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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0380  

Betreff: Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien -
Förderzusage
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
11.06.2008 
des Sportausschusses beschlossen     

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 Ca. 70.000,00 pro Jahr

 

                             X

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt,

 

a)      die Anträge der Vereine TC Blau-Weiß Wanne Eickel e.V. und Ruderverein Emscher Wanne-Eickel / Herten e.V. erhalten eine vorzeitige Förderzusage,

 

b)      dass die Anträge der beiden genannten Vereine bewilligt werden, obwohl mit dem Bauvorhaben vor der endgültigen Bewilligung begonnen wurde.

 

Beide Zusagen gelten unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Historie

 

In den vergangenen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg objektbezogene Förderungen durchgeführt. Diese Förderungen erfolgten auf Grundlage der Richtlinien für den Sportstättenbau des Landes NRW:

 

Im Laufe des Jahres 2003 wurden Bestrebungen bekannt, zum 01.01.2004 eine Pauschalisierung der Fördermittel durchzuführen. Nachdem die sogenannte „Sportpauschale“ eingeführt wurde, legte die Bezirksregierung in Ausführungsbestimmungen fest, dass die Kommunen auch für die Bewilligung und die Auszahlung der Vereins-investitionsanträge zuständig sein sollten.

 

 

Verfahren

Die Kommunen mussten daher die Bestimmungen, die der Sportpauschale zu Grunde liegen, in die kommunalen Sportförderrichtlinien einarbeiten. Dies ist in  Herne mit Ratsbeschluss vom 15. Februar 2005 geschehen.

 

Die Regelungen, die den Vereinsbereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 – Vereinssportanlagen- geregelt.

(Auszug aus den Richtlinien)

 

3.2 Vereinssportanlagen

 

3.2.1. Für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und Modernisierung, den Erwerb, Pacht, Miete und Leasing von vereinseigenen Sportanlagen können Zuschüsse gewährt werden.

 

Die Bemessung der Zuwendung erfolgt in Anlehnung an die ehemaligen Sportförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.07.2001 – VIIA 3 – 8712 Nr. 177/2001) auf der Grundlage der dort festgelegten Förderungsgrundbeträge. Der Fördersatz beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage. Soweit in den genannten Richtlinien keine geeigneten Bemessungsgrundlagen vorhanden sind, kann die Förderung bis zu 50 v.H. der anerkannten Gesamtkosten betragen.

 

(Auszug Ende).

 

In den Jahren 2004 und 2005 sind aufgrund der Neuregelung insgesamt 11 Anträge bei der Stadt Herne eingegangen. Im Jahr 2006 ist ein weiterer Antrag hinzugekommen. Diese 12 Anträge wurden geprüft und teilweise abgearbeitet.

 

Im Jahr 2007 und 2008 sind weitere Anträge bei der Stadt Herne eingegangen. Nach einigen weniger intensiven Jahren hat die Zahl der Anträge erfreulicherweise wieder zugenommen. In dem vorliegenden Fall muss eine vorzeitige Beschlussfassung innerhalb des Jahres erfolgen um den Vereinen die Möglichkeit zu geben, bei den Kreditinstituten Mittel für die Sanierung zu beantragen und zu erlangen.

 

 

Weiterhin beabsichtigen die Vereine vor Beschlussfassung durch die Gremien mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.

 

Die Regelungen, die diesen Bereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 – Vereinssportanlagen- geregelt.

(Auszug aus den Richtlinien)

 

 

3.2.6 Ein Zuschuss wird nicht bewilligt, wenn mit dem Bauvorhaben vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Ausnahmen hiervon sind vor Beginn des

Bauvorhabens schriftlich zu beantragen.

 

(Auszug Ende).

 

Die beiden o.g. Anträge müssen für das Jahr 2008 vorzeitig in das Förderprogramm aufgenommen werden und die Zusage der Förderunschädlichkeit muss gegeben werden.

 

 

Fall 1:

 

TC Blau-Weiß Wanne-Eickel e.V.

 

Die vorhandene Sporthalle wurde im Jahre 1979 erbaut. Das Hallendach ist nunmehr undicht. Eine Reparatur ist nicht möglich, die damals verbauten Eternit Platten sind asbesthaltig. Das Dach muss dringend saniert werden. Durch die Undichtigkeiten im Hallendach sind grundlegende Schäden am Hallenboden und am Bodenbelag entstanden. Der Bodenbelag entspricht aufgrund seines Alters auch nicht mehr den modernen Gegebenheiten. Hinzu kommt die Errichtung eines Sozialraumes für die Jugendabteilung. Beide Maßnahmen haben ein Kostenvolumen von ca. 180.000,00 Euro. Die Finanzierung kann bis zu 50 % erfolgen und muss auf verschiedene Haushaltsjahre aufgeteilt werden.

 

Fall 2:

 

Ruderverein Emscher Wanne-Eickel / Herten e.V.

 

Der Ruderverein besitzt einen älteren Kraftraum der nicht die Größe und die technische Ausstattung besitzt um den modernen Anforderungen gerecht zu werden. Hinzu kommt dass die Leistungsdichte heute nur mit den modernsten Geräten gehalten werden kann. Der Verein möchte die Baumaßnahme bereits zu diesem Winter abgeschlossen haben.

 

Finanzierung

 

 

Im Rahmen der Sportpauschale sind für den Bereich der Vereinsfinanzierung grundsätzlich  60.000,00 Euro pro Jahr vorgesehen. Aufgrund der Antragsfülle und der Höhe der beantragten Förderung solllte eine Erhöhung des Ansatzes auf 70.000,00 erfolgen. Haushaltsmittel hierzu stehen zur Verfügung.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

(Meinolf Nowak)

Stadtrat