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Vorlage - 2008/0341  

Betreff: Schulorganisatorische Maßnahmen zum Schuljahr 2009/2010
hier: Bildung von Grundschulverbünden
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Schöbel, Ellen - Tel.: 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
03.06.2008 
des Schulausschusses zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der am 13.11.2007 vom Rat der Stadt beschlossene Schulentwicklungsplan 2004-2010 -  Teilplan Grundschulen für die Schuljahre 2005/06 und 2006/07 und Ausweitung der Prognosen bis 2012 verweist darauf, dass einige Grundschulen nicht mehr zweizügig sind und es nicht auszuschließen sei, dass diese Schulen in einen Schulverbund überführt werden müssen.

 

Ein Handlungsbedarf ist nunmehr aus folgenden Gründen gegeben:

 

1.       Die Schülerzahlen der Lernanfänger an den Grundschulen sind wie prognostiziert zurückgegangen. Das führt dazu, dass die Grundschulen Drögenkamp und Pantrings Hof im Schuljahr 2008/2009 weiterhin durchgängig einzügig bleiben. Auch für die Zukunft ist eine Zweizügigkeit nicht absehbar.

 

2.       Lt. Stellungnahme der unteren Schulaufsicht verschlechtern sich mit  zurückgehenden Schülerzahlen die Bedingungen für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Unterrichts. Die Bedingungen für einen guten richtliniengemäßen Unterricht müssen neben der rechnerischen Passung auch den fachlichen Ansprüchen gerecht werden. Besonders deutlich wird das im Fachunterricht. Je kleiner die Schule ist, um so problematischer stellt sich die Versorgung mit Fachlehrern dar.  

 

3.       Verschärft wird die Situation an den Grundschulen Drögenkamp und Pantrings Hof dadurch, dass die Schulleitungsstellen trotz wiederholter Stellenausschreibungen nicht besetzt werden konnten, an der Grundschule Drögenkamp seit dem Schuljahr 2006/2007 und an der Grundschule Pantrings Hof seit dem Schuljahr 2007/2008.

 

 

 

 

Gemäß § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) ist die Stadt Herne verpflichtet, durch schulorganisatorische  Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Nach § 82 Abs. 3 Satz 1 SchulG sollen Grundschulen mit weniger als 2 Klassen pro Jahrgang, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1 SchulG möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Hierbei entsteht eine einheitliche Grundschule mit einem Lehrerkollegium, einer Schulleitung, einer Schulkonferenz und einer Schulpflegschaft, wobei an den Teilstandorten auch Teilpflegschaften gebildet werden können (s. § 75 Abs. 5 SchulG). Die Bildung von Grundschulverbünden trägt durch die Möglichkeit eines flexiblen Personaleinsatzes zur Qualitätssicherung des Unterrichts bei und ermöglicht die Unterbreitung eines differenzierten Unterrichtsangebotes, von dem in besonderem Maße auch kleine Teilstandorte profitieren können.

 

Im Sinne einer wohnortnahen Grundschulversorgung wird seitens der Verwaltung die Fortführung der o. g.  Grundschulstandorte für erforderlich gehalten.

 

Die Verwaltung hat die Voraussetzungen für die Bildung der  Grundschulverbünde

 

Grundschule  Overberg (Stammschule) und Grundschule Drögenkamp (Teilstandort)

sowie
Grundschule Diedrichstraße (Stammschule) und Grundschule Pantrings Hof
(Teilstandort)

 

mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

1.       Die zukünftigen Teilstandorte sind einzügig; auch für die Zukunft wird eine durchgängige Zweizügigkeit nicht erwartet.

2.       Die Fortführung des jeweiligen Teilstandortes wird vom Schulträger aber für erforderlich gehalten, um Eltern eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen.

3.       Der Bestand des jeweiligen Hauptstandortes (Stammschule) ist auf lange Sicht gesichert.

4.       Angemessene Klassen- und Schulgrößen können durch Bildung des Grundschulverbundes erreicht werden.

5.       Zumutbare Schulwege sind vorhanden.

 

Lt. Stellungnahme der unteren Schulaufsicht wird die Bildung der o. g. Grundschulverbünde befürwortet. Die schulorganisatorischen Maßnahmen sollen zum Schuljahr 2009/2010 erfolgen.

Zuvor sind die Schulen gem. § 76 Nr. 1 SchulG zu beteiligen. Die Schulleitungen der o. g. Schulen wurden um Beratung in den Schulkonferenzen gebeten. Die Verwaltung beabsichtigt, für die Schulausschusssitzung am 21.08.2008 entsprechende Entscheidungsvorlagen zu erstellen. Nach weiteren Beratungen in den Bezirksvertretungen, im Integrationsrat sowie im Haupt- und Finanzausschuss ist eine Entscheidung durch den  Rat der Stadt am 23.9.2008 vorgesehen. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 Satz 1 SchulG der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

 

 

Thierhoff
Stadträtin