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Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsleitung des Gebäudemanagements Herne (GMH) wird, vorbehaltlich der
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 durch den Rat der Stadt Herne, für das
Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.
Begründung:
Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der
Eigenbetriebsverordnung (EigVo)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Der Rat der Stadt Herne stellt den Jahresabschluss
des Gebäudemanagements Herne nach Beratung im Betriebsauschuss gem. § 26 Abs. 2
EigVo fest.
Für den Jahresabschluss 2007 hat der
Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Deshalb
wird vorgeschlagen, der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung
zu erteilen.
Da der Rat über die Feststellung erst nach der
Beratung im Betriebsausschuss entscheidet, beschließt der Betriebsausschuss die
Entlastung der Betriebsleitung vorbehaltlich der Feststellung durch den Rat.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Stadtrat