|
|
Finanzielle Auswirkungen:
Wirtschaftsjahr: |
Bezeichnung: |
Verlustvortrag: |
2007 |
Jahresfehlbetrag |
- 895.661,69 € |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1.
Der
Jahresabschluss des Gebäudemanagements für das Geschäftsjahr 2007 mit einem
Jahresfehlbetrag i.H.v. 895.661,69 € wird festgestellt und das Ergebnis auf
neue Rechnung vorgetragen.
2.
Dem
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne wird für das Geschäftsjahr 2007
Entlastung erteilt.
Begründung:
Grundlage für die als Eigenbetrieb geführte
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) sind die
Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.
Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des
Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen,
der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.
Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind der Jahresabschluss und der
Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
Mit der Durchführung der
Jahresabschlussprüfung wird über die Gemeindeprüfungsanstalt ein
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2
GO NW beauftragt.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des
Gebäudemanagements hat der Betriebsausschuss mit Beschluss vom 08.08.2007 die
Dr. Breidenbach - Dr. Güldenagel und Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
als Abschlussprüfer gem. § 318 Abs. 1 HGB für 2006 benannt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von
der Betriebsleitung gem. § 26 Abs. 1 EigVo aufgestellt und zur Prüfung
vorgelegt. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2007 liegt
als testierter Prüfbericht seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.
Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss -
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht. Darüber hinaus wurde die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) geprüft.
Der Jahresabschluss liegt dieser Vorlage
als Anlage bei (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagennachweis,
Bestätigungsvermerk).
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2007
wurde im Wesentlichen im Monat Mai 2008 in den Geschäftsräumen des Betriebes
durchgeführt. Die Prüfung wurde am 30.05.2008 abgeschlossen.
Nach § 249 HGB wurden Rückstellungen für
in 2007 noch nicht abgeschlossene Instandhaltungsmaßnahmen gem. Vorhabenplan,
am Bilanzstichtag noch abzurechnende Betriebskosten, Personalkosten wie
rückständige Urlaubsansprüche und für Abschluss- und Prüfungskosten gebildet.
Weiterhin wurden Rückstellungen für
Altersteilzeit im Blockmodell und für Pensionsverpflichtungen für in der Zeit
der Betriebszugehörigkeit erworbene Pensionsansprüche der im Gebäudemanagement
tätigen Beamten gebildet.
Der Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2007 weist einen Jahresfehlbetrag
i.H.v. T€ 896 aus.
Der Wirtschaftsplan für das
Jahr 2007 schließt mit einem geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 994 ab.
Der darin enthaltene Vorhabenplan wurde um T€ 1.131 um Maßnahmen erweitert, die
aus den im Betrieb verbliebenen Gewinnvorträgen der Vorjahre in Höhe von rund
1,3 Mio € gedeckt werden.
Aufgrund der dem Betrieb übertragenen
Aufgaben und finanziellen Ressourcen hat das Gebäudemanagement die Ansätze des
Wirtschaftsplanes, insbesondere der Bauunterhaltung und Bauinstandhaltung sowie
des übrigen Geschäftsbetriebes (Personal, Beschaffung, Verwaltung,
Betriebs-/Geschäftsausstattung, etc.) vorsichtig und zurückhaltend
bewirtschaftet. Aufgrund der zusätzlich zum Wirtschaftsplan eingestellten
Maßnahmen konnten nicht alle geplanten Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen
werden. Diese Maßnahmen finden somit Niederschlag in der Veränderung der
Rückstellung für Bauinstandhaltung.
Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem
laufenden Betrieb zeigen, dass die dem Betrieb zugewiesenen Finanzmittel
dringend zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind bzw. für den
mittelfristigen Abbau des Instandhaltungsstaus nachhaltig sogar nicht
ausreichend sind.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Zu
1. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag
der Betriebsleitung zu folgen und den Jahresabschluss gem. des Prüfberichtes
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festzustellen und das Jahresergebnis des
Geschäftsjahres 2007 i.H.v. -895.661,69 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Zu
2. Entlastung des Betriebsausschusses
Nach § 4 Buchstabe c) der
Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des
Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Mit der Entlastung
gibt der Rat sein Einverständnis mit dem wirtschaftlichen und finanziellen
Gebaren des Betriebsausschusses für das vergangene geprüfte Geschäftsjahr zum
Ausdruck. Für den Jahresabschluss 2007 hat der Wirtschaftsprüfer einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVo entscheidet
der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung. Ein
entsprechender Beschlussvorschlag liegt dem Betriebsausschuss am 25.06.2008
unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschlusses 2007 durch den Rat
der Stadt vor.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Stadtrat
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlagen Jahresabschluss 2007 (1) (3343 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlagen Jahresabschluss 2007 (2) (1081 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlagen Jahresabschluss 2007 (3) (1074 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlagen Jahresabschluss 2007 (4) (1252 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlagen Jahresabschluss 2007 (5) (2710 KB) |