|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
X |
X |
X |
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 11.12.1978 wurde letztmalig im Februar 2007 angepasst.
Der Entwurf einer Bedarfsrechnung mit dem Ziel der Festlegung geänderter Rettungsdienstgebühren wurde erstmalig im November 2007 erarbeitet. Bis Mitte Februar wurden einige Anpassungen vorgenommen und der Entwurf wurde in der mit den Fachbereichen Rechnungsprüfung und Finanzen abgestimmten Fassung dann umgehend den Vertretern der örtlichen Krankenkassen zugeleitet.
Die Beteiligung der Krankenkassen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Procedere (§ 14 RettG NRW). Kernpunkt dieses Vorgangs ist die Vorgabe des Gesetzgebers, eine einvernehmliche Übereinkunft zu finden. Wird kein Einvernehmen erzielt, können die Krankenkassen ihre Leistungen nach den Regelungen des § 133 (2) SGB V auf Festbeträge begrenzen; in diesen Fällen müssten dann die restlichen Gebührenforderungen von den Versicherten direkt eingefordert werden.
Aufgrund der angespannten Terminsituation auf beiden Seiten, konnte erst für den 8.5.2007 ein Abstimmungsgespräch mit den Krankenkassen vereinbart werden. Nach intensivem beiderseitigem Austausch von Argumenten (Kostendeckungsprinzip des KAG NRW – Gedanke der Preisstabilität im Gesundheitswesen), konnte letztlich ein Einvernehmen über die zukünftigen Rettungsdienstgebühren erzielt werden.
Es ergibt sich folgende Übersicht:
Gebühren neu Gebühren alt Veränderung
KTW – Tag 78,50 € 75,00 € + 3,50 €
KTW – Nacht 176,50 € 170,00 € + 6,50 €
RTW 275,00 € 275,00 €
NEF 249,00 € 225,00 € + 24,00 €
Mit den neuen Gebührensätzen kann ein rechnerischer Kostendeckungsgrad von rd. 90 % erreicht werden. Lässt man die einmalig im letzten Jahr vereinbarte Einstellung des kalkulatorischen Verlustvortrags unberücksichtigt, wird planerisch ein faktischer Kostendeckungsgrad von rd. 97% für 2008/09 erreicht.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Meinolf Nowak
Anlagen:
- 16. Änderungssatzung
- Gebührenbedarfsberechnung mit den Anlagen 1 bis 5
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage A 16. Änderungssatzung (19 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage B Gebührenbedarfsberechnung 2008 (476 KB) |