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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Ca. 70.000,00 pro Jahr |
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X |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt,
a) die Anträge der Vereine TC Blau-Weiß Wanne Eickel e.V. und Ruderverein Emscher Wanne-Eickel / Herten e.V. erhalten eine vorzeitige Förderzusage,
b) dass die Anträge der beiden genannten Vereine bewilligt werden, obwohl mit dem Bauvorhaben vor der endgültigen Bewilligung begonnen wurde.
Beide Zusagen gelten unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln.
Sachverhalt:
Historie
In den vergangenen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg objektbezogene Förderungen durchgeführt. Diese Förderungen erfolgten auf Grundlage der Richtlinien für den Sportstättenbau des Landes NRW:
Im Laufe des Jahres 2003 wurden Bestrebungen bekannt, zum 01.01.2004 eine Pauschalisierung der Fördermittel durchzuführen. Nachdem die sogenannte „Sportpauschale“ eingeführt wurde, legte die Bezirksregierung in Ausführungsbestimmungen fest, dass die Kommunen auch für die Bewilligung und die Auszahlung der Vereins-investitionsanträge zuständig sein sollten.
Verfahren
Die Kommunen mussten daher die Bestimmungen, die der Sportpauschale zu Grunde liegen, in die kommunalen Sportförderrichtlinien einarbeiten. Dies ist in Herne mit Ratsbeschluss vom 15. Februar 2005 geschehen.
Die Regelungen, die den Vereinsbereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 – Vereinssportanlagen- geregelt.
(Auszug aus den Richtlinien)
3.2
Vereinssportanlagen
3.2.1. Für den Neu-,
Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und Modernisierung, den Erwerb, Pacht,
Miete und Leasing von vereinseigenen Sportanlagen können Zuschüsse gewährt
werden.
Die Bemessung der
Zuwendung erfolgt in Anlehnung an die ehemaligen Sportförderrichtlinien des
Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung des Sportstättenbaus – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport vom 12.07.2001 – VIIA 3 – 8712 Nr. 177/2001) auf der
Grundlage der dort festgelegten Förderungsgrundbeträge. Der Fördersatz beträgt
70 % der Bemessungsgrundlage. Soweit in den genannten Richtlinien keine
geeigneten Bemessungsgrundlagen vorhanden sind, kann die Förderung bis zu 50
v.H. der anerkannten Gesamtkosten betragen.
(Auszug Ende).
In den Jahren 2004 und 2005 sind aufgrund der Neuregelung insgesamt 11 Anträge bei der Stadt Herne eingegangen. Im Jahr 2006 ist ein weiterer Antrag hinzugekommen. Diese 12 Anträge wurden geprüft und teilweise abgearbeitet.
Im Jahr 2007 und 2008 sind weitere Anträge bei der Stadt Herne eingegangen. Nach einigen weniger intensiven Jahren hat die Zahl der Anträge erfreulicherweise wieder zugenommen. In dem vorliegenden Fall muss eine vorzeitige Beschlussfassung innerhalb des Jahres erfolgen um den Vereinen die Möglichkeit zu geben, bei den Kreditinstituten Mittel für die Sanierung zu beantragen und zu erlangen.
Weiterhin beabsichtigen die Vereine vor Beschlussfassung durch die Gremien mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.
Die Regelungen, die diesen Bereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 – Vereinssportanlagen- geregelt.
(Auszug aus den Richtlinien)
3.2.6 Ein Zuschuss
wird nicht bewilligt, wenn mit dem Bauvorhaben vor Erteilung des
Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Ausnahmen hiervon sind vor Beginn des
Bauvorhabens
schriftlich zu beantragen.
(Auszug Ende).
Die beiden o.g.
Anträge müssen für das Jahr 2008 vorzeitig in das Förderprogramm aufgenommen
werden und die Zusage der Förderunschädlichkeit muss gegeben werden.
Fall 1:
TC Blau-Weiß
Wanne-Eickel e.V.
Die vorhandene
Sporthalle wurde im Jahre 1979 erbaut. Das Hallendach ist nunmehr undicht. Eine
Reparatur ist nicht möglich, die damals verbauten Eternit Platten sind
asbesthaltig. Das Dach muss dringend saniert werden. Durch die Undichtigkeiten
im Hallendach sind grundlegende Schäden am Hallenboden und am Bodenbelag
entstanden. Der Bodenbelag entspricht aufgrund seines Alters auch nicht mehr
den modernen Gegebenheiten. Hinzu kommt die Errichtung eines Sozialraumes für
die Jugendabteilung. Beide Maßnahmen haben ein Kostenvolumen von ca. 180.000,00
Euro. Die Finanzierung kann bis zu 50 % erfolgen und muss auf verschiedene
Haushaltsjahre aufgeteilt werden.
Fall 2:
Ruderverein Emscher
Wanne-Eickel / Herten e.V.
Der Ruderverein
besitzt einen älteren Kraftraum der nicht die Größe und die technische
Ausstattung besitzt um den modernen Anforderungen gerecht zu werden. Hinzu
kommt dass die Leistungsdichte heute nur mit den modernsten Geräten gehalten
werden kann. Der Verein möchte die Baumaßnahme bereits zu diesem Winter
abgeschlossen haben.
Finanzierung
Im Rahmen der Sportpauschale sind für den Bereich der Vereinsfinanzierung grundsätzlich 60.000,00 Euro pro Jahr vorgesehen. Aufgrund der Antragsfülle und der Höhe der beantragten Förderung solllte eine Erhöhung des Ansatzes auf 70.000,00 erfolgen. Haushaltsmittel hierzu stehen zur Verfügung.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Meinolf Nowak)
Stadtrat