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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0425  

Betreff: Bericht der Verwaltung über die Umsetzung eines Sozialen Netzwerkes in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bartels
Federführend:FB 41 - Soziales Beteiligt:FB 41 - Soziales
Bearbeiter/-in: Bartels, Brigitte   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Entscheidung
20.08.2008 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 „xxx“

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über die Umsetzung eines Sozialen Netzwerkes in Herne zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 23.04.2008 zu prüfen,

 

1.       inwieweit – in Zusammenarbeit mit den in Herne tätigen Wohlfahrtsverbänden und sonstigen sozialen Organisationen – möglichst alle Hilfsangebote für Herner Bürgerinnen und Bürger zusammenfassend als „Soziales Netzwerk Herne“ dargestellt werden können.

 

2.       mit welchem Aufwand eine solche Darstellung in Form eines gedruckten Leitfadens und/oder auf der Homepage der Stadt Herne regelmäßig aktualisiert werden kann.

 

3.       ob von der Verwaltung (z. B. Bürgerbüro) die Vermittlung zwischen Bedürftigen und den entsprechenden Stellen der freien Träger bzw. der öffentlichen Verwaltung sichergestellt werden kann bzw. welche Möglichkeiten der Optimierung z. B. durch die Einrichtung einer Infohotline gesehen werden.

 

4.       ob und wie ein „Feuerwehr-Fonds“ zur schnellen Hilfegewährung eingerichtet werden kann, aus dem unbürokratisch zunächst in Vorleistung gegangen werden kann, ohne dass etwaige Ansprüche aus öffentlichen Mitteln verloren gehen.

 

 

Hintergrund sind unerwartete Schicksale von Familien, die unverschuldet in Notlagen geraten sind und wo gesetzliche Hilfen nicht greifen. In der Vergangenheit waren dies z.B. Wohnungsbrände, Überschuldungen mit drohenden Wohnungsverlusten etc.. Dies betrifft aber auch besondere Härtefälle, wie beispielsweise Schulbuchfinanzierungen. Meist handelt es sich um Problemlagen, bei denen gesetzliche Bestimmungen möglicherweise Lücken aufweisen. Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen und Initiativen leisten bereits zielgerichtete Hilfestellungen.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es schon vielfältige Informationsbroschüren gibt, die über entsprechende Hilfsmöglichkeiten informieren.

Im Kern geht es um die Sicherstellung einer optimalen Ausschöpfung möglicher Hilfsangebote durch schnelle Informationen und passgenaue Vermittlung, um soziale Härten auszugleichen.

 

 

Stellungnahme zu Punkt 1 und 2

 

Die Fragen zielen darauf ab festzustellen, ob es sinnvoll und wirtschaftlich ist, die sozialen Hilfsangebote in Herne ganzheitlich einer Broschüre und/oder dem Internetauftritt der Stadt Herne zuzuführen.

 

Derzeit existieren zahlreiche soziale Hilfsangebote für Herner Bürgerinnen und Bürger, die zielgruppenspezifisch ausgerichtet sind. Hierzu gibt es bereits entsprechende umfangreiche  Informationen und Publikationen in Form von Ratgebern, die auch zusätzlich über das Internet zugänglich sind. Dies gilt sowohl für die Stadt Herne als auch für die in Herne tätigen Wohlfahrtsverbände und sonstigen sozialen Organisationen im Hinblick auf ihre Dienste und Einrichtungen.

 

Eine zentrale Zusammenfassung in Form eines gedruckten Leitfadens und/oder auf der Homepage der Stadt Herne wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden und wird deshalb für nicht vertretbar gehalten. Die Auflage eines umfassenden Druckwerkes bzw. die Einrichtung eines solchen Online-Auftrittes wäre aufgrund erforderlicher Datenerfassung, regelmäßiger Datenpflege und -aktualisierung mit einem sehr hohen Ressourceneinsatz an Personal- und Sachmitteln verbunden.

 

Es stellt sich dabei die Frage, ob ein solcher Aufwand  in einem sinnvollen Verhältnis  zu dem zu erwartenden Erfolg steht. Es ist schwierig, mit  einem derartigen Informationsmedium Individualbedarfe zu berücksichtigen. Sicherlich erfordern außergewöhnliche Situationen und Ereignisse, die speziellen rechtlichen Gegebenheiten zuzuordnen sind, gezielte Beratung und Prüfungen gesetzlicher und tatsächlicher Ansprüche.

 

D.h. eine aufwändig und kostenintensiv erstellte Broschüre, die es kontinuierlich zu überarbeiten gilt, kann keinesfalls eine einzelfallgesteuerte Beratung ersetzen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung hierauf zu verzichten und den Ressourceneinsatz auf die Netzwerkstelle (siehe Punkt 3) zu konzentrieren.

 

 

Stellungnahme zu Punkt 3

 

Die Frage ist darauf ausgerichtet zu prüfen, ob eine kooperative Vermittlung seitens der Verwaltung (Bürgerbüro) zu den freien Trägern sichergestellt ist bzw. welche Optimierungsmöglichkeiten denkbar sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, eine entsprechende „Anlaufstelle“ zu implementieren, die dem Ansinnen des Antrages gerecht wird. Dabei ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass diese Aufgabe organisatorisch nicht bei einer leistungsgewährenden Stelle installiert wird. Es könnten sich andernfalls Interessenkonflikte ergeben, die damit zusammen hängen, dass möglicherweise Hilfeleistungen auf gesetzliche Sozialleistungen anzurechnen sind.

Zu einer sachgerechten Aufgabenwahrnehmung müssen entsprechende Personalkapazitäten bereit gestellt werden. Denkbar ist es, die Aufgabe einem/einer  bei der Bürgerberatungsstelle (Bürgerlokal) eingesetzten Mitarbeiter/-in zuzuordnen. Diese Person müsste als Netzwerkstelle für ihre Koordinierungsfunktion über das entsprechende Know-how verfügen, das beispielsweise durch Hospitationen in den involvierten Fachbereichen und Institutionen und durch Bereitstellung aller Ratgeber und Informationsschriften erlangt werden könnte.

Sie muss Sorge dafür tragen, dass Unterstützungsleistungen individuell, bedarfsgerecht und unbürokratisch abgewickelt werden.

 

Wenn bei dieser Netzwerkstelle festgestellt würde, dass Bedürftige in besonderen Problemlagen keine gesetzlichen oder sonstigen Leistungen erhalten können, könnte der Kontakt zu einem Hilfsverein bzw. einer Stiftung hergestellt werden (siehe Ziffer 4). Geklärt werden muss zudem, welche Art von Hilfeleistungen zweckmäßigerweise als Sachleistungen und welche als Geldleistungen erbracht werden sollten.

 

 

 

Stellungnahme zu Punkt 4

 

 

Die Einrichtung eines Feuerwehrfonds, aus dem unbürokratisch Vorleistungen erfolgen - ohne dass etwaige Ansprüche aus Transferleistungen verloren gehen – ist kritisch zu sehen.

 

Bei dieser Frage ist der rechtliche Aspekt zu würdigen, der mit der Einrichtung eines Feuerwehr-Fonds einher geht.

 

Elementares Grundprinzip im Bereich der Sozialhilfe und vergleichbarer Leistungsgesetze ist der Grundsatz der Nachrangigkeit. Dies bedeutet, dass bei einer zuschussweisen Gewährung aus einem Sozialfonds spätere Erstattungsansprüche auf vorrangige Ansprüche ausscheiden, da der Hilfebedarf bereits gedeckt ist.

 

Im Regelfall sind die meisten Notlagenarten durch das SGB II und SGB XII erfasst.

Nach dem derzeitigen Stand können Notlagenhilfen ausreichend gewährt werden, so dass aus hiesiger Sicht die Einrichtung eines „Feuerwehr-Fonds“ unter diesem Gesichtspunkt nicht für zweckmäßig gehalten wird. Soweit in einzelnen Bereichen Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) aufgrund des starren und pauschalen Regelleistungssystems als zu niedrig und nicht ausreichend angesehen werden (z. B. Gewährung von Hilfen für die Beschaffung von Schulbüchern, Leistungen für Schulmittagessen usw.), liegt die Ursache jedoch in der Bundesgesetzgebung, da abweichende Hilfen unter Berücksichtigung des Einzelfalles beispielsweise für Empfänger von SGB II-Leistungen gesetzlich nicht möglich sind. Hier wäre es Sache des Bundesgesetzgebers, im SGB II eine ähnliche Regelung wie im SGB XII aufzunehmen, die eine abweichende Festlegung von Hilfen im Einzelfall erlaubt.

 

Anstelle des angedachten Feuerwehrfonds ist aus Sicht der Verwaltung die Gründung eines Hilfsvereins bzw. einer Stiftung – wie beispielsweise in Bochum – empfehlenswert.

 

Die Tätigkeit des Vereins oder der Stiftung sollte sich jedoch auf solche Felder erstrecken, die durch das soziale Leistungsrecht nicht abgedeckt sind. Insbesondere sollte der Schwerpunkt auf der Unterstützung durch Sachleistungen liegen, um Anrechnungskonflikte auf bestehende Sozialleistungen zu vermeiden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

 

Anlagen:

Anlagen: