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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0730  

Betreff: Wegeverbindung zwischen den Häusern Dorneburger Straße 8 und 10 zum Dorneburger Park
- Anfrage des Bezirksverordneten Koch vom 21.11.2008 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Koch, Hans-JürgenAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
04.12.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Von der Wegeverbindung im Dorneburger Park von der Straße Bobenfeld zur Kastanienallee zweigt ein Stück Parkweg ab und mündet auf den Parkplatz des ehemaligen Lebensmittelmarktes

Von der Wegeverbindung im Dorneburger Park von der Straße Bobenfeld zur Kastanienallee zweigt ein Stück Parkweg ab und mündet auf den Parkplatz des ehemaligen Lebensmittelmarktes. Von hier führt ein asphaltierter Weg an dem Gebäude vorbei zur Dorneburger Straße. Die gesamte Situation erweckt den Eindruck eines öffentlichen Weges.

Die Wegeverbindung befindet sich in einem desolaten Zustand. Sträucher überwuchern bereits den halben Weg, das gesamte Umfeld entwickelt sich zu einer Müllkippe.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Ist die Stadt Herne Eigentümerin des Weges oder besteht eine Vereinbarung mit dem Eigentümer zur öffentlichen Nutzung?
  2. Wem obliegt die Verkehrssicherungspflicht?
  3. Kann der Verantwortliche seitens der Verwaltung aufgefordert werden, den Weg wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen oder wenigstens den Müll zu beseitigen?