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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0453  

Betreff: Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 36 - 3. Änderung - Dorneburg -, Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Funke
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.08.2008 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
04.09.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
23.09.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

./.

./.

./.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 36 – 3. Änderung – Dorneburg -, Stadtbezirk Eickel.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 – 3. Änderung - Dorneburg - beschlossen.

 

Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Brennerstraße, im Osten durch das Grundstück der Hafenbahn, im Süden durch die Holsterhauser Straße und im Westen durch die Wohngrundstücke Holsterhauser Straße 55 a, 55 b; Mindener Straße 14, 16 a und Brennerstraße 16

 

Der Bebauungsplan zielt im Wesentlichen darauf ab, dem Eindringen von zentrenschädlichen Einzelhandelsunternehmen in das Gewerbegebiet vorzubeugen.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan wurde bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Getränkemarktes und eines Heimtierbedarfsmarktes mit Bescheid vom 22.01.2008 zurückgestellt.

 

Am 20.05.2008 wurden die Herner Sortimentslisten (Festlegung der zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelssortimente in Herne gem. § 24a Landesentwicklungsprogramm NRW) vom Rat der Stadt beschlossen. Unter Würdigung dieser Sortimentslisten und ihrer Begründung sind die zurückgestellten Vorhaben zulässig.

 

Dennoch ist die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur Sicherung des Einzelhandelskonzeptes erforderlich, um zu verhindern, dass weitere nahversorgungs- und zentrenrelevante Nutzungen mit Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nunmehr dringend geboten, das Sicherungsinstrument der Veränderungssperre zu beschließen, um zu verhindern, dass durch Errichtung, Änderung oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen die Erreichung wesentlicher Ziele des Bebauungsplanes erschwert oder unmöglich gemacht werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VS 36 - 3. Änderung - Satzung (25 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich VS 36 - 3. Änderung - Übersichtsplan (1252 KB)