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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, einer Zuführung zur Gewinnrücklage in Höhe von 2,45 Mio. € aus dem erwarteten Ergebnis des Geschäftsjahres 2008 zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) hat aufgrund einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Zusammenhang mit Übersteigerergebnissen, die sie stellvertretend für die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr geführt hatte, eine Risikovorsorge in Form von Rückstellungen betrieben. In 2007 konnte in dieser Angelegenheit ein Vergleich mit allen Beteiligten geschlossen werden, so dass die Risikovorsorge entbehrlich ist. Durch die damit verbundenen buchungstechnischen Maßnahmen in Form der Auflösung der Rückstellung, hat die HCR im Geschäftsjahr 2007 eine einmalige Ergebnisverbesserung in Höhe von 2,45 Mio. € erzielt.
Die HCR erhält unterjährig von der VVH Abschlagszahlungen auf den erwarteten Jahresfehlbetrag. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts sind diese Abschläge in 2007 zu hoch ausgefallen. Die Mittel sollen nicht zurückgezahlt werden, sondern der HCR letztlich durch die VVH als Muttergesellschaft als Eigenkapitalverstärkung zur Verfügung gestellt werden (s. dazu auch Vorlage 2008/0414 für die Sitzung des Rates der Stadt am 23.09.2008).
Um sicherzustellen, dass der VVH durch die geplante Eigenkapitalverstärkung kein Vermögensverzehr entsteht, da sie aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (emwr) verpflichtet ist, ihren Gewinn an die ewmr abzuführen, soll für das Geschäftsjahr 2008 eine Zuführung zu einer Gewinnrücklage erfolgen, die liquiditätsmäßig die Eigenkapitalverstärkung bei der HCR abdecken wird.
Gemäß § 13 Abs. 1 Zif. 2 des Gesellschaftsvertrages der VVH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Ergebnisverwendung. Der Aufsichtsrat hat alle Angelegenheiten der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der VVH entsprechend vorzuberaten. Der Aufsichtsrat hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 19.06.2008 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 25.08.2008 terminiert.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine