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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0394  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Gebäudemanagements Herne und Verwendung des Jahresergebnisses sowie Entlastung des Betriebsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Brall, Kerstin
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung
25.06.2008 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
23.09.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Wirtschaftsjahr:

 Bezeichnung:

Verlustvortrag:

 2007

Jahresfehlbetrag

- 895.661,69 €

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der Jahresabschluss des Gebäudemanagements für das Geschäftsjahr 2007 mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 895.661,69 € wird festgestellt und das Ergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.

2.      Dem Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne wird für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

Begründung:

 

Grundlage für die als Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird über die Gemeindeprüfungsanstalt ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2 GO NW beauftragt.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Gebäudemanagements hat der Betriebsausschuss mit Beschluss vom 08.08.2007 die Dr. Breidenbach - Dr. Güldenagel und Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer gem. § 318 Abs. 1 HGB für 2006 benannt.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Betriebsleitung gem. § 26 Abs. 1 EigVo aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2007 liegt als testierter Prüfbericht seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.

 

Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht. Darüber hinaus wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) geprüft.

 

Der Jahresabschluss liegt dieser Vorlage als Anlage bei (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagennachweis, Bestätigungsvermerk).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 wurde im Wesentlichen im Monat Mai 2008 in den Geschäftsräumen des Betriebes durchgeführt. Die Prüfung wurde am 30.05.2008 abgeschlossen.

 

Nach § 249 HGB wurden Rückstellungen für in 2007 noch nicht abgeschlossene Instandhaltungsmaßnahmen gem. Vorhabenplan, am Bilanzstichtag noch abzurechnende Betriebskosten, Personalkosten wie rückständige Urlaubsansprüche und für Abschluss- und Prüfungskosten gebildet.

Weiterhin wurden Rückstellungen für Altersteilzeit im Blockmodell und für Pensionsverpflichtungen für in der Zeit der Betriebszugehörigkeit erworbene Pensionsansprüche der im Gebäudemanagement tätigen Beamten gebildet.

 

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. T€ 896 aus.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 schließt mit einem geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 994 ab. Der darin enthaltene Vorhabenplan wurde um T€ 1.131 um Maßnahmen erweitert, die aus den im Betrieb verbliebenen Gewinnvorträgen der Vorjahre in Höhe von rund 1,3 Mio € gedeckt werden.

 

Aufgrund der dem Betrieb übertragenen Aufgaben und finanziellen Ressourcen hat das Gebäudemanagement die Ansätze des Wirtschaftsplanes, insbesondere der Bauunterhaltung und Bauinstandhaltung sowie des übrigen Geschäftsbetriebes (Personal, Beschaffung, Verwaltung, Betriebs-/Geschäftsausstattung, etc.) vorsichtig und zurückhaltend bewirtschaftet. Aufgrund der zusätzlich zum Wirtschaftsplan eingestellten Maßnahmen konnten nicht alle geplanten Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden. Diese Maßnahmen finden somit Niederschlag in der Veränderung der Rückstellung für Bauinstandhaltung.

 

Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeigen, dass die dem Betrieb zugewiesenen Finanzmittel dringend zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind bzw. für den mittelfristigen Abbau des Instandhaltungsstaus nachhaltig sogar nicht ausreichend sind.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Zu 1. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag der Betriebsleitung zu folgen und den Jahresabschluss gem. des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festzustellen und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2007 i.H.v. -895.661,69 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Zu 2. Entlastung des Betriebsausschusses

 

Nach § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Mit der Entlastung gibt der Rat sein Einverständnis mit dem wirtschaftlichen und finanziellen Gebaren des Betriebsausschusses für das vergangene geprüfte Geschäftsjahr zum Ausdruck. Für den Jahresabschluss 2007 hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVo entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt dem Betriebsausschuss am 25.06.2008 unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschlusses 2007 durch den Rat der Stadt vor.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

Stadtrat

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen Jahresabschluss 2007 (1) (3343 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlagen Jahresabschluss 2007 (2) (1081 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlagen Jahresabschluss 2007 (3) (1074 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlagen Jahresabschluss 2007 (4) (1252 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlagen Jahresabschluss 2007 (5) (2710 KB)