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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt
Kenntnis vom dem Jahresabschluss 2007 mit dem Lagebericht der Herner Sparkasse
für das Geschäftsjahr 2007, dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des
Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes und der Feststellung des Jahresabschlusses
und Billigung des Lageberichtes 2007 durch den Verwaltungsrat der Herner
Sparkasse.
Der Rat der Stadt beschließt:
Sachverhalt:
Gemäß § 27 Abs. 3 des
Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) legt der Verwaltungsrat
nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes diesen
mit Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht
der Vertretung des Gewährträgers vor. Gemäß § 7 Abs. 2 lit. f) SpkG NW
beschließt diese über die Entlastung der Organe und gemäß § 28 Abs. 2 SpkG NW
über die Verwendung eines Teiles des Jahresüberschusses.
Der Jahresabschluss 2007 mit einer Bilanzsumme von € 1.623.975.386,72 (Vorjahr: € 1.606.434.169,42) und einem Bilanzgewinn von € 1.498.167,48 (Vorjahr: € 1.277.296,78) sowie der Lagebericht der Herner Sparkasse sind von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes Münster geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 19.05.2008 einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss festzustellen und den Lagebericht zu billigen.
Nach § 7 Abs. 2 lit. g) SpkG NW i.V.m. § 14 Abs. 4 lit. d) SpkG NW beschließt die Vertretung des Gewährträgers nach Anhörung des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahres-überschusses der Sparkasse, soweit über diesen disponiert werden kann.
Der Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt 1.498.167,48 €.
Die Sicherheitsrücklage der Sparkasse macht 66.554.074 € aus.
Die nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das
Kreditwesen (Grundsatz 1) ermittelten und
gewichteten Risikoaktiva betragen 753.330.000 €.
Die Sicherheitsrücklage beträgt 8,83 % dieser gewichteten Risikoaktiva.
Da die Sicherheitsrücklage mehr als 8 % (jedoch nicht mehr als 9 %) der gewichteten Risiko-aktiva gem. Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausmacht, ist somit nach § 28 Abs. 2 lit. a) SpkG NW vom Rat der Stadt Herne nach Anhörung des Verwaltungsrates über die Verwendung von 15 % des Jahresüberschusses zu beschließen.
Vom Jahresüberschuss über 1.498.167,48 €
sind demgemäss 85 % = 1.273.442,36 €
der Sicherheitsrücklage zuzuführen ( 28 Abs. 3 SpkG NW);
es verbleiben 15 % = 224.725,12 €.
Der Betrag von 224.725,12 € kann
1) dem Gewährträger zugeführt werden, der ihn für gemeinnützige Zwecke verwenden muss ( § 28 Abs. 2 und 5 SpkG NW)
oder
2) der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden (§ 28 Abs. 2 SpkG NW)
oder
3) bei Verzicht der Zuführung an den Gewährträger vom Verwaltungsrat für gemeinnützige Zwecke verwandt werden (§ 28 Abs. 4 und 5 SpkG NW).
Der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse hat sich in seiner Sitzung am 19. Mai 2008 mit einer Empfehlung in Hinblick auf die Verwendung des Jahresüberschusses befasst und dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, den oben aufgeführten Betrag der Sicherheitsrücklage (Alternative 2) zuzuführen.
Dieser Vorlage ist gemäß § 27
Abs. 3 SpkG NW der Geschäftsbericht 2007 beigefügt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Geschäftsbericht