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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0338  

Betreff: Neufestsetzung der Rettungsdienstgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Benninghoff
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Zack, Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Vorberatung
04.06.2008 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.06.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.06.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 X

X

X

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  • Der Rat der Stadt billigt die der Sitzungsvorlage als Anlage B beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
  • Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage A beigefügte 16. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 11.12.1978 wurde letztmalig im Februar 2007 angepasst.

 

Der Entwurf einer Bedarfsrechnung mit dem Ziel der Festlegung geänderter Rettungsdienstgebühren wurde erstmalig im November 2007 erarbeitet.  Bis Mitte Februar wurden einige Anpassungen vorgenommen und der Entwurf wurde in der mit den Fachbereichen Rechnungsprüfung und Finanzen abgestimmten Fassung dann umgehend den Vertretern der örtlichen Krankenkassen zugeleitet.

 

Die Beteiligung der Krankenkassen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Procedere (§ 14 RettG NRW). Kernpunkt dieses Vorgangs ist die Vorgabe des Gesetzgebers, eine einvernehmliche Übereinkunft zu finden. Wird kein Einvernehmen erzielt, können die Krankenkassen ihre Leistungen nach den Regelungen des § 133 (2) SGB V auf Festbeträge begrenzen; in diesen Fällen müssten dann die restlichen Gebührenforderungen von den Versicherten direkt eingefordert werden.

 

Aufgrund der angespannten Terminsituation auf beiden Seiten, konnte erst für den 8.5.2007 ein Abstimmungsgespräch mit den Krankenkassen vereinbart werden. Nach intensivem beiderseitigem Austausch von Argumenten (Kostendeckungsprinzip des KAG NRW – Gedanke der Preisstabilität im Gesundheitswesen), konnte letztlich ein Einvernehmen über die zukünftigen Rettungsdienstgebühren erzielt werden.

 

Es ergibt sich folgende Übersicht:

 

                                    Gebühren neu            Gebühren alt               Veränderung

KTW – Tag                      78,50 €                             75,00 €                          +   3,50 €

KTW – Nacht                    176,50 €                         170,00 €                        +   6,50 €

RTW                              275,00 €                         275,00 €                          

NEF                                249,00 €                         225,00 €                        + 24,00 €

 

Mit den neuen Gebührensätzen kann ein rechnerischer Kostendeckungsgrad von rd. 90 % erreicht werden. Lässt man die einmalig im letzten Jahr vereinbarte Einstellung des  kalkulatorischen Verlustvortrags unberücksichtigt, wird planerisch ein faktischer Kostendeckungsgrad von rd. 97% für 2008/09 erreicht.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Meinolf Nowak

 

Anlagen:

Anlagen:

- 16. Änderungssatzung

- Gebührenbedarfsberechnung mit den Anlagen 1 bis 5

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage A 16. Änderungssatzung (19 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage B Gebührenbedarfsberechnung 2008 (476 KB)