witten) werden entsprechend separiert. Gewerbesteuerlich soll es zu keinen Schlechterstellungen kommen.

 

·   Ein sofortiger Austritt aus ewmr und ihrer Tochtergesellschaft Netzwerk Mittleres Ruhrgebiet (nmr) wird nicht angestrebt. Über die zukünftige Ausrichtung von ewmr und nmr soll im fusionierten Unternehmen entschieden werden.

 

·   Die Rechtsform der AG wird vereinbart. Die Stadtwerke Witten GmbH wird auf die Stadtwerke Herne AG ausgegliedert.

 

·   Der Entscheidungskatalog der Hauptversammlung der AG ist, mit Ausnahme der Feststellung des Jahresabschlusses in Form der Verlagerung des Beschlusses vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung, einvernehmlich. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

·   Der Entscheidungskatalog des Aufsichtsrates ist, mit Ausnahme der Feststellung des Jahresabschlusses in Form der Verlagerung des Beschlusses vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung, einvernehmlich. Für die meisten Punkte besteht Einigkeit, dass die einfache Mehrheit entscheidet.

 

·   Eine jetzt zu gründende Netzbetriebsgesellschaft soll eng geführt werden. Alle Entscheidungen, die für die AG im Aufsichtsrat oder in der Hauptversammlung beschlossen werden, bedürfen auch für die Netzgesellschaft der Zustimmung im Aufsichtsrat der Stadtwerke. Der Vorstand der AG ist Gesellschaftervertreter in der GmbH.

 

·   Die Gründung einer großen Netzgesellschaft (in Erwartung weiterer Vorgaben für die 2. Regulierungsperiode) wird nicht angestrebt. Über die Gründung einer Netzgesellschaft ist im fusionierten Unternehmen zu entscheiden.

 

·   Falls für den Querverbund erforderlich, werden die Wittener Bäder und Schifffahrt in die AG integriert.

 

·   Eine Standortsicherung ist konsortialvertraglich zu fixieren. Zu Beginn sind in Herne mindestens 220 und in Witten mindestens 200 Arbeitsplätze zu garantieren.

 

 

 

 

In folgenden Punkten konnten die Partner keinen Konsens erzielen:

 

 

Verhandlungspunkt

Stadtwerke Witten

Stadtwerke Herne

 

Unternehmensstruktur -

Stadtwerke AG oder Stadtwerke AG

und Netzbetrieb GmbH

 

 

- Netzbetrieb GmbH mit Planungsfunktionen

- Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

  “VVH - AG” in Ergebnisabführungsvertrag um-

   wandeln

 

 

- Netzbetrieb GmbH ohne Planungsfunktionen

- Umwandlung möglich

 

Geschäftsfelder /

Unternehmensgegenstand

 

 

- Übernahme der Wittener Bäder und Schifffahrt

   in die AG

- Alternativ: Nur Überleitung der Mitarbeiter

 

- Verbleib der Wittener Bäder und Schifffahrt in

   der Beteiligungsgesellschaft Witten GmbH

- Überleitung der Mitarbeiter möglich

 

 

Gewinnverteilung

 

- Gasgerätewartung - Zuordnung zum

  spezifischen Bereich Herne

- Konzessionsabgabe Witten in Höhe

  der Fusionsplanung garantieren

 

 

- Zuordnung der Gasgerätewartung zum

  spezifischen Bereich Herne möglich

- KA kann nicht garantiert werden

 

Führungsorganisation

 

Vorstand AG und GF GmbH (personenidentisch):

2 - Vorschlagsrecht 1 x Witten / 1 x Herne

 

- 1 Vorstand AG (Vorschlagsrecht Herne)

- 1 Geschäftsführer GmbH (Vorschlagsrecht Witten)

 

Gremien / Beschlussfassung

Aufsichtsrat (AG)

 

Vorsitz: wechselnd alle 3 Jahre

1. Stellvertretung: Arbeitnehmervertreter

2. Stellvertretung: wechselnd alle 3 Jahre

________________________________

 

Entscheidungen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes mit 2/3-Mehrheit für 3 Jahre

 

 

Vorsitz Oberbürgermeister Herne

1. Stellvertretung: Bürgermeisterin Witten

2. Stellvertretung: Arbeitnehmervertreter

________________________________

 

Alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit

 

Gremien / Beschlussfassung

Hauptversammlung (AG)

 

Verlagerung des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschlusses in der Hauptversammlung

 

Feststellung des Jahresabschlusses:

Entscheidung im AR mit einfacher Mehrheit

 

 

 

Projektstand:

 

Die bisher erzielten Kompromisse im Projekt wurden als konsensfähig unterstellt.

 

Im Zusammenhang mit den verbliebenen unterschiedlichen Positionen hat das Ver-handlungsgremium die bisher offenen auseinandergehenden Standpunkte auf der Grundlage der öffentlichen Verwaltungsvorlage Nr. 0973/V14 der Stadt Witten erneut diskutiert und wie folgt Einvernehmen in allen Punkten erzielt:

 

 

1.   Führungsstruktur

Die AG erhält zwei Vorstände, von denen einer auf Vorschlag der Stadt Witten bestellt wird; von der Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.

 

      Ausgestaltung:

 

Ø      Die zukünftige Stadtwerke Herne-Witten AG wird zwei Vorstände erhalten. Neben dem bisherigen Vorstand, Herrn Ulrich Koch, wird Witten das Vorschlagsrecht eines zweiten technischen Vorstands erhalten. Diese Position wird ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren sollte durch eine professionelle Personalberatung begleitet werden. Die Laufzeit der Verträge der Vorstandsmitglieder sollte gleichlautend sein („auf Augenhöhe“). Von der Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Für zukünftige Zwecke könnte die noch in diesem Jahr zu gründende Netzgesellschaft Herne mbH genutzt werden.

 

Ø      Gesellschaftssitz der Stadtwerke Herne-Witten AG wird in Herne sein. Der Standort in Witten bleibt erhalten; darüber hinaus wird im Konsortialvertrag geregelt, dass im Anfang mindestens 200 Arbeitsplätze in Witten sein werden.

 

Ø      Hinsichtlich der Entwicklung nmr / Gründung einer „großen“ Netzgesellschaft wird vereinbart, dass darüber neu zu diskutieren und zu entscheiden sein wird, wenn die gesetzlichen Vorgaben genauer definiert sind.

Über den Sitz der Gesellschaft wird nach Kenntnis der vom Regulierer entwickelten und geforderten Größe und Steuerungsvorstellungen noch zu entscheiden sein.

 

 

2.   Vorsitz im Aufsichtsrat

 

      Ausgestaltung:

 

Ø      Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt fünf Jahre und entspricht der Laufzeit der Räte der Städte.

 

Ø      Den Vorsitz im Aufsichtsrat werden alternierend die Hauptverwaltungsbeamten der Städte Herne (für jeweils 3 Jahre) und Witten (für jeweils 2 Jahre) innehaben.

 

Ø      In den ersten drei Jahren wird der Oberbürgermeister der Stadt Herne den Vorsitz haben; in den folgenden zwei Jahren wird die Stadt Witten den Vorsitz übernehmen. Entsprechend wird der stellvertretende Vorsitz vom / von der jeweils anderen Hauptverwaltungsbeamten/in wahrgenommen.

 

Ø      Die Arbeitnehmervertreter werden stets den zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates stellen.

 

 

3.      Beschlüsse des Aufsichtsrates zu Wirtschaftsplänen bedürfen einer 2/3 Mehrheit (begrenzt auf drei Jahre)

 

         Ausgestaltung:

 

Ein 2/3 Quorum für den Wirtschaftsplan soll nur für solche Bestandteile des Wirtschaftsplans gelten, die nicht bereits durch andere eigenständig im Aufsichtsrat beschlossene Unternehmensentscheidungen vorgeprägt sind.

 

 

4.      Beschlüsse zu Jahresabschlüssen der AG sind der Hauptversammlung zu übertragen

 

         Umsetzung:

 

Ø      Grundsätzlich bleibt der Aufsichtsrat hinsichtlich der Beschlussfassung zum Jahresabschluss der AG in der Pflicht.

 

Ø      Beschlüsse zum Jahresabschluss der AG werden jährlich auf die Hauptversammlung übertragen.

 

Ø      Sollte eine Einigung in der Hauptversammlung nicht herbeigeführt werden, fällt das Beschlussrecht zurück an den Aufsichtsrat.

 

 

5.      Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VVH und der StwH AG

     

      Ausgestaltung:

 

Ø      Es wird einen gemeinsamen Bereich geben; darüber hinaus wird es zwei getrennte Bereiche geben, und zwar einen Bereich „nur Herne“ und einen Bereich „nur Witten“.

 

Ø      Für den zukünftigen gemeinsamen Bereich wird ein Ergebnisabführungsvertrag der neuen Stadtwerke an VVH vorgeschlagen.

 

Ø      Mindestens für den getrennten Bereich Herne (hier: Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH, Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG, Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG und Fernwärmeversorgung Herne GmbH) wird das Verhältnis weiterhin in einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geregelt.

 

 

6.   Konzessionsabgaben und Gasgerätewartung

 

      Ausgestaltung:

 

Ø      Für beide Partner ist bei einer deutlichen Veränderung der Konzessionsabgaben ein Ausgleich zu formulieren. Gleiches gilt für den Bereich der Gasgerätewartung.

 

Ø      Eine derartige Formulierung soll im Konsortialvertrag gefunden werden.

 

 

7.   Bäder und Schifffahrt

 

      Ausgestaltung:

 

Unter dem Vorbehalt, dass der steuerliche Querverbund erhalten bleibt, wird das Personal bei der AG angesiedelt; das Vermögen verbleibt bei der zukünftigen Beteiligungsgesellschaft Witten als Betriebsgesellschaft.

 

 

8.   Personal

 

Ø      Die derzeit Beschäftigten beider Stadtwerke erhalten eine Beschäftigungsgarantie bis zum Jahr 2024 (Bestandsschutz).

 

Ø      Der Bereich Ausbildung wird im Personalüberleitungsvertrag thematisiert. Ausbildung soll auch in Witten fortgesetzt werden.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Die Verwaltung der Stadt Witten wird dem Rat der Stadt Witten in seiner Sitzung am 16.12.2008 einen gleichlautenden  Sachstandsbericht vorlegen.

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist jedoch nicht von einem Zusammenschluss der Stadtwerke Witten und Herne auszugehen; die weitere Entwicklung des Fusionsprozesses ist daher abzuwarten.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

keine