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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Beschlussvorschlag 1: Ausgaben: 125.000 € Einnahmen: KAG-Beiträge Beschlussvorschlag 2: Ausgaben:
65.000 €
90.000 €
110.000 €
24.000 € Einnahmen: KAG-Beiträge Beschlussvorschlag 3: Ausgaben:
280.000 €
46.000 € Einnahmen: KAG-Beiträge |
630.950.794.4
(für 2008) 630.950.601.8 (für 2008) 630.950.602.6 (für 2008) 630.950.602.6 (für 2009) 670.960.803.0 (für 2009) 630.950.603.4 (für 2010) 670.960.803.0 (für 2009) |
Vermögenshaushalt Vermögenshaushalt Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Herne-Mitte beschließt vorbehaltlich der Mittelfreigabe und gemäß den
vorgelegten Planunterlagen der Verwaltung, Stand 25.07.08,
1. im Bereich der Straße
Friedrich-Ebert-Platz zwischen der Kirchhofstraße und der Behrensstraße die
Fahrbahn auf gesamter Breite zu erneuern.
2. im Bereich der
Freiligrathstraße vom Knotenpunkt
Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße bis zur Bebelstraße die
Fahrbahn und die Gehwege auf gesamter Breite zu erneuern. Weiterhin werden die
Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verbesserung der
Verkehrssituation umgesetzt. Der Knotenpunkt
Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße wird in der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Variante 3 ausgebaut.
3. im Bereich der Bebelstraße
von der Behrensstraße bis zur Neustraße die Fahrbahn und die Gehwege auf
gesamter Breite zu erneuern. Weiterhin werden die Umbaumaßnahmen zur Erhöhung
der Sicherheit und zur Verbesserung der Verkehrssituation umgesetzt.
Sachverhalt:
Allgemeines
Mit Beschluss vom 23.08.2007 hat die
Bezirksvertretung Herne-Mitte die Verwaltung beauftragt, Lösungen zur
Verbesserung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich
Freiligrathstraße/Behrens-straße zu erarbeiten. Dieser Prüfauftrag gab den
Anstoß, notwendige Maßnahmen im Bereich Freiligrathstraße und Bebelstraße
zusammenzufassen und so ein stimmiges Gesamtkonzept
zu erarbeiten, das die Belange aller Verkehrsteilnehmer -insbesondere
der mobilitätseingeschränkten Personen- berücksichtigt und so einen Ausbau nach
dem Prinzip der Barrierefreiheit vorsieht.
Der gesamte Straßenzug befindet sich innerhalb der
ausgewiesenen Tempo-30-Zone Nr. 20. Um grundlegende Verkehrszahlen zu erhalten
wurde am Dienstag, den 21.08.2007 in der Zeit von 9:00 bis 10:00 Uhr im
Kreuzungsbereich Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße eine
Zählung des Gesamtverkehrs sowie des Fußgängerverkehrs durchgeführt. Diese Zeit
am Dienstagvormittag kann hier als repräsentative Spitzenstunde zu Grunde
gelegt werden, da an diesem Tag der Herner Wochenmarkt auf dem
Friedrich-Ebert-Platz stattfindet.
Die Zählung des MIV ergab für den Straßenverlauf
Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz eine Verkehrsbelastung von 477 Pkw/E in
beiden Richtungen. Die Abbiege- und Kreuzungsströme aus den und in die
einmündenden Einbahnstraßen lagen im Mittel bei 40 Pkw/E.
Der Fußgängerverkehr betrug im Bereich der
signalisierten Querung 589 Fußgänger/h. Der weitere Fußgängerverkehr wurde bei
der Querung der Straße Friedrich-Ebert-Platz mit 163 Fußgänger/h und bei der
Querung Behrensstraße mit 57 Fußgänger/h ermittelt. Die eigentlich nicht mehr
zur Querung zulässige Freiligrathstraße wurde trotzdem noch von 152
Fußgängern/h genutzt.
1. Begründung
zu Beschlussvorschlag 1 - Friedrich-Ebert-Platz (Kirchhofstraße bis
Behrens-straße)
1.1 Fahrbahnerneuerung
Die Fahrbahnoberfläche
dieses Straßenabschnitts ist sehr stark beschädigt. Trotz erhöhter
Unterhaltungsaufwendungen durch den städtischen Bauhof wird es nicht möglich
sein, den jetzigen Zustand zu erhalten, da die Fahrbahn insgesamt infolge des
Verkehrs und der Witterung immer stärker beschädigt werden. Deshalb ist es
notwendig, die Fahrbahnen im Vollausbau in einer RStO-gerechten
Fahrbahnkonstruktion in Bauklasse II zu erneuern.
1.2
Beschreibung der Baumaßnahme
Die Fahrbahnkonstruktion der
Straße Friedrich-Ebert-Platz wird sich nach Fertigstellung gemäß der Bauklasse
II wie folgt darstellen:
4 cm Asphaltdeckschicht (Splittmastix)
8 cm Asphaltbinder
10
cm Asphalttragschicht
15
cm Schottertragschicht
23
cm Frostschutzschicht
2. Begründung
zu Beschlussvorschlag 2 - Freiligrathstraße (Knotenpunkt Freiligrathstraße/
Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße bis Bebelstraße)
In diesem Teil werden die
Fahrbahnerneuerung sowie alle anschließenden Maßnahmen im Bereich der
Freiligrathstraße (Umbau Knotenpunkt, Querungshilfe, Änderung Radius,
Beleuchtung, Gehwege) zusammengefasst.
2.1 Fahrbahnerneuerung
Die Fahrbahnoberfläche
dieses Straßenabschnitts ist sehr stark beschädigt. Trotz erhöhter Unterhaltungsaufwendungen
durch den städtischen Bauhof wird es nicht möglich sein, den jetzigen Zustand
zu erhalten, da die Fahrbahn insgesamt infolge des Verkehrs und der Witterung
immer stärker beschädigt werden. Deshalb ist es notwendig, die Fahrbahnen im
Vollausbau in einer RStO-gerechten Fahrbahnkonstruktion in Bauklasse II zu
erneuern.
2.2 Knotenpunkt
Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße - Varianten
Am Knotenpunkt
Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße kommt es immer wieder zu
Konfliktsituationen zwischen Verkehrsteilnehmern. Vom Jahr 2002 bis zum
heutigen Zeitpunkt sind 7 Unfälle mit zum Teil erheblichem Personenschaden zu
verzeichnen. Um den Knotenpunktbereich entsprechend verkehrssicher zu
gestalten, ergeben sich verschiedene Varianten, die im Folgenden vorgestellt
und gegeneinander abgewogen werden.
Variante 1: Vollsignalisierung
Die Kreuzung wird in allen vier Armen wieder voll
signalisiert. So wird der ursprüngliche Zustand auch in Bezug auf
Fahrbeziehungen und Fahrtrichtungen wieder hergestellt. Die Baukosten der
Maßnahme betragen ca.110.000 €. Hinzu kommen noch Kosten für Wartung,
Versicherung, Strom etc. in Höhe von jährlich ca. 9.000 €.
Variante 2: Minikreisverkehr
Der Planung liegt ein Minikreisverkehr mit einem Radius
von 12,00 m mit einer überfahrbaren Mittelinsel mit einem Radius von 5,50 m zu
Grunde. Die bestehende Lichtsignalanlage auf der Freiligrathstraße muss
zurückgebaut werden.
Auf der Freiligrathstraße und der Straße
Friedrich-Ebert-Platz werden als Querungshilfen Fußgängerschutzinseln gebaut.
Der Einfahrquerschnitt der Behrensstraße und der Straße Friedrich-Ebert-Platz
werden eingeengt. Alle Fußgängerquerungen im Bereich des Minikreises erhalten
Fußgängerüberwege, die der DIN 13201 entsprechend gesondert beleuchtet werden
müssen. Die Baukosten der Maßnahmen betragen ca. 275.000 €. Statt der
Fußgängerüberwege besteht die Möglichkeit, die eingeengten Einfahrquerschnitte
der Behrensstraße (Einengung rechts oder links möglich) und der Straße
Friedrich-Ebert-Platz aufzupflastern und als Querungshilfen anzubieten. Die
Baukosten dieser Variante betragen ca. 263.000 €.
Beurteilung
der Variante Minikreisverkehr:
Der
Hauptverkehrsstrom Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz erhält durch die
Anlage eines Kreisverkehrs einen deutlich höheren Widerstand. Der motorisierte
Verkehr muss an den Fußgängerüberwegen anhalten, um die Fußgänger queren zu
lassen. Jedoch verkehren auf der Freiligrathstraße zehn Buslinien mit einem
Verkehrsaufkommen von ca. 800 Bussen pro Tag. Durch die Unterbrechungen im
Verkehrsfluss verlängern sich die Fahrzeiten des ÖPNV erheblich, so dass sich
die HCR GmbH entschieden gegen diese Variante ausgesprochen hat.
Ebenfalls
reduziert sich durch die Anlage eines Minikreisverkehrs die Fläche für die Außengastronomie
des „Nils“ erheblich. Die Fußgängerströme sind erneut nicht gebündelt sondern
können an unterschiedlichen
Überquerungsstellen den fließenden Verkehr kreuzen.
Somit kann an
dieser Stelle die Erstellung eines Kreisverkehrsplatzes nur in gestalterischem
Maße als gewinnbringend bezeichnet werden. Eine verkehrslenkende Funktion
ist nur in geringem Umfang zu
verzeichnen.
Variante 3: Lenkung des Fußgängerverkehrs
Der östliche Fahrbahnrand der Freiligrathstraße
bleibt in seiner jetzigen Lage bestehen. Die separate Rechtsabbiegerspur mit
der Dreiecksinsel im westlichen Einmündungsbereich der Straße
Friedrich-Ebert-Platz entfällt. Der Einmündungsbereich wird zurückgebaut und
aufgepflastert. Das Rechtsabbiegen bleibt weiterhin möglich.
Um eine gezielte Fußgängerführung über den
signalisierten Überweg zu erhalten, wird im Bereich des westlichen Umbaus ein
ca. 14,00 m langes Pflanzbeet entlang der Freiligrathstraße bis zur
Aufpflasterung erstellt. Um eine Querung der Freiligrathstraße an dieser Stelle
zu unterbinden wird am Ende des vorhandenen Parkstreifens eine Baumscheibe
angelegt. Für die Bepflanzung des Pflanzbeetes sind Linden und Großsträucher
vorgesehen.
Der Einfahrquerschnitt der Behrensstraße und der
Straße Friedrich-Ebert-Platz werden eingeengt. und entlang der bestehenden
Bordsteinführung im Bereich der Außengastronomie des „Nils“ durch die Anlage
eines weiteren Pflanzbeetes den Fußgängerverkehr noch deutlicher vom fließenden
Verkehr zu trennen. Diese Variante würde von Seiten des „Nils“ bevorzugt und
ist abgestimmt. Die heute signalisierte Fußgängerquerung bleibt erhalten. Die
Baukosten der Maßnahme betragen ca. 75.000 €.
Es besteht die Möglichkeit, an der Freiligrathstraße
vor der Außengastronomie des „Nils“ lediglich ein Geländer aus Edelstahl zu
errichten. Eine weitere Option ist die Beibehaltung der jetzigen Einmündung der
Behrensstraße.
Beurteilung
der Variante zur Lenkung des
Fußgängerverkehrs:
Durch die
gezielte Lenkung des Fußgängerverkehrs und durch die Pflanzung von Bäumen entlang
des Verwaltungsgebäudes im Einmündungsbereich der Straße Friedrich-Ebert-Platz
setzen diese Varianten einen städtebaulichen Akzent.
Durch das
Anlegen eines Pflanzbeetes oder eines Geländers im Bereich des „Nils“ wird das
Queren der Freiligrathstraße an dieser Stelle verhindert. So wird der
Fußgängerverkehr gezielt auf der südlichen Seite der Freiligrathstraße zu der
bestehenden Lichtzeichenanlage geführt.
Nach gründlicher Prüfung wird die Variante zur
Lenkung des Fußgängerverkehrs mit einer beidseitigen Aufpflasterung sowie der
Anlage eines Grünbeets vor der Gastronomie „Nils“ vom Fachbereich Tiefbau und
Verkehr befürwortet. Diese Variante geht mit der Anlage einer Querungshilfe vor
dem Verwaltungsgebäude Freiligrathstraße einher, die unter 3.1. erläutert wird.
2.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation
Die Werte der Verkehrszählung machen deutlich, dass
im Bereich der Freiligrathstraße vor dem Verwaltungsgebäude sowie der
Verbraucherzentrale die Anlage einer Querungshilfe notwendig ist, um so die
vorhandenen Fußgängerbewegungen (in Kombination mit der o. g. Variante ohne
Kreisverkehrsplatz) sicher zu bündeln. Durch den Bau der Querungshilfe soll den
gefährlichen Überschreitungen der Fahrbahn im Knotenpunkt
Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße entgegen gewirkt werden.
2.4 ÖPNV
An der Einmündung der Freiligrathstraße in die
Bebelstraße muss der Radius an den veränderten Fahrzeugeinsatz angepasst
werden. Inzwischen werden einige Linien von Gelenkbussen frequentiert, für die
vorhandene Bogenfolge von 12 m auf 22 m für einen reibungslosen Abbiegevorgang
nicht mehr ausreichend ist. Dieses zeigt sich in der Örtlichkeit in einer
massiven Beschädigung des Inselkopfes der Fußgängerquerungshilfe auf der
Bebelstraße. Die neue Randtrassierung erfolgt über einen der Fahrdynamik
angemessenen Korbbogen.
2.5 Beleuchtung
Die Beleuchtung im den Straßenzug der
Freiligrathstraße ist durchgehend veraltet und in sehr schlechtem Zustand und
muss sowohl im Tief- als auch im Hochbau ausgetauscht werden. Im Rahmen der
Oberflächensanierung ist der Zeitpunkt für diese Maßnahme günstig. Die
Standorte der neuen technischen Leuchten (SR 100 Siteco) orientieren sich
weitestgehend am Status quo. Lediglich die Lichtpunkthöhe wird der DIN 13201
entsprechend von 8 m auf 10 m verändert, um die in den Richtlinien vorgegebene
Beleuchtungsstärke kostensparend mit dem einseitigen Aufstellen von Masten zu
erreichen.
Das Beleuchtungskonzept für den Knotenpunkt
Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße wird der beschlossen
Gestaltung angepasst.
2.6 Gestaltung der Gehwege
Der Oberbau der Gehwege im Bereich der
Freiligrathstraße ist unzureichend und muss im Rahmen der Baumaßnahme
hergestellt werden. Um den Bereich der Freiligrathstraße zwischen der Bebelstraße
und der Straße Friedrich-Ebert-Platz mit geringem Aufwand optisch deutlich
aufzuwerten, wird vorgeschlagen, im Zusammenhang mit den umfangreichen Tiefbau-
und auch Oberflächenarbeiten den ohnehin aufgenommenen Pflasterbelag der
Gehwege zu erneuern und so insgesamt einheitlich zu gestalten, um eine adäquate
Eingangswirkung zur Innenstadt zu erzielen.
2.7 Beschreibung der Baumaßnahmen
Die Fahrbahnkonstruktion der
Freiligrathstraße wird sich nach Fertigstellung gemäß der Bauklasse II wie
folgt darstellen:
4 cm Asphaltdeckschicht (Splittmastix)
8 cm Asphaltbinder
10
cm Asphalttragschicht
15
cm Schottertragschicht
23
cm Frostschutzschicht
Die Gehwege werden in Betonsteinpflaster 20/20/8
analog zur Oberfläche der Straße Friedrich-Ebert-Platz gestaltet und der
Regelbauweise für Geh- und Radwege entsprechend ausgebaut:
8 cm Pflaster
3 cm Split
20
cm Schottertragschicht HKS 0/45
Die Querungshilfe an der
Freiligrathstraße wird in einer Breite von 2,50 m angelegt. In diesem Bereich
wird die Fahrbahn etwas verschwenkt. Die Fahrspuren neben der Querungshilfe
haben eine Breite von 3,25 m. Durch den Bau der Querungshilfe bleibt im
gesamten Bereich eine Gehwegbreite von 3,75 m erhalten.
3. Begründung
zu Beschlussvorschlag 3 – Bebelstraße (Behrensstraße bis Neustraße)
In diesem Teil werden alle
an die Fahrbahnerneuerung anschließenden Maßnahmen im Bereich der Bebelstraße
(Verkehrsinsel, Übergang Post, Buskaps, Beleuchtung, Gehwege) zusammengefasst.
3.1 Fahrbahnerneuerung
Die Fahrbahnoberfläche
dieses Straßenabschnitts ist sehr stark beschädigt. Trotz erhöhter
Unterhaltungsaufwendungen durch den städtischen Bauhof wird es nicht möglich
sein, den jetzigen Zustand zu erhalten, da die Fahrbahn insgesamt infolge des
Verkehrs und der Witterung immer stärker beschädigt werden. Deshalb ist es
notwendig, die Fahrbahnen im Vollausbau in einer RStO-gerechten
Fahrbahnkonstruktion in Bauklasse II zu erneuern.
3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation
In den Einmündungsbereichen der westlichen
Freiligrathstraße und der Markgrafenstraße zur Bebelstraße ist eine
Aufpflasterung vorgesehen, um die gefahrenen Abbiegegeschwindigkeiten zu
reduzieren und dem Fußgänger ein sicheres Queren zu ermöglichen. Die
Aufpflasterung zur Markgrafenstraße wird in zeitlicher Koordination mit dem Bau
des Finanzamts errichtet.
Um eine Fußgängerquerung Verwaltungsgebäude – Post
zu erleichtern, wird auf der Seite des Verwaltungsgebäudes der nördlichste
Stellplatz eingezogen und die Fläche zu einem Gehweg umgebaut. Die
Behindertenstellplätze bleiben erhalten, verschieben sich in ihrer Lage aber
ca. 2,5 m nach Süden. Der Einfahrquerschnitt der westlichen Freiligrathstraße
wird auf der Seite der Post durch die Ausbildung einer Nase verengt. Dieser
Bereich wird zu einem Gehweg ausgebaut. So entsteht eine Querungsmöglichkeit
für Fußgänger. Weiterhin wird das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich
unterbunden, so dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht
wird.
3.3 ÖPNV
Weiterhin ist vorgesehen, beide Haltestellen
„Rathaus“ an der Bebelstraße als Haltestellenkaps in einer Breite von 3 m
auszubilden. Durch diesen nahezu höhengleichen Einstieg können die
Fahrgastwechselzeiten maßgeblich verkürzt und so eine Beschleunigung erreicht
werden.
3.4 Beleuchtung
Die Beleuchtung im den Straßenzug der Bebelstraße
ist durchgehend veraltet und in sehr schlechtem Zustand und muss sowohl im
Tief- als auch im Hochbau ausgetauscht werden. Im Rahmen der
Oberflächensanierung ist der Zeitpunkt für diese Maßnahme günstig. Die
Standorte der neuen technischen Leuchten (SR 100 Siteco) orientieren sich an
den Vorgaben der DIN 13201. Teilweise werden die alten Standorte beibehalten,
im Bereich der südlichen Bebelstraße werden die neuen Leuchten an neuen
Standorten aufgestellt. Die Lichtpunkthöhe wird von 8 m auf 10 m verändert, um
die in den Richtlinien vorgegebene Beleuchtungsstärke kostensparend mit dem
einseitigen Aufstellen von Masten zu erreichen.
3.5 Gestaltung der Gehwege
Der Oberbau der Gehwege im Bereich der Bebelstraße
ist unzureichend und muss im Rahmen der Baumaßnahme hergestellt werden. Um den
gesamten Bereich der Bebelstraße mit geringem Aufwand optisch deutlich
aufzuwerten, wird vorgeschlagen, im Zusammenhang mit den umfangreichen Tiefbau-
und auch Oberflächenarbeiten den ohnehin aufgenommenen Pflasterbelag der
Gehwege zu erneuern und so insgesamt einheitlich zu gestalten, um eine adäquate
Eingangswirkung zur Innenstadt zu erzielen.
3.6
Beschreibung der Baumaßnahmen
Die Fahrbahnkonstruktion der
Bebelstraße wird sich nach Fertigstellung gemäß der Bauklasse II wie folgt
darstellen:
4 cm Asphaltdeckschicht (Splittmastix)
8 cm Asphaltbinder
10
cm Asphalttragschicht
15
cm Schottertragschicht
23
cm Frostschutzschicht
Die aufgepflasterten
Einmündungsbereiche werden in Betonsteinverbundpflaster 10/20/10 farbig
abgesetzt.
Die Buskaps werden in einer
Breite von 3 m mit einem hell/dunklen Musterwechsel im Format
20/20/8ausgebildet. Nach dem Busbordstein in Höhe von 16 cm folgt im Abstand
von 40 cm ein taktiler Leitstreifen.
Die Gehwege werden in Betonsteinpflaster 20/20/8
analog zur Oberfläche der Straße Friedrich-Ebert-Platz gestaltet und der
Regelbauweise für Geh- und Radwege entsprechend ausgebaut:
8 cm Pflaster
3 cm Split
20
cm Schottertragschicht HKS 0/45
4. Sonstiges (Finanzierung und Bauzeit)
1. Beschlusspunkt (1.BA): Die Haushaltsmittel für die
Fahrbahnerneuerung waren ursprünglich unter der Finanzposition 630.950.603.4
für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehen. Allerdings erfordert das aktuelle
Schadensbild der Straßenoberfläche eine kurzfristige Erneuerung. Zur Deckung
der Finanzposition 630.950.603.4 soll die Finanzposition 630.950.794.4 „weitere
bezirksbezogene Maßnahmen/Instandsetzungsmaßnahmen“ herangezogen werden.
Dadurch verschieben sich die für das Jahr 2008 vorgesehenen Baumaßnahmen aus
dem Prioritätenkatalog zur Instandsetzung der Gemeindestraßen im Stadtbezirk
Herne-Mitte, der am 30. November 2006 beschlossen wurde, in das Haushaltsjahr
2010.
2. Beschlusspunkt (2.BA): Die Haushaltsmittel für
den Umbau des Knotenpunktbereichs
Freiligrathstraße/Friedrich-Ebert-Platz/Behrensstraße stehen auf der
Finanzposition 630.950.601.8 in Höhe von 65.000 € für das Jahr 2008 zur
Verfügung. Die Haushaltsmittel für die Deckensanierung und den Umbau
Freiligrathstraße stehen auf der Finanzposition 630.950.602.6 in Höhe von
90.000 € für das Jahr 2008 und in Höhe von 110.000 € für das Jahr 2009 zur
Verfügung. Die Haushaltsmittel für die Erneuerung der Beleuchtung stehen unter
der Finanzposition 670.960.803.0 in Höhe von 24.000 € für das Jahr 2009 zur
Verfügung.
Die Bauzeit für den 1. und
2. Bauabschnitt beträgt ca. 6
Monate. In diesen Bauabschnitten wird der Linienverkehr für einige Zeit
nicht möglich sein. Um diese Beeinträchtigungen zu minimieren, finden zurzeit
Abstimmungsgespräche mit der HCR GmbH statt.
3. Beschlusspunkt (3. BA): Die Haushaltsmittel für die
Deckensanierung und den Umbau Bebelstraße stehen auf der Finanzposition
630.950.603.4 in Höhe von 280.000 € für das Jahr 2010 zur Verfügung. Die
Haushaltsmittel für die Erneuerung der Beleuchtung stehen unter der
Finanzposition 670.960.803.0 in Höhe von 46.000 € für das Jahr 2009 zur
Verfügung. Die Bauzeit für den 2. Bauabschnitt beträgt ca. 4 Monate. In diesem Bauabschnitt wird der
Linienverkehr für einige Zeit nicht möglich sein. Um diese Beeinträchtigungen
zu minimieren, finden zurzeit Abstimmungsgespräche mit der HCR GmbH statt.
Kosten:
|
Maßnahmen |
Kosten gesamt |
1. Bauabschnitt (Friedrich-Ebert-Platz) |
Fahrbahnsanierung |
125.000 € |
2. Bauabschnitt (Freiligrathstraße, Knotenpunkt in Variante 3) |
Fahrbahnsanierung,
Gehwege, Knotenpunktumbau, Querungshilfe, Beleuchtung |
289.000 € |
3. Bauabschnitt (Bebelstraße): |
Fahrbahnsanierung,
Gehwege, Aufpflasterungen, Buskaps, Beleuchtung |
317.000 € |
Da aufgrund der ordnenden, lenkenden und
gestaltenden Maßnahmen maßgeblich in die Oberflächen der Freiligrath- und
Bebelstraße eingegriffen werden muss, ist es sinnvoll, die anstehende
Fahrbahnsanierung in den Zeitplan einzubeziehen und eine
Verpflichtungsermächtigung für die betreffenden Haushaltsstellen für einen
früheren Zeitpunkt zu beantragen, um so die Finanzierung der Maßnahmen
sicherzustellen.
Für die Maßnahmen werden nach §8 KAG
Anliegerbeiträge erhoben.
Die Umsetzung der Maßnahme
ist vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt geplant.
Die Ausschreibung erfolgt kurzfristig nach
Mittelfreigabe.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen: