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Vorlage - 2008/0494  

Betreff: Anmeldung von drei Sanierungsprojekten zum Förderprogramm "Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur"
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wiedeholz
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Brall, Kerstin
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung
03.09.2008 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur“ beschließt der Betriebsausschuss die Sanierungsprojekte Grundschule Michaelstraße, Turnhalle Gymnasium Wanne und die Blöcke I + II des  Gymnasiums Eickel als Fördermaßnahme anzumelden.

Sachverhalt:

Begründung:

 

1. Grundlagen des Förderprogramms

 

Energieeinsparung und Klimaschutz, Wachstum und Beschäftigung sowie die Förderung von Bildung und Familie sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern und Kommunen. Um diese Ziele gebündelt zu unterstützen, bildet die energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur in Kommunen einen zentralen Ansatzpunkt. Dieser Investitionspakt hat zum Ziel, unmittelbare oder mittelbare öffentliche Gebäude energetisch zu modernisieren. Er setzt den Schwerpunkt bei der sozialen Infrastruktur in Kommunen, weil dort ein großer Gebäudebestand mit hohem Energieeinsparpotenzial besteht. Bund und Länder stimmen überein, dass die Mittel des Bund-Länder-Investitionspaktes vorrangig für Kommunen in besonders schwieriger Haushaltslage verwendet werden, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, den in den letzten Jahren aufgelaufenen Investitionsstau abzubauen, bzw. notwendige Investitionen aufgrund kommunalaufsichtlicher Beschränkung nicht mit Hilfe von Darlehen finanzieren konnten.

 

Der Investitionspakt bündelt folgende Ziele:

 

Ø      Klimaschutz durch Energieeinsparung und CO2-Minderung

 

Ø      Verstetigung der Baukonjunktur durch Förderung des örtlichen Mittelstandes

 

Ø      Sozial investieren insbesondere in Schulen, Kindergärten, Turnhallen und Jugendeinrichtungen

 

Ø      Abbau des Investitionsstaus in Gemeinden mit Haushaltsnotlage bzw. angespannter Haushaltslage

 

Ø      Beitrag zur frühzeitigen Vermittlung von Wissen an Kinder und Jugendliche über Energieeinsparung und Klimaschutz

 

Die Bundesmittel für das Programmjahr 2008 betragen 200 Millionen Euro. Die Finanzhilfe des Bundes wird für alle Bundesländer gemäß einem Verteilerschlüssel aufgeteilt. Für NRW ergibt sich eine Fördersumme von 43,186 Millionen Euro. Gefördert werden können Gebiete, die zur Zeit in die Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind, sowie Untersuchungsgebiete. Förderfähig sind Gebäude, die als soziale Infrastruktur genutzt werden (z.B. Schulen und Kindertagesstätten, Begegnungseinrichtungen, Mehrzweckhallen). Fördervoraussetzung ist, dass sich das Gebäude in einem energetisch nachteiligen Zustand befindet. Das ist anzunehmen, wenn der Energieverbrauchswert den jeweiligen Vergleichskennwert der Energieeinsparverordnung (EnEV) für diesen Gebäudetyp um mindestens 30 % überschreitet bzw. das Gebäude vor 1990 errichtet und danach nicht umfassend energetisch modernisiert worden ist. Die Gebäude sind energetisch mindestens auf das Niveau eines Neubaus nach EnEV / DIN 18599 zu sanieren.

 

Das Förderprogramm ist als Wettbewerbsverfahren mit Auswahlkommission ausgelegt. Es ist davon auszugehen, das aufgrund einer hohen kommunalen Beteiligung nicht alle Maßnahmen des Gebäudemanagements Herne Berücksichtigung finden werden.

 

Fördergegenstand sind die Kosten von Maßnahmen zur Minderung des Primärenergiebedarfs, insbesondere zur Minderung des Bedarfs an fossiler Energie einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien. Außerhalb von Städtebauförderungs- und Untersuchungsgebieten sind nur die Kosten der energetischen Modernisierung förderfähig. Innerhalb von Städtebauförderungs- und Untersuchungsgebieten sind die Kosten der energetischen Modernisierung und der umfassenden baulichen Erneuerung förderfähig. Vom Bund und Land ist eine 2/3 Förderung der Maßnahme vorgesehen.

 

2. Vorgehensweise GMH

 

Alle relevanten Baumaßnahmen werden im Rahmen einer „Integralen Planung“ umgesetzt, bei der eine enge Abstimmung zwischen den Architekten, Fachingenieuren und dem Energiemanagement erfolgt. Die derzeit gültige Energieeinsparverordnung wird in vollem Umfang umgesetzt. In Bearbeitung befinden sich interne energiewirtschaftliche Vorgaben, die zielorientiert die energierelevanten Gesetze und Verordnungen ergänzen werden. Auf der Grundlage, dass die derzeitige Energieeinsparverordnung 2007 im Jahr 2009 aber spätestens 2010 deutlich (30%) verschärft werden soll, wird angestrebt, den Zielwert für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes um rd. 30% unterhalb der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung zu erreichen. Durchschnittlich soll sich bei energetisch relevanten Bauvorhaben der Energieverbrauch um 50% reduzieren.

 

Ergänzend wird eine alternative Energieversorgung sowie der Einsatz regenerativer Energieträger gemäß § 5 der Energieeinsparverordnung geprüft, geplant und sinnvoll in das Gesamtprojekt integriert. Mit der allgemeinen Grundausrichtung, den Standards und den gesetzten Zielwerten werden die energetischen Vorgaben des Förderprogramms erfüllt.

 

Gemäß der Förderrichtlinie werden Maßnahmen, die innerhalb von Stadtbauförderungs- bzw. Untersuchungsgebieten liegen, priorisiert. Die Gebiete „Bickern / Unsern Fritz“ und „Wanne-Mitte“ sind in die Städtebauförderung aufgenommen. Das Stadtumbaugebiet „Herne Zentrum-Nord“ ist geplant und befindet sich in der Voruntersuchung.

 

3. Projektauswahl

 

Die Zuwendungsvoraussetzung wird in drei Förderkulissen festgelegt und priorisiert.

 

Als erste Priorität gelten Sanierungsvorhaben an Gebäuden, die in einem aktuellen Gebiet der Städtebauförderung liegen.

„Förderklasse I“

 

Als zweite Priorität gelten Sanierungsvorhaben an Gebäuden, die in Untersuchungsgebieten der Stadtbauförderung gemäß § 141 BauGB liegen.

„Förderklasse II“

 

Als dritte Priorität gelten Sanierungsvorhaben an Gebäuden, die außerhalb dieser Gebiete liegen, die Gemeinde jedoch zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet ist.

„Förderklasse III“

 

Auf der Grundlage des Förderprogramms wurden die nachfolgenden Gebäude ausgewählt:

 

Förderklasse I

Ø      umfassende Sanierung Grundschule Michaelstraße

Ø      umfassende Sanierung Turnhalle Gymnasium Wanne

 

Förderklasse II

Ø      kein geeignetes Gebäude

 

Förderklasse III

Ø      Teilsanierung Block I + II des Gymnasiums Eickel

 

 

Die Kurzbeschreibungen der Sanierungskonzepte mit Kostenschätzung und Finanzierungsplan sind als Anhang beigefügt.

 

 

 

 

Der Betriebsleiter

 

 

 

 

(Tschöke)

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BA 03.09.08 Fördermaßnahme (Deckblatt Gym Eickel) v. 22.09.08 (23 KB) PDF-Dokument (3 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BA 03.09.08 Fördermaßnahme (Deckblatt Gym Wanne) v. 22.09.08 (23 KB) PDF-Dokument (3 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich BA 03.09.08 Fördermaßnahme (Deckblatt Michaelstr.) v. 22.09.08 (23 KB) PDF-Dokument (3 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich BA 03.09.08 Fördermaßnahme (Anlage Gymnasium Wanne) v. 22.08.08 (39 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich BA 03.09.08 Fördermaßnahme (Anlage Gymnasium Eickel) v. 22.08.08 (41 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich BA 03.09.08 Fördermaßnahme (Anlage Grundschule Michael) v. 22.08.08 (59 KB) PDF-Dokument (19 KB)