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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0351  

Betreff: Herner Sparkasse
Jahresabschluss 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Büro Dezernat II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
28.05.2008 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.06.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.06.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom dem Jahresabschluss 2007 mit dem Lagebericht der Herner Sparkasse für das Geschäftsjahr 2007, dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes und der Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes 2007 durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Den Organen wird gemäß § 7 Abs. 2 lit. f) des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen aus der Führung der Jahresrechnung 2007 Entlastung erteilt.

 

  1. 15 % des Jahresüberschusses der Herner Sparkasse aus dem Geschäftsjahr 2007 in Höhe von € 224.725,12 werden der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 27 Abs. 3 des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) legt der Verwaltungsrat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes diesen mit Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Gewährträgers vor. Gemäß § 7 Abs. 2 lit. f) SpkG NW beschließt diese über die Entlastung der Organe und gemäß § 28 Abs. 2 SpkG NW über die Verwendung eines Teiles des Jahresüberschusses.

 

Der Jahresabschluss 2007 mit einer Bilanzsumme von € 1.623.975.386,72 (Vorjahr: € 1.606.434.169,42) und einem Bilanzgewinn von € 1.498.167,48 (Vorjahr: € 1.277.296,78) sowie der Lagebericht der Herner Sparkasse sind von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes Münster geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 19.05.2008 einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss festzustellen und den Lagebericht zu billigen.

 

Nach § 7 Abs. 2 lit. g) SpkG NW i.V.m. § 14 Abs. 4 lit. d) SpkG NW beschließt die Vertretung des Gewährträgers nach Anhörung des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahres-überschusses der Sparkasse, soweit über diesen disponiert werden kann.

 

Der Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt                   1.498.167,48 €.

Die Sicherheitsrücklage der Sparkasse macht                66.554.074 € aus.

Die nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das

Kreditwesen (Grundsatz 1) ermittelten und

gewichteten Risikoaktiva betragen                                753.330.000 €.

 

Die Sicherheitsrücklage beträgt 8,83 % dieser gewichteten Risikoaktiva.

 

Da die Sicherheitsrücklage mehr als 8 % (jedoch nicht mehr als 9 %) der gewichteten Risiko-aktiva gem. Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausmacht, ist somit nach § 28 Abs. 2 lit. a) SpkG NW vom Rat der Stadt Herne nach Anhörung des Verwaltungsrates über die Verwendung von 15 % des Jahresüberschusses zu beschließen.

 

Vom Jahresüberschuss über                                                    1.498.167,48 €

sind demgemäss 85 % =                                                          1.273.442,36 €

der Sicherheitsrücklage zuzuführen ( 28 Abs. 3 SpkG NW);

es verbleiben 15 % =                                                                    224.725,12 €.

 

Der Betrag von 224.725,12 € kann

 

1)      dem Gewährträger zugeführt werden, der ihn für gemeinnützige Zwecke verwenden muss ( § 28 Abs. 2 und 5 SpkG NW)

 

      oder

 

2)      der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden (§ 28 Abs. 2 SpkG NW)

 

oder

 

3)      bei Verzicht der Zuführung an den Gewährträger vom Verwaltungsrat für gemeinnützige Zwecke verwandt werden (§ 28 Abs. 4 und 5 SpkG NW).

 

Der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse hat sich in seiner Sitzung am 19. Mai 2008 mit einer Empfehlung in Hinblick auf die Verwendung des Jahresüberschusses befasst und dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, den oben aufgeführten Betrag der Sicherheitsrücklage (Alternative 2) zuzuführen.

 

Dieser Vorlage ist gemäß § 27 Abs. 3 SpkG NW der Geschäftsbericht 2007 beigefügt.

                                   

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

Geschäftsbericht