Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0375  

Betreff: Material für Eigenleistungen der Vereine
hier: Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
11.06.2008 
des Sportausschusses beschlossen     

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

6.500,00

6.500,00

6.500,00

6.500,00

39.000,00

550.501.000.8

550.501.200.0

550.501.400.3

550.501.600.6

550.501.800.9

    X

    X

    X

    X

    X

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der Finanzpositionen 550.501.000.8, 550.501.200.0, 550.501.400.3, 550.501.600.6 und 550.501.800.9 – Material für Eigenleistungen der Vereine – für das Haushaltsjahr 2008 in Höhe von zusammen

65.000,00 Euro wie folgt zu verteilen:

 

 

1.

Bis zu 35.000,00 Euro für Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (Hartz IV) durchgeführt werden sollen

 

1a.

Fördervoraussetzung:

Der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung und Eigenarbeit).

 

2.

Bis zu 948,96 Euro für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen sind

(es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A)

 

3.

Bis zu 1.665,00 Euro für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 B)

 

4.

Bis zu 15.230,76 Euro für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A)

 

5.

Bis zu 12.155,28 Euro für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. – 5. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich – erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nachdem die Verwaltung die Anträge der Vereine abgearbeitet hat, hat sie im Februar 2007 erneut auf die Möglichkeit der Förderung hingewiesen. Dabei sind für das Jahr 2008 rund 20 neue Anträge  eingegangen.

Für das Jahr 2008 übersteigt das Antragsvolumen erheblich die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Bis zum Haushaltsjahr 2000 (einschließlich) standen bei dieser Haushaltsstelle (Fipo) rund 50.000,00 Euro jährlich zur Verfügung. Seit dem Haushaltsjahr 2001 wurde der Ansatz der Haushaltsstelle nach Antrag des Stadtsportbundes Herne e.V. im Rahmen der damaligen Haushaltsplanberatungen auf 66.500,00 Euro jährlich angehoben. Die zusätzlichen Mittel sollten für die Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH verwendet werden. Im Rahmen der 5-%igen Kürzung der freiwilligen Zuschüsse standen 2004 63.200,00 Euro zur Verfügung. Ab dem Jahr 2005 wurden die Mittel auf 62.000,00 Euro reduziert, für das Haushaltsjahr 2008 wurden sie aufgrund des Antragsdruckers auf 65.000,00 Euro.

 

Mit Umstellung des Finanzhaushaltes auf SAP wurden aus der einen Haushaltsstelle fünf Finanzpositionen, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.

 

Von diesem Betrag sollen in 2008 35.000,00 Euro für die Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GHB) verwendet werden. Die GBH hat zusammen mit dem Stadtsportbund Herne eine Gruppe von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) –Empfängern beantragt und bewilligt bekommen, die wie bisher bei der Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Sportanlagen eingesetzt werden. Der Anteil von 35.000,00 Euro ergibt sich aus Erfahrungswerten aus Vorjahren und wird von Jahr zu Jahr zwischen der Verwaltung und dem Stadtsportbund Herne neu verhandelt.

 

Wie in den Vorjahren üblich, hat eine Prüfungskommission die Anträge auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft und dabei die Kriterien zugrunde gelegt, die der Sportausschuss in seiner Sitzung am 04.06.1992 festgesetzt hat.

 

Die Kommission setzt sich, wie bisher, aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie einem Vertreter jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen. Folgende Kategorien wurden festgesetzt:

 

 

            1A =            städtisch, abgeschlossen

            1B =            städtisch, geplant

 

            2A =            vereinseigen, abgeschlossen

            2B =            vereinseigen, geplant

 

Der Kategorie „städtisch, abgeschlossen“ (1A) konnten 2 Anträge zugeordnet werden. Diese Anträge haben ein Fördervolumen von 948,96 Euro. Die Förderung in dieser Kategorie soll 66,6 % betragen.

 

Der Kategorie „städtisch, geplant“ (1B) konnte 1 Antrag zugeordnet werden. Dieser Antrag hat ein Fördervolumen von 1.665,00 Euro. Die Förderung in dieser Kategorie soll 66,6 % betragen.

 

In die Kategorie „vereinseigen, abgeschlossen“ (2A) konnten 16 Anträge mit einem Fördervolumen von 15.230,76 Euro eingeordnet werden.

 

Die Förderquote in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen, nur in begründeten Einzelfällen soll auf eine andere Quote zurückgegriffen werden. In diesem Jahr ist keine Förderung von der o. a. Norm abgewichen.

 

In die Kategorie „vereinseigen, geplant“ (2B) sind 6 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 18.698,62 Euro eingestuft worden. Da aus den Haushaltsmitteln jedoch lediglich noch 9.155,28 Euro für diese Kategorie vorhanden sind, wird vorgeschlagen, dass die Maßnahmen zwar grundsätzlich als förderungswürdig anerkannt werden, eine Förderung in diesem Jahr aber nicht komplett geschehen kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht alle Vereine die geplanten Maßnahmen trotz Förderungszusage durchführen.

 

Die Förderung in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen, der vorliegende Ausnahmefall wird mündlich begründet.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Meinolf Nowak

Stadtrat