Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0393  

Betreff: Entlastung der Betriebsleitung des Gebäudemanagements Herne für das Geschäftsjahr 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Brall, Kerstin
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung
25.06.2008 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsleitung des Gebäudemanagements Herne (GMH) wird, vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses 2007 durch den Rat der Stadt Herne, für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.

 

Begründung:

Begründung:

 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung  (EigVo) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Der Rat der Stadt Herne stellt den Jahresabschluss des Gebäudemanagements Herne nach Beratung im Betriebsauschuss gem. § 26 Abs. 2 EigVo fest.

 

Für den Jahresabschluss 2007 hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Deshalb wird vorgeschlagen, der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

 

Da der Rat über die Feststellung erst nach der Beratung im Betriebsausschuss entscheidet, beschließt der Betriebsausschuss die Entlastung der Betriebsleitung vorbehaltlich der Feststellung durch den Rat.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Terhoeven

Stadtrat