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Beschlussvorschlag:
Die Dr.
Breidenbach u. Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Wuppertal/Dortmund) wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008
benannt.
Begründung:
Grundlagen für die als Eigenbetrieb
geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) sind die Vorschriften der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der Eigenbetriebsverordnung
(EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.
Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des
Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
für den Schluß eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen,
der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.
Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind der Jahresabschluss und der
Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
Mit der Durchführung der
Jahresabschlussprüfung wird ein Wirtschaftsprüfer oder eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2 GO NW beauftragt.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des
Gebäudemanagements benennt der Betriebsausschuss den Abschlussprüfer.
Die Dr. Breidenbach u. Partner
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat bereits den Prüfungsauftrag für das
Wirtschaftsjahr 2007 erhalten und begleitet das Gebäudemanagement bei der
Weiterentwicklung des Betriebes.
Die Betriebsleitung empfiehlt, die Dr.
Breidenbach u. Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Wuppertal/Dortmund) als
Abschlussprüfer zu benennen.
Der Betriebsleiter
(Tschöke)