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im Namen der SPD-Fraktion bitte ich
Sie, folgenden Vorschlag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung
Sodingen am 4. Juni 2008 aufzunehmen:
Sachstandsbericht und Diskussion
Grundschulverbund GS Pantrings Hof und GS Diedrichstraße
Der Wegfall der Schulbezirksgrenzen
stellt einen einschneidenden Wechsel im Grundschulsystem dar. Eine Aussage wie
die zukünftige Entwicklung einzelner Schulen aussieht, wird deutlich
schwieriger werden.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung und der zukünftigen Prognose geht der aktuelle Schulentwicklungsplan davon aus, dass an der Grundschule Pantrings Hof zukünftig lediglich eine Klasse für Schulanfänger gebildet werden kann.
Das Schulgesetz sieht für Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen die Bildung von Grundschulverbünden vor. Aus diesem Grunde ist von der Verwaltung zu prüfen, ob die Grundschule Pantrings Hof mit der Grundschule Diedrichstraße zu einem Grundschulverbund zusammengefasst werden muss.
Daraus ergeben sich jedoch
vielfältige Konsequenzen für Schulträger, Lehrer, Schüler und Eltern, aber auch
für die Infrastruktur eines ganzen Stadtteils. Diese sollen in der Sitzung der
Bezirksvertretung in Form eines Berichtes des zu beteiligenden Fachbereiches
Schule und Weiterbildung dargestellt werden.
Wir bitten die Verwaltung bei der
Beantwortung auf Folgendes einzugehen:
1.
Es
sollten die tatsächlichen Anmeldezahlen der betroffenen Grundschulen mit den
prognostizierten Anmeldezahlen des Schulentwicklungsplanes verglichen werden.
2.
Darüber
hinaus ist auch die Möglichkeit zu klären, ob nach Einrichtung eines Schulverbundes
die Eigenständigkeit der kleineren Schule bei höheren Anmeldezahlen in der
Zukunft wieder hergestellt werden kann.
3.
Fraglich
scheint zudem, inwieweit nach erfolgter Einrichtung eines Schulverbundes die
festgelegte Einzügigkeit am kleineren Teilstandort bei Bedarf wieder in eine
Mehrzügigkeit gewandelt werden
kann.
4.
Bleibt
den Eltern die freie Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Teilstandorten innerhalb
eines Grundschulverbundes?
5.
Ist
die bindende Zuweisung an einen Standortes denkbar, wenn der gewünschte Teilstandort
voll belegt ist?
6.
Ist es
nicht zu früh, bereits im ersten Jahr
nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen Schulverbünde einzurichten. Bedarf
es nicht einer längerfristigen Beobachtung um eine Entwicklung sicher
festzustellen?
7.
Kann
die Verwaltung bei ihren Überlegungen, unabhängig von dem sich kurzfristig ändernden
Elternwahlverhalten die längerfristig Wirkung auf die betroffenen Stadtteile berücksichtigen?
8.
Welche
Konsequenz hat es, im Hinblick auf die Bildung eines Schulverbundes, wenn die Leitungsstelle
einer Grundschule nicht besetzt werden kann?
Im Anschluss möchten wir über die
aus dem Bericht gewonnenen Erkenntnisse diskutieren.