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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2003/0645  

Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XV - Röhlinghausen - in der Stadt Herne vom 26.10.1989
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Trillitzsch
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
16.09.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
25.09.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.10.2003 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.10.2003 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

-

 

-

 

-

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XV - Röhlinghausen - in der Stadt Herne vom 26.10.1989.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 25.04.1989 das Gebiet, das durch die

·        nördliche Grenze des Bundesbahngeländes „Emschertalbahn – Abschnitt Wanne-Gelsenkirchen-Schalke“ (tlw.),

·        nördliche Grenze des Bundesbahngeländes „Köln-Mindener-Eisenbahn – Abschnitt Wanne-Gelsenkirchen“ (tlw.)

·        östliche Begrenzungslinie der Römerstraße (tlw.),

·        nördliche Begrenzungslinie der Gelsenkircher Straße (tlw.),

·        nördliche Grenze des Bundesbahngeländes „Köln-Mindener-Eisenbahn – Abschnitt Wanne-Gelsenkirchen“ (tlw.),

·        westliche Stadtgrenze zu Gelsenkirchen (tlw.),

·        südliche Stadtgrenze zu Gelsenkirchen und Bochum (tlw.),

·        nördliche Begrenzungslinie der Hordeler Straße (tlw.),

·        westliche Begrenzungslinie der Dahlhauser Straße (tlw.),

·        nördliche Begrenzungslinie der Edmund-Weber-Straße (tlw.),

·        westliche Begrenzungslinie der Reichs- und Hauptstraße (tlw.),

·        südliche Begrenzungslinie der Straße am Solbad,

·        westliche Begrenzungslinie der Langekampstraße (tlw.),

·        nördliche Begrenzungslinie der Straße Am Alten Amt (tlw.) und

·        östliche Begrenzungslinie der Straße Am Bahndamm, heute: Heitkampsfeld, (tlw.)

umgrenzt wird, als förmliches Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgelegt. Von dieser förmlichen Festlegung ausgenommen ist das Sanierungsgebiet Herne IX - Stapelweg -, das bereits seit 1990 aufgehoben ist.

Die in der Stadtteilplanung Röhlinghausen erarbeiteten Ziele (wie z.B. Verbesserung des Altbaubestandes durch Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung, Entwicklung des Verkehrsnetzes entsprechend dem Wohncharakter des Sanierungsgebietes, Erweiterung und Verknüpfung vorhandener Frei- und Grünflächen zu wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten, Entwicklung brachliegender Flächen in Abstimmung und Ergänzung mit umgebender Wohnnutzung) sind weitestgehend erreicht, die letzten Maßnahmen bereits längere Zeit abgeschlossen. Der finanzielle Rahmen des WUF-Programms Röhlinghausen ist ausgeschöpft. Der Verwendungsnachweis wurde von der Bezirksregierung Arnsberg anerkannt. Das Fortbestehen der Satzung Herne XV – Röhlinghausen – ist nicht mehr erforderlich, deshalb ist das Aufhebungsverfahren durchzuführen.

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

 

Anlagen:

 

- Aufhebungssatzung

- Gebietsplan

Anlagen:

Anlagen: