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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0595  

Betreff: Zwischenbericht der Verwaltung über Maßnahmen zum Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Karassek - Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.10.2008 
des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat den Jugendhilfeausschuss in den Sit-zungen am 06

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat den Jugendhilfeausschuss in den Sitzungen am 06.03. und 12.06.2008 (Vorlagen 2008/0143 + 2008/0378) bereits über die Planungsdaten zum örtlich erforderlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder informiert.

 

Ergänzend ist festzustellen, dass das zwischenzeitlich vom Bundestag verabschiedete Kinderförderungsgesetz (KiföG) Vorgaben beinhaltet, die das Erfordernis zur Erweiterung der Betreuungsangebote im bisher angenommenen Umfang deutlich verstärken. Die vorgesehene Neufassung von § 24 KJHG erweitert den Kreis derjenigen unter dreijährigen Kinder, die spätestens ab dem 01.10.2010 einen konkreten Betreuungsanspruch haben. Ab dem 01.08.2013 wird allen Kindern bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres der Anspruch auf Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege eingeräumt.

Die Zustimmung des Bundesrates zum KiföG steht noch aus.

 

Die gesetzlichen Regelungen beinhalten keine in konkrete Zahlen gefassten Vorgaben zur Quantität der Betreuungsangebote. Die in Fachdiskussionen häufig genannten und auch bereits in örtlichen Beschlüssen festgehaltenen Versorgungsquoten von 20 % zum 01.08.2010 und 35 % zum 01.08.2013 bilden daher weiterhin die örtlich umzusetzenden Vorgaben.

 

Nach den von der Jugendhilfeplanerin bereits vorgelegten Planungsdaten sind zum 01.08.2010 insgesamt 771 Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder zur angenommenen Bedarfsdeckung erforderlich.

Das derzeit bestehende Betreuungsangebot umfasst 385 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 70 Plätze durch Tagespflege, insgesamt also 455 Betreuungsplätze.

Der rechnerische Fehlbedarf ist demnach mit 316 Plätzen zu beziffern.

 

 

Dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie bieten sich die nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten, das Betreuungsangebot im erforderlichen Umfang zu erweitern:

 

·        Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen

o       Gruppen für die ausschließliche Betreuung von unter dreijährigen Kindern = Gruppentyp II gemäß KiBiz = 10 Plätze für 0 – 3jährige Kinder

o       4 – 6 Plätze für Kinder ab Vollendung des 2.Lebensjahres im Gruppentyp I gemäß KiBiz zusammen mit 3 – 6jährigen Kindern

 

·        Betreuungsplätze durch Tagespflege

o       Betreuung von in der Regel bis zu 5 Kindern durch eine einzelne Tagespflegeperson

o       Betreuung von bis zu 9 Kindern durch mehrere Tagespflegeperson z. B. in Pflegenestern

 

 

A. Zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen

 

 

o       Neueinrichtung von Gruppen Typ II

 

Die zuständigen MitarbeiterInnen des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie haben alle zur Umsetzung der Neuregelungen des KiBiz erforderlichen strukturellen Veränderungen der 64 Herner Kindertageseinrichtungen mit den örtlichen Trägergruppen abgestimmt.

Innerhalb dieses Abstimmungsprozesses und darüber hinaus regelmäßig in der Arbeitsgemeinschaft der Herne Kindertageseinrichtungen (AGTE) wurden und werden auch weiterhin die örtlichen Möglichkeiten zum Ausbau der Betreuungsangebote U3 besprochen.

Insbesondere wurden alle Träger dazu aufgerufen, auch außerhalb von bestehenden Kindertageseinrichtungen Gebäude und Räume zu benennen, die für diese Maßnahme geeignet erscheinen.

 

Da der derzeitige gesamtstädtische Versorgungsgrad für die 3 – 6jährigen Kinder keine weiteren Betreuungsplätze für dieses Altersspektrum zulässt, ist die Neueinrichtung von Gruppen des Typs I auszuschließen. Gemeinsam mit positiven pädagogischen Aspekten ist daher die Neueinrichtung von Gruppen des Typs II zu bevorzugen.

 

In mehreren Gesprächen mit den örtlichen Trägergruppen haben sich einige Möglichkeiten zur Einrichtung neuer Gruppen Typ II eröffnet.

Wegen der noch laufenden Verhandlungen sollen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Standorte benannt werden. Beispielhaft kann aber das Gebäude Oskarstr. 28 im Stadtbezirk Herne-Mitte genannt werden, da die entsprechenden Planungen bereits öffentlich diskutiert wurden. 

Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Evangelischen Dreifaltigkeits-Kirchengemeinde, die im Verbund mit dem Kirchenkreis Herne bereits Träger der Kindertageseinrichtung Holsterhauser Str. 320 ist. Hier besteht die konkrete Absicht aller Beteiligten, das Betreuungsangebot dieser Kindertageseinrichtung um Plätze für unter dreijährige Kinder zu erweitern.

 

Nach heutigem Stand könnten ähnliche Vorhaben bis zum 01.08.2010 zur Einrichtung von bis zu 10 neuer Gruppen Typ II und damit zur Angebotserweiterung um 100 Plätze in allen 4 Stadtbezirken führen.

Es ist das Ziel des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie, die neuen Gruppen so schnell wie möglich einzurichten. Insbesondere wegen der Förderregelungen des Landes erscheint dies aber immer nur am 01.08. als Beginn eines neuen Kindergartenjahres möglich.

 

 

o       Umwandlung von Gruppen Typ III in Gruppen Typ I

 

Mit der Umsetzung der Neuregelungen des KiBiz zum 01.08.2008 wurde der mögliche Rahmen zur erstmaligen Aufnahme von unter dreijährigen Kindern in den vorhandenen Gruppen völlig ausgeschöpft.

Durch Umwandlung von Gruppen des Typs III, in denen ausschließlich 3 – 6jährige Kinder betreut werden, in Gruppen des Typs I mit 4 – 6 Plätzen für unter dreijährige Kinder, wurden nicht nur neue Plätze für die U3-Betreuung geschaffen, sondern gleichzeitig auch zahlreiche Plätze für die 3 – 6jährigen Kinder abgebaut.

Der Umwandlungsprozess war wegen des Bevölkerungsrückganges möglich geworden, der bereits im Vorjahr aufgrund von Sonderregelungen des Landesjugendamtes in mehreren Kindertageseinrichtungen die Belegung von Regelplätzen mit unter dreijährigen Kindern zuließ.

Die Nachfrageentwicklung des laufenden Kindergartenjahres hat gezeigt, dass der zuvor beschriebene Umwandlungsprozess gesamtstädtisch vertretbar war. In einigen Einzugsbereichen hat er allerdings dazu geführt, dass neue Platznachfragen nicht mehr wohnortnah oder nur durch die Überbelegung von Gruppen umgesetzt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund und zur Stabilisierung des erforderlichen Platzangebotes im Kernbereich der 3 – 6jährigen Kinder wird es zumindest zum Kindergartenjahr 2009/2010 nahezu ausgeschlossen sein, den Bevölkerungsrückgang für neue Plätze für unter dreijährige Kinder durch Gruppenumwandlungen zu nutzen.

 

Anders zu betrachten ist die Situation für das Kindergartenjahr 2010/2011 zum 01.08.2010. In Verbindung mit der Vorverlegung des Stichtages für das Einschulungsalter erscheint es möglich, dass dann ein von der Jugendhilfeplanerin beziffertes Potential für 85 neue U3-Plätze zur Verfügung steht.

 

 

 

B. Zusätzliche Betreuungsplätze durch Tagespflege

 

Die regelmäßige Praxis hat gezeigt, dass die Tagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung durch Kindertageseinrichtungen speziell für unter dreijährige Kinder in Anspruch genommen wird. Auch die örtlichen Neuregelungen der Tagespflege ab dem 01.08.2008 lassen erwarten, dass die Tagespflege von Kindern insgesamt für einen zunehmenden Kreis von Eltern interessant wird.

 

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird insbesondere in enger Zusammenarbeit mit dem Verein Herner Tageseltern kurzfristig eine Informationsoffensive speziell über die gesicherte Qualität und die flexiblen Möglichkeiten der Tagespflege starten. Ziel dabei ist es auch, die bei den Tagespflegepersonen noch vorhandenen Betreuungskapazitäten so weit wie möglich auszuschöpfen und damit gleichzeitig den Bedarf an kostenintensiveren neuen Plätzen in Kindertageseinrichtungen im gleichen Umfang zu ersetzen.

 

Die für die Kindertagesbetreuung Verantwortlichen stimmen mit der Jugendhilfeplanerin überein, dass bis zum 01.08.2010 die Anzahl der Betreuungsplätze in Tagespflege um weitere 70 Plätze gesteigert werden kann.

 

Neben der traditionellen Tagespflege von Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Eltern sieht das KiBiz auch Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen zur Betreuung von bis zu neun Kindern vor. Diese Form der Tagespflege kann auch in Tageseinrichtungen stattfinden.

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird entsprechende konzeptionelle Gespräche mit dem Verein Herner Tageseltern fortführen. Offen ist, ob für diese neue Form der Tagespflege die dazu erforderlichen zusätzlichen Tagespflegepersonen gewonnen werden können und damit die Zahl der Betreuungsplätze durch Tagespflege weiter erhöht werden kann.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Der heutige Planungsstand lässt erwarten, dass durch

 

o       Neueinrichtung von 10 Gruppen Typ II                                 100 Plätze

o       Umwandlung von Gruppen Typ III in Gruppen Typ II                 85 Plätze

o       Erweiterung der Tagespflege                                                    70 Plätze 

 

insgesamt also 255 zusätzliche Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder bis zum 01.08.2010 geschaffen werden können.

 

Auf der Grundlage der Planungsdaten der Jugendhilfeplanerin besteht damit zum 01.08.2010 ein noch mit weiteren Maßnahmen zu schließender rechnerischer Fehlbedarf von 61 Plätzen.

 

 

In Kenntnis und Beachtung pädagogischer und finanzieller Aspekte bleibt es weiterhin das vorrangige Ziel des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie, gemeinsam mit den örtlichen Trägergruppen und in Verbindung mit bestehenden Kindertageseinrichtungen zusätzliche Räume für die Betreuung unter dreijähriger Kinder zu finden und zu nutzen.

 

Insbesondere mit Blick auf die ab dem 01.08.2013 zu gewährleistende Versorgungssituation muss aber bereits heute festgestellt werden, dass zumindest ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 die bisher beschriebenen Maßnahmen nicht mehr zur gesetzlich vorgegebenen Bedarfsdeckung ausreichen werden.

 

Aus heutiger Sicht bestehen keine mit der gebotenen Verlässlichkeit einplanbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Tagespflege über die bereits vorgesehene Verdoppelung des derzeitigen Betreuungsangebotes hinaus in die erweiterte Bedarfsdeckung einbezogen werden kann.

 

Aufgrund der gesamten Sachlage werden Neueinrichtungen von Kindertageseinrichtungen außerhalb der derzeitigen Raum- und Trägerstrukturen erforderlich.

 

Um alle denkbaren Möglichkeiten in die Planungen einbeziehen und abwägen zu können, hat der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie bereits Kontakt zum Fachbereich Stadtplanung aufgenommen. Gemeinsam soll geprüft werden, ob und wo zum Neubau von Kindertageseinrichtungen geeignete Grundstücke vorhanden sind.

Darüber hinaus werden Kontakte zu den örtlichen Wohnungsgesellschaften aufgenommen, um die Neueinrichtung von Kindertageseinrichtungen in Wohnhäusern zu prüfen.

 

Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss umgehend und regelmäßig über den jeweiligen Sachstand und ggf. erweiterte bzw. neue Perspektiven informieren.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin