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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0686  

Betreff: Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH, Herner Bädergesellschaft mbH, Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH, Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH
Wirtschaftspläne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
25.11.2008 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Produkt:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt

 

  1. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2009 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.193 T€ vor Verlustübernahme festzustellen.

 

  1. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2009 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.779 T€ vor Verlustübernahme festzustellen.

 

  1. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH (ABH) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2009 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 6.188 T€ vor Gewinnabführung festzustellen.

 

Die Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) nimmt die vorgenannten Beschlüsse zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

 

  1. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesell-schaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2009 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 4.074 T€ vor Gewinnabführung festzustellen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zu 1:

 

Gemäß § 14 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages der HCR obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

Für das Geschäftsjahr 2009 wird ein Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 6.193 T€ (Vorjahr: 5.886 T€) prognostiziert.

 

Zu 2:

 

Gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der HBG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor oder zu Beginn des Geschäftsjahres hierüber beschließen kann.

Für das Geschäftsjahr 2009 wird ein Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 1.779 T€ (Vorjahr: 1.773 T€) prognostiziert.

 

Zu 3:

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages der ABH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

Für das Geschäftsjahr 2009 wird ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 6.188 T€ (Vorjahr: 6.753 T€) prognostiziert.

 

Zu 4:

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der VVH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.

Für das Geschäftsjahr 2009 wird ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 4.074 T€ (Vorjahr: 11.172 T€) prognostiziert.

 

 

Die Wirtschaftspläne sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet worden.

 

Die Aufsichtsräte der jeweiligen Gesellschaften werden die Wirtschaftspläne in ihren Sitzungen am 28.11.2008 vorberaten.

 

Die Gesellschafterversammlungen sind noch nicht terminiert.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

Keine