|
|
Sachverhalt:
Der am 13.11.2007 vom Rat der
Stadt beschlossene Schulentwicklungsplan 2004-2010 - Teilplan Grundschulen für die Schuljahre 2005/06 und 2006/07
und Ausweitung der Prognosen bis 2012 verweist darauf, dass einige Grundschulen
nicht mehr zweizügig sind und es nicht auszuschließen sei, dass diese Schulen
in einen Schulverbund überführt werden müssen.
Ein Handlungsbedarf ist nunmehr
aus folgenden Gründen gegeben:
1. Die Schülerzahlen der Lernanfänger an den
Grundschulen sind wie prognostiziert zurückgegangen. Das führt dazu, dass die
Grundschulen Drögenkamp und Pantrings Hof im Schuljahr 2008/2009 weiterhin
durchgängig einzügig bleiben. Auch für die Zukunft ist eine Zweizügigkeit nicht
absehbar.
2. Lt. Stellungnahme der unteren Schulaufsicht
verschlechtern sich mit
zurückgehenden Schülerzahlen die Bedingungen für die Aufrechterhaltung
eines ordnungsgemäßen Unterrichts. Die Bedingungen für einen guten
richtliniengemäßen Unterricht müssen neben der rechnerischen Passung auch den
fachlichen Ansprüchen gerecht werden. Besonders deutlich wird das im
Fachunterricht. Je kleiner die Schule ist, um so problematischer stellt sich
die Versorgung mit Fachlehrern dar.
3. Verschärft wird die Situation an den
Grundschulen Drögenkamp und Pantrings Hof dadurch, dass die Schulleitungsstellen
trotz wiederholter Stellenausschreibungen nicht besetzt werden konnten, an der
Grundschule Drögenkamp seit dem Schuljahr 2006/2007 und an der Grundschule
Pantrings Hof seit dem Schuljahr 2007/2008.
Gemäß § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG)
ist die Stadt Herne verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und
Schulgrößen zu gewährleisten. Nach § 82 Abs. 3 Satz 1 SchulG sollen
Grundschulen mit weniger als 2 Klassen pro Jahrgang, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur
Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1
SchulG möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Hierbei entsteht eine einheitliche
Grundschule mit einem Lehrerkollegium, einer Schulleitung, einer
Schulkonferenz und einer Schulpflegschaft, wobei an den Teilstandorten
auch Teilpflegschaften gebildet werden können (s. § 75 Abs. 5 SchulG). Die
Bildung von Grundschulverbünden trägt durch die Möglichkeit eines flexiblen
Personaleinsatzes zur Qualitätssicherung des Unterrichts bei und ermöglicht die
Unterbreitung eines differenzierten Unterrichtsangebotes, von dem in besonderem
Maße auch kleine Teilstandorte profitieren können.
Im Sinne einer wohnortnahen
Grundschulversorgung wird seitens der Verwaltung die Fortführung der o. g. Grundschulstandorte für erforderlich
gehalten.
Die Verwaltung hat die
Voraussetzungen für die Bildung der
Grundschulverbünde
Grundschule Overberg
(Stammschule) und Grundschule Drögenkamp (Teilstandort)
sowie
Grundschule Diedrichstraße (Stammschule)
und Grundschule Pantrings Hof
(Teilstandort)
mit folgendem Ergebnis geprüft:
1. Die zukünftigen Teilstandorte sind einzügig;
auch für die Zukunft wird eine durchgängige Zweizügigkeit nicht erwartet.
2. Die Fortführung des jeweiligen Teilstandortes
wird vom Schulträger aber für erforderlich gehalten, um Eltern eine wohnortnahe
Beschulung zu ermöglichen.
3. Der Bestand des jeweiligen Hauptstandortes
(Stammschule) ist auf lange Sicht gesichert.
4. Angemessene Klassen- und Schulgrößen können
durch Bildung des Grundschulverbundes erreicht werden.
5. Zumutbare Schulwege sind vorhanden.
Lt. Stellungnahme der unteren Schulaufsicht
wird die Bildung der o. g. Grundschulverbünde befürwortet. Die
schulorganisatorischen Maßnahmen sollen zum Schuljahr 2009/2010 erfolgen.
Zuvor sind die Schulen gem. § 76 Nr. 1 SchulG zu beteiligen. Die Schulleitungen der o. g. Schulen wurden um Beratung in den Schulkonferenzen gebeten. Die Verwaltung beabsichtigt, für die Schulausschusssitzung am 21.08.2008 entsprechende Entscheidungsvorlagen zu erstellen. Nach weiteren Beratungen in den Bezirksvertretungen, im Integrationsrat sowie im Haupt- und Finanzausschuss ist eine Entscheidung durch den Rat der Stadt am 23.9.2008 vorgesehen. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 Satz 1 SchulG der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin