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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0332  

Betreff: Darlegung der Verwaltung und Anhörung der Bürger bei der Landschaftsplanung nach § 27 b Landschaftsgesetz;
hier: Änderung Nr. 21 des Landschaftsplanes für den Bereich "Östlich Pöppinghauser Straße" - Stadtbezirk Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Schulz, 26 27
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
04.06.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 12.03.2008 die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 27 b Landschaftsgesetz zur 21. Änderung des Landschaftsplanes für den Bereich „Östlich Pöppinghauser Straße“ – Stadtbezirk Sodingen beschlossen.

 

Vor Weiterführung des Planverfahrens sind in einer Sitzung der Bezirksvertretung die Bürger über die allgemeinen Ziele und Grundsätze und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Die Ziele und Zwecke der Landschaftsplanänderung sind dem folgenden Begründungstext zu entnehmen.

Die Anlage beinhaltet die bisherigen und geplanten Entwicklungs- und Festsetzungskarten sowie die textlichen Darstellungen und Festsetzungen.

 

Mit der Landschaftsplanänderung Nr. 5 (rechtskräftig seit 1996) wurden die Freiflächen westlich der Pöppinghauser Straße in den Landschaftsplan aufgenommen und teilweise unter Schutz gestellt.

Seitdem haben sich auch im Bereich östlich der Pöppinghauser Straße wesentliche Veränderungen ergeben, die zu einer ökologischen Aufwertung vieler Flächen geführt haben. Als Beispiel können die Realisierung der Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Pöppinghauser Straßenbrücke oder die naturnahe Entwicklung von Freiflächen im Umfeld des Wasserstraßen-Maschinenamtes genannt werden.

Mit der vorliegenden Planung soll diese Entwicklung gesichert und fortgeführt werden.

 

Änderungen der Entwicklungskarte

Der bisherige Entwicklungsraum 9.2 (Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen (hier: Parkanlage)) und die nördlich des Wasserstraßen-Maschinenamtes gelegenen Teilflächen des Entwicklungsraumes 8.3 (Beibehaltung der in der Bauleitplanung vorgegebenen Funktion zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (hier: Rhein-Herne-Kanal)) werden dem neuen Entwicklungsraum 1.30 (Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft) zugeordnet.

 

Die Grünanlage zwischen der Pöppinghauser Straße, Schleusenweg und dem Buchen-Eichenwäldchen ist sowohl aus naturschutzfachlicher Sicht als auch für die Erholung von Bedeutung. Aufgrund der teilweise extensiven Pflege haben sich blütenreiche, ökologisch wertvolle Bestände entwickelt, die in ihrer jetzigen Struktur erhalten bleiben sollten.

Der neu gepflanzte Waldrand am Buchen-Eichenwäldchen südwestlich des Schleusenweges hat zu einer ökologischen Aufwertung des Altholzbestandes geführt.

 

Der Teich im ehemaligen Hafenbecken westlich des Wasserstraßen-Maschinenamtes ist als Verkehrswasserfläche nicht mehr nutzbar und erfüllt daher auch keine öffentliche Funktion mehr. Aufgrund seiner besonderen ökologischen Wertigkeit wird er dem neuen Entwicklungsraum 1.30 zugeordnet.

 

Nach Aussagen des Grundstückseigentümers wird eine gewerbliche Nutzung der Fläche nördlich der Schleuse Herne Ost (bisheriger Entwicklungsraum 6.2) nicht mehr angestrebt.

Der südlich gelegene Teilbereich (Deich) soll weiterhin wasserwirtschaftlich genutzt werden. Im vorliegenden Landschaftsplanänderungsentwurf wird er in den Entwicklungsraum 8.3 (Rhein-Herne-Kanal) integriert.

Die zentrale Fläche stellt eine potentielle Ausgleichsfläche für den geplanten Kanalausbau dar. Sie wird dem neuen Entwicklungsraum 1.31 zugeordnet.

Die notwendige bauleitplanerische Anpassung erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes.

 

Unterschutzstellung von Flächen südlich der Pöppinghauser Straße, nördlich des Wasserstraßen-Maschinenamtes, nördlich der Schleuse Herne-Ost (Landschaftsschutzgebiete 7.2.2.26 und 7.2.25.27) und des Teiches im ehemaligen Hafenbecken am Wasserstraßen-Maschinenamt

 

Die Freiflächen nördlich des Wasserstraßen-Maschinenamtes, südlich der Pöppinghauser Straße und nördlich der Schleuse Herne-Ost haben mittlerweile einen so hohen ökologischen Wert erreicht, dass die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gerechtfertigt ist.

Der Teich des ehemaligen Hafenbeckens wird als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen.

 

Zweckbestimmung für Brachen (Festsetzungsnummer 7.5.1.10)

Für diese Fläche wird eine natürliche Entwicklung angestrebt.

 

Die Platanenallee an der Pöppinghauser Straße ist gemäß § 47 a (Schutz der Alleen) des Landschaftsgesetzes gesetzlich geschützt.

Sie wird daher lediglich nachrichtlich im Landschaftsplan dargestellt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)