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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
45.483,50 |
470.718.200.9 |
Verwaltungshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beschließt, den in der Anlage aufgeführten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2008 von dem beantragten Gesamtzuschuss einen Betrag in Höhe von 90 % der beantragten Zuschüsse zu gewähren, auf den die auf der Grundlage des Beschlusses vom 23.04.2008 bereits ausgezahlten Beträge angerechnet werden.
Die Gewährung erfolgt gemäß den „Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“ aus der Finanzposition 470.718.200.9 - Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege -.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne gewährt den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zur Förderung der Projekte im Sozialbereich jährlich Zuschüsse.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie hat in der Sitzung am 23.04.2008 beschlossen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zunächst einen Zuschuss in Höhe von 50 % der beantragten Beträge zu gewähren.
Im Rahmen der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung ist die Mittelfreigabe durch den Kämmerer der Stadt Herne nur zu 90 % erfolgt.
Die beigefügte Aufstellung gibt eine Übersicht über die vorliegenden Anträge, die vorgesehenen Projekte, die Höhe der Zuschüsse aus der Abschlagszahlung 2008 und den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der Restzahlung für das Jahr 2008.
Die Verwaltung bittet, für das Jahr 2008 den vorgenannten Beschluss zu fassen und den ausstehenden Differenzbetrag bis zu 90 % des beantragten Gesamtzuschusses zu gewähren.
Anlagen:
Finanzposition
: 470.718/200/9
Zuschüsse
an die Verbände/Vereine der freien Wohlfahrtspflege
Projekte
zuzüglich 10 % Verwaltungskostenzuschlag |
AWO - € - |
Caritasverband Herne e.V. - € - |
DRK HER - € - |
Diakonisches Werk - € - |
Gesamt - € - |
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1. |
Senioren-
bzw. Altenbegegnungsstätte |
8.181,00 4.141,00 414,00 |
Miete Aktivität +
10 % |
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15.157,00 |
2. |
Gemeinwesenorientierte
Altenarbeit (Personalkostenzuschuss) |
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31.482,00 3.148,00 |
Aktivität +
10 % |
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24.593,00 2.459,00 |
Aktivität +
10 % |
57.702,00 |
3. |
Sozialdienst
für Migranten (Personalkostenzuschuss) |
29.091,00 2.909,00 |
Aktivität +
10 % |
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32.000,00 |
4. |
Straffälligenhilfe (Personalkostenzuschuss) |
|
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3.382,00 338,00 |
Aktivität +
10 % |
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7.700,00 |
5. |
Betreuung
und Beratung von Senioren |
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3.245,00 326,00 |
Aktivität +
10 % |
|
|
1.150,00 |
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Gesamt: |
44.736,00 |
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38.350,00 |
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3.571,00 |
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27.052,00 |
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113.709,00 |
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Zuschussbetrag
in Höhe von 90 % (auf-,
abgerundet) |
40.262,00 |
34.515,00 |
3.214,00 |
24.347,00 |
102.338,00 |
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Zuschuss
in Höhe von 50 % (bereits
gewährt) |
22.368,00 |
19.175,00 |
1.785,50 |
13.526,00 |
56.854,50 |
||||
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Zuschuss
in Höhe von 90 % restlicher
Zuschuss (auf-, abgerundet) |
17.894,00 |
15.340,00 |
1.428,50 |
10.821,00 |
45.483,50 |